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Muss ein Arbeitszeugnis nach der Ausbildung ausgestellt werden auch wenn man übernommen wird?

gefragt von rosaliyrosaliy am 25.10.2007 um 13:03 Uhr

Nach bestandener Ausbildung wurde ich von meinem Arbeitgeber übernommen. Für die Zeit der Ausbildung habe ich kein Arbeitszeugnis erhalten. Muss der Arbeitgeber mir ein Zeugnis für die Ausbildungszeit ausstellen oder kann er mir nach Beendigung der Anstellung oder Kündigung ein zusammenfassendes Zeugnis bzw. zwei Zeugnisse jeweils für die Ausbildungszeit und das Arbeitsverhältnis ausstellen?


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Reply


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 25. Oktober 2007 13:25
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Nach § 16 des Berufsbildungsgesetzes haben Ausbildende dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Hat der Chef die Ausbildung nicht selbst durchgeführt, soll auch der Ausbilder das Zeugnis unterschreiben. Der Inhalt der Ausbildung musss auf jeden Fall in das Zeugnis aufgenommen werden. Wenn Du es verlangst, ist auch Dein Verhalten und Deine Leistung zu bewerten. Es gibt hierbei keinerlei Unterscheidung danach, ob das Ausbildungsverhältnis in ein Anstellungsverhältnis übergeht.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 25. Oktober 2007 13:09
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Wenn du es verlangst muss er dir ein Zwischenzeugnis über die Lehrzeit ausstellen. Würde ich auch zu raten. Wenn du dann irgendwann dort mal gehen solltest, muss er dir eines über das Arbeitsverhältnis ausstellen. Du kannst aber, wenn du möchtest, dir auch ein Zeugnis über die Gesamtzeit ausstellen lassen.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 25. Oktober 2007 14:08
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Die Firma muss Dir ein Ausbildungsabschlusszeugnis ausstellen, kein Arbeitszeugnis.

Und diese Unterscheidung ist jetzt nicht nur Semantik, sondern hier gelten unterschiedliche Regeln.

Ob Du übernommen wirst oder nicht, hat hier keine Bedeutung.




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