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Muss ein Arzt auf Anweisung seines Patienten alle Unterlagen an den neuen Arzt schicken?

gefragt von FerdinandX am 02.08.2007 um 22:40 Uhr

Eine Freundin von mir hat sich zum wiederholten Mal extrem über ihren Arzt geärgert. Es geht bei ihr nicht nur um einen Schnupfen, sondern eine ernste Sache. Es existieren unzählige Röntgenbilder, Laborwerte etc. Ich habe ihr gesagt, dass sie sich das auf keinen Fall mehr antun soll und dringend einen anderen Arzt konsultieren soll. Sie hat Angst, dass der dann wieder alle Untersuchungen von vorne beginnt. Meiner Meinung nach muss der aktuell behandelnde Arzt auf Verlangen des Patienten sämtliche Unterlagen rausrücken.


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anonym
beantwortet von vincent am 2. August 2007 23:03
6x
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Ausführliche Informationen über dieses Thema enthält: http://www.datenschutzzentrum.de/medizin/arztprax/vertreter.htm

Hier findet Ihr alles zum Gefragten.


anonym
beantwortet von vincent am 2. August 2007 22:42
5x
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JA, dazu ist er verpflichtet, ausser seinen persönlichen Aufzeichnungen.


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 2. August 2007 22:44
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Ja, ist zur Herausgabe verpflichtet, außer seinen persönlichen Aufzeichnungen, jedoch nur in Kopieform (außer Röntgenbilder) und Kopien kosten Geld. Das darf er verlangen.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 2. August 2007 22:45
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Er muss nicht de Unterlagen koplett weiterschicken. Sie sind nämlich sein Eigentum. Müssen - tut er nur dem Kollegen einen Arztbrief zu schreiben, mit allen aktuellen und wichtigen Erkrankungen, Impfungen und Medikation. Der Patient hat jedoch das recht, alle seine Unterlagen kopieren zu dürfen oder für max. 20 Cent pro Kopie ausgehändigt zu bekommen.


Mismid
beantwortet von Mismid am 2. August 2007 22:46
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sie kann auch beim neuen Arzt sagen, daß die ganzen Untersuchungen schon gemacht wurden und er sich die nur bei Arzt XXX anfordern muß.


Qetan
beantwortet von Qetan am 2. August 2007 22:50
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Alles, außer seiner persönlichen Notizen, sind Eigentum des Patienten, die jederzeit von diesem eingesehen und angefordert werden können.

Kommentar von 5a31655a018d627bf5afb818c551f4b1smallneurodoc am 2. August 2007 22:51

Das ist nicht richtig! Die Unterlagen sind Eigentum des Arztes! Der Patient hat Einsichtsmöglichkeit!


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