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Muss ein Auto von dem versichert werden, auf den es angemeldet ist?

gefragt von SundanceKid am 31.03.2009 um 14:56 Uhr

Ich spiele mit dem Gedanken, mir ein Auto zu kaufen. Jetzt hab ich mich schon mal ein bisschen mit Kfz-Versicherungen befasst. Da man ja da nach Alter und Fahrerfahrung heruntergestuft wird, wärs ja praktisch, wenn mein Vater das Auto versichern würde. Aber dann muss er auch auf das Auto angemeldet sein, oder? Gehört es dann aber rein rechtlich noch mir?

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Auto x 23.229 Geld x 22.753 Versicherung x 5.660

RedFred
beantwortet von RedFred am 31. März 2009 14:57
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Nein, Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein. So war in meiner automobilen Anfangszeit mein Auto auf meinen Namen zugelassen, der Versicherungsvetrag lief aber wegen der Prozente auf meinen Vater (Zweitwagenregelung).


sanne172
beantwortet von sanne172 am 31. März 2009 14:57
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Nein, das können verschiedene Personen sein.


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 31. März 2009 14:58
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Fahrzeughalter und VN können unterschiedlich sein. Vorteil: So ist es günstiger. Nachteil: Dein Vater muss angeben, wer das Fahrzeug noch fährt. Außerdem hast Du das Problem, das Prozente, wenn Du irgendwann mal ein Kfz selbst versichern möchtest.


Taimanka
beantwortet von Taimanka am 31. März 2009 14:57
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nein


hanna2908
beantwortet von hanna2908 am 1. April 2009 08:31
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Der Fahrzeughalter und der Versicherungsnehmer müssen nicht die selbe Peron sein, aber viele VErsicherungenn werden etwas teurer wenn es sich um zwei unterschiedliche Personen handelt


anonym
beantwortet von TanteBertha am 31. März 2009 15:24
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Nein, Besitzer und Versicherer müssen nicht dieselbe Person sein.


harryohnetoto
beantwortet von harryohnetoto am 31. März 2009 14:59
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Das Auto gehört rein rechtlich demjenigen, der im Fahrzeugschein/-brief eingetragen ist. Versicherungsnehmer und Rechnungsempfänger und Fahrzeugnutzer müssen nicht identisch sein.


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 31. März 2009 14:58
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Das Auto wird auf dem Vater angemeldet, du mit mit Fahrer. Du kannst gleichzeitig aber der Eigentümer und Besitzer sein wenn du das Fahrzeug und den Brief hast. Wennu nur den Brief hast biste Eigentümer aber nicht Besitzer.


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