Meine Schwester ist privatversichert. Bisher haben alle Ärzte immer auf den Rechnungen die Steuernummer angegeben. Nur bei einem, der gibt sie nicht an. Nun kam von der Versicherung die Mitteilung, das auf der Rechnung des einen Arztes die Steuernummer fehlt und diese erst beglichen wird, wenn die St.-Nr. auf der Rechnung vermerkt ist. Muss also auch ein Arzt diese auf den Rechnungen zwingend angeben?
Die Forderung der PKV steht nicht im Einklang mit den AVB. In einem § -Obliegenheiten- werden die An forderungen die eine Rechnung enthalten muss beschrieben. Ich würde so etwas nicht hinnehmen und auf sofortige Regulierung bestehen. PKV- Private Krankenversicherung AVB- Allgemeine Versicherungs-Bedingungen

Schau mal hier: http://www.laekb.de/45/15Artikel/95033A20021002.html