Das wäre ja eigentlich frech wenn er das müßte, aber wie kann sonst ein streikender Arbeitnehmer seinen Unterhalt weiter bestreiten ? Gerade, wenn ein streik so lange dauert wie der Streik bei der Bahn.

Nein, muss er nicht. Die Streikenden erhalten Streikgeld von der Gewerkschaft, wenn sie Mitglied sind.

Kein Arbeitgeber wird einem streikenden Mitarbeiter für die Dauer des Streiks Lohn oder Gehalt zahlen. Ist der Streikende in der Gewerkschaft, bekommt er von dort einen gewissen Betrag. Ist er nicht in der Gewerkschaft, sieht es schlecht aus für ihn (oder aber er streikt eben nicht).

Dafür gibt es die Streikkasse der Gewerkschaften, für Gewerschaftmitglieder.
Unter Umständen könnte Er dich noch zuhause abholen um vor dem Werkstor streiken zu können !
Bei deiner Frage fehlt mir die Ernsthaftigkeit !

Wer in der Gewerkschaft ist bekommt Streikgeld. Wenn der Arbeitgeber ausperrt bekommt keiner was! Im übrigen ist der Streik bei der Bahn aber wirklich nicht nicht lang. Die paar Stunden die sie bis jetzt gestreikt haben......