Eine Freundin von mir hatte die mündliche Zusage für einen Job. Jetzt hat der Arbeitgeber einen Rückzieher gemacht und sich damit rausgeredet, dass der Vertrag ja noch nicht schriftlich gemacht worden ist! Muss ein Arbeitsvertrag zwingend schriftlich gemacht werden?

Nein, muss er nicht. Arbeitsverträge (außer für befristete Arbeitsverhältnisse) unterliegen keiner Schriftformerfordernis.

Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich vereinbart werden? Ein Arbeitsvertrag muss nicht unbedingt schriftlich abgeschlossen werden. Es reicht also - wie übrigens bei den allermeisten anderen Verträgen auch - eine formlose Einigung der Parteien.
Es genügt zum Beispiel für einen wirksamen Arbeitsvertrag, dass Ihr Arbeitgeber Sie mündlich fragt, ob Sie als Kraftfahrer oder Programmierer u.s.w. ab einem bestimmten Zeitpunkt für ihn arbeiten wollen - und Sie daraufhin mit einem schlichten "Ja" antworten. Da man Willenserklärungen nicht nur durch ausdrückliche Erklärungen, sondern auch durch "schlüssiges Verhalten" abgeben kann, würde es sogar ausreichen, wenn Sie sich zu dem Vertragsangebot gar nicht ausdrücklich erklären würden, sondern am nächsten Montag einfach kommen und mit der Arbeit anfangen würden. Damit würden Sie nämlich durch "schlüssiges Verhalten" Ihr Einverständnis mit dem Vertragsangebot zum Ausdruck bringen. Das genügt im allgemeinen für das Zustandekommen von Verträgen. Und es reicht auch für einen Arbeitsvertrag.
Arbeitsverträge werden gar nicht so selten mündlich oder durch schlüssiges Verhalten abgeschlossen. So kommt es z.B. recht oft vor, dass man von heute auf morgen vorübergehend als Aushilfe einspringt und dann doch länger bleibt als geplant. Auch wenn der schriftliche Vertrag dann auf sich warten lassen sollte, hat man in einem solchen Fall bereits einen rechtlich verbindlichen Arbeitsvertrag abgeschlossen, d.h. rechtswirksam ein Arbeitsverhältnis begründet.
bitmap am 11. Juli 2008 22:03 Interessant. Um 21:50 Uhr hast du noch behauptet: ''Mündliche Arbeitsverträge zählen heute nicht mehr, er muss schriftlich abgeschlossen werden!''
speedy72 am 11. Juli 2008 22:06 Hört, hört, Mister Oberschlau, noch nie Fehlrer gemacht, oder was? Ich hab es jedenfalls noch so gelernt, also, sei nicht immer so ALTKLUG, danke!
bitmap am 11. Juli 2008 22:09 ''also, sei nicht immer so ALTKLUG,''
Ich darfs mir leisten, weil ich alt bin (zumindest wesentlich älter als du). smile
speedy72 am 11. Juli 2008 22:14 Sicher????? Denk dran, man ist nur so alt wie man sich fühlt! grins
bitmap am 11. Juli 2008 22:17 Ich kenne es so ''Man (frau) ist so alt wei man (frau) sich anfühlt.'' :o)
[Kleiner Scherz zur Auflockerung. Wollte nicht wieder altklug sein.]
regideur am 11. Juli 2008 22:22 Besten Dank. Genauso kenne ich es auch.
domchef am 11. Juli 2008 22:51 hat ein sinneswandel stattgefunden oder woher kommt die neue erkenntnis??? hast mal deinen arbeitgeber nach der rechtslage gefragt??
aber jetzt liegst du wenigstens richtig
in spanien ist es an der tagesordnung das die arbeitsverträge nur mündlich geschlossen werden. im gegensatz zu deutschland sind die arbeitgeberpflichten noch höher als in deutschland. aus diesem grund lehnen es viele betriebe ab einen schriftlichen arbeitsvertrag zu machen

nein, sind mündlich wirksam. Schriftlich wäre aber auf jeden Fall besser.
bitmap am 11. Juli 2008 21:48 Nein.
bitmap am 11. Juli 2008 21:50 Komisch. ich hätte schwören können, dass bei dir ursprünglich nur das Wort ''Ja.'' als Antwort da stand. grübel
speedy72 am 11. Juli 2008 21:50 Mündliche Arbeitsverträge zählen heute nicht mehr, er muss schriftlich abgeschlossen werden!
bitmap am 11. Juli 2008 21:51 Quatsch.
speedy72 am 11. Juli 2008 21:53 Überhaupt kein Quatsch, denn ich arbeite bei einem Anwalt für Arbeitsrecht, der muss es ja wissen. Vor einiger Zeit wurde dieses Gesetz verabschiedet!
bitmap am 11. Juli 2008 21:54 Na dann kannst du das Gesetz ja sicher auch nennen, gell.
speedy72 am 11. Juli 2008 21:55 Warum sollte ich dir da vorgreifen, schau doch selber nach! :-)
bitmap am 11. Juli 2008 21:58 Wenn du nicht mal das Gesetz nennen kannst, nehm ich dich einfach mal nicht ernst. Du warst diejenige, die behauptet, dass ein Arbeitsvertrag schriftlich sein muss, nicht ich.
speedy72 am 11. Juli 2008 22:02 Dann nehm ich dich auch nicht ernst, denn anscheinend kennst du es ja auch nicht! :-)
regideur am 11. Juli 2008 22:04 Wie soll Bitmap es denn kennen??? Du hast es doch behauptet und ich würde es auch gern nachlesen.
Wenne am 11. Juli 2008 22:24 Befristete Arbeitsverträge bedürfen der Schriftform!
http://www.arbeitsrecht.org/themen-a-z/rechtsprechung/topnews05922.html
bitmap am 11. Juli 2008 22:31 Das hatte ich schon geschrieben. Aber von einem befristeten Vertrag war ja in der Ursprungsfrage nicht die Rede.
Irgendwo dümpelt da noch das hier http://bundesrecht.juris.de/nachwg/ rum. Interessiert aber scheinbar keine Sau. Zumindest gibts tausende Arbeitsverhältnisse in D, die ohne schriftliche Verträge existieren.
regideur am 11. Juli 2008 21:55 Kannst Du dazu bitte etwas ausführlicher werden???
Das scheint etwas ganz neues zu sein!
domchef am 11. Juli 2008 22:40 @speedy
du magst ja bei einem anwalt arbeiten, ist nur die frage ob er fachanwalt fuer arbeitsrecht ist, oder ob es sein interessenschwerpunkt ist. dann kommt noch hinzu, als frage, als was du bei dem anwalt arbeitest!
schon mal was davon gehört "wie man einen fall prüft"?
anscheinend nicht, denn in deiner aussage gehst du davon aus das es sich um einen befristetet anstellungsvertrag handelt. aber davon hat der fragesteller nichts geschrieben!
also nicht voreilig rechtsauskunft geben, bevor du nicht alle daten und fakten auf dem tisch hast, solltest bei deinem anwalt eigentlich gelernt haben, nix für ungut, magst zwar gut aussehen, aber...
Ein Arbeitsvertrag kann laut BGB auch mündlich geschlossen werden. Eine Kündigung hingegen muss schriftlich erfolgen! Aber ob sie sich wirklich in die Firma klagen will?

Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden, Schriftform ist gestzlich nicht zwingend vorgeschrieben.
Der Nachteil ist eben, dass es sehr schnell zu Unstimmigkeiten kommen kann.

NEIN, auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist bindend. Leider gibt es da aber ein Beweisproblem bei Meinungsverschiedenheiten des Inhaltes deshalb ist eine Schriftform für beide Seiten meist besser. Schriftliche Arbeitsverträge sind nur sehr selten vorgeschrieben zum Beispiel bei Ausbildungsverträgen von Lehrlingen oder bei Arbeitsverträgen von Minderjährigen dort müssen auch immer die Eltern unterschreiben.
Ohne einen schriftlichen Vertrag würde ich die Arbeit erst gar nicht antreten.
Wenne am 11. Juli 2008 22:06 DH!
Auch wenn es nicht unbedingt der Schriftform bedarf würde ich trotzdem darauf bestehen. Bei etwaigen Meinungsverschiedenheiten haben beide etwas in der Hand!
Wenn der Vertrag allen gesetzlichen Bestimmungen gerecht wird dann dürfte auch der Arbeitgeber kein Problem damit haben den Vertrag in Schriftform zu bringen.
Wenn er sich hingegen sträubt, dann liegt die Vermutung doch sehr nahe, dass er etwas verschleiern will oder so.

nein, muß nicht. Notfalls kann man das Arbeitsverhältnis einklagen. Es gelten dann die gesetzlichen Regelungen.
Es kann sogar gesetzlich entstehen, bei sogenannter "Scheinselbständigkeit".

Gelten auch mündliche Verträge? ― Arbeitverträge sind nach dem Gesetz grundsätzlich formfrei. Sie können also auch mündlich oder durch "schlüssiges Handeln" (z.B. durch Handschlag) gültig abgeschlossen werden. Allerdings ist der Arbeitgeber nach den Bestimmungen des NachwG [Nachweisgesetz] verpflichtet, spätestens 1 Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen und die von ihm unterzeichnete Niederschrift dem Arbeitnehmer auszuhändigen. (anwaltonline.net)
Ergänzend http://www.gutefrage.net/tipp/arbeitsvertrag-ist-ohne-unterschrift-beider-partei...

Absolut, ja.
bitmap am 11. Juli 2008 21:48 Nein.

Einen mündliche Zusage ist von einem Arbeitsvertrag aber meilenweit entfernt!
regideur am 11. Juli 2008 22:00 mhh kommt darauf an... Wenn er meint: "Du kannst dann und dann anfangen" und die andere Seite dazu "Ja" sagt ist es doch schon passiert. Auch wenn es ein sehr Inhaltsleerer Vertrag ist, ist es doch ein Vertrag und für beide Seiten bindend.
RBMannheim am 11. Juli 2008 22:02 Zustande kommt der Vertrag dann, wenn der AN am ersten Tag die Arbeit antritt! Zuvor ist es bestenfalls ein Angebot, von dem man aber auch zurücktreten kann!
regideur am 11. Juli 2008 22:14 Kommt ein Vertrag nicht mit der Annahme eines Angebotes zustande??? Die Annahme währe in meinem Fall das "Ja". Ich habe das noch so in Erinnerung.
RBMannheim am 11. Juli 2008 22:15 Nicht zwangsläufig und ein Rücktrittsrecht bleibt davon eh unberührt.
regideur am 11. Juli 2008 22:18 Lassen wir das Rücktrittsrecht, Probezeit.... mal außer acht. Warum nicht zwangsläufig? An was denkst Du da?
RBMannheim am 12. Juli 2008 10:41 Es kommt da wirklich auf den Wortlaut an. Wurde z.B. der Konjunktiv verwendet, könnten statt können, kann von einer Fixierung gar keine Rede sein. Dann stellt der potentielle AG lediglich eine Option in Aussicht!
bitmap am 11. Juli 2008 22:37 Das hast du richtig in Erinnerung. Es kommt aber auch drauf an - um den oben gefragten Fall zu nehmen - was genau zwischen den Parteien vereinbart wurde.
wenn es um einen festen arbeitsplatzt geht und nicht um aushilfs jobs, dann muss er schriftlich erfast werden. Sonnst arbeitet man schwarz. (hab ich grad in der schule)
bitmap am 11. Juli 2008 22:34 ''Sonnst arbeitet man schwarz.''
Dann solltest du unbedingt mal einen Blick ins Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit werfen. Denn, ob der Vertrag schriftlich ist oder nicht, hat mit Schwarzarbeit nichts zu tun.

Ein Arbeitsvertrag muss nicht unbedingt schriftlich abgeschlossen werden. Mündlich reicht.
Schriftlich waäre aber besser undsicherer.
Anmerkung:
Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen; also auch bei einem mündlich abgeschlossenen Arbeitsvertrag.

Muss nicht, aber eine mündliche Vertrag ist nicht bindend.
Völlig richtig. Und bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist, wenn sie nicht schriftlich geschlossen werden, auch nur die Befristung unweirksam, der Arbeitsvertrag als solcher ist wirksam und auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Siehe Hinweis auf das Nachweisgesetz (NachwG); beantwortet von tradaix am 11. Juli 2008 22:50