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Muss ein Anlageberater seine Provision offen legen?

gefragt von Nengneng am 28.01.2008 um 17:59 Uhr

Dass ein Anlageberater Provision bekommt ist klar und dass die Versicherung am Anfang von den eingezahlten Raten nur ihre Verwaltung bezahlt ist auch bekannt. Kann man erfahren wie hoch diese Provisionen und Gebühren sind bevor man überhaupt zur Ansparung kommt?


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america
beantwortet von america am 28. Januar 2008 18:02
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warum sollte er es sagen, ich erzähle auch nicht jedem was ich verdiene

Kommentar von benutzer27 am 28. Januar 2008 18:15

ist leider nur die halbe Wahrheit. Er wird seinen Gewinn nicht offenlegen, aber für mich als Anleger ist es schon wichtig, welcher Teil meines Geldes am Ende für mich arbeitet....

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 28. Januar 2008 19:55

diese Information ist im Endefekt aber trotzdem nutzlos. Wichtig ist, was am Ende dabei herauskommt und so kommt es häfig vor, daß trotz höherer Gebühren zum Schluß mehr rausspringt als bei anderen mit niedrigeren Gebühren (wegen höherer Rendite). Die Gebühren und Provisonen sind in einigen Teilen schon seit vielen Jahren offengelegt, aber was bringt es dem Kunden? Ich hab zwar ein paar Zahlen, aber wie diese sich auswirken weiß ich trotzdem nicht. Oftmals ist es auch so kompliziert, daß ich aufgegeben habe irgend etwas damit berechnen zu wollen

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 28. Januar 2008 20:04

mit dem neuen Gesetz sind die Kosten und Provisionen auzuführen. Damit kennt man die Kosten. Aber Provision bedeutet nicht, das was der Verkäufer daran verdient. Das ist beim Authändler genauso. Der Verkäufer bekommt nicht die Komplette Provison ausgezahlt. Ein Teil steckt natürlich die Firma ein. Als einfaches Beispiel: Die Abschlußgebühren eines Baussparvertrages beträgt eigntlich überall 1%. Dies ist die Provison. Der Berater bekommt aber nicht die 1% sondern nur 0,5; 0,6; 0,7; 0,8 oder 0,9% je nach Firma und Beraterstellung


anonym
beantwortet von benutzer27 am 28. Januar 2008 18:13
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Seriöse Berater legen diese Infos offen, aber ich glaube nicht, dass man gesetzlich darauf Anspruch hat. Ein Autoverkäufer wird seine Provision auch nicht verraten.

Die Versicherungsunternehmen geben aber in der Regel darüber Auskunft, wie sich der Rückkaufwert berechnet. Damit kann man die bis dahin bezahlten Gebühren auch selbst errechnen und sieht, ab wann eine Anlage anfängt für einen selbst zu arbeiten (weil sie vorher wie schon in der Frage genannt nur für die Gesellschaft Beiträge abgeführt hat).


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 28. Januar 2008 18:31
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Ein Anlageberater, muss seine Provision nicht offen legen. Macht dies ein Autoverkäufer?

Kommentar von Bruno am 28. Januar 2008 19:17

Sieh unten, Anlageberatung ist nicht Autoverkauf oder kleine Broetchen backen. Daher Pflicht. Zeige auch der Fernsehbeitrag WDR, wo leider der Link nicht die Seite oeffnet, die ich gesehen. Kannst aber nachgoogeln mit Anlageberater Provisionen

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 28. Januar 2008 23:20

So ist es, Bruno.


anonym
beantwortet von Bruno am 28. Januar 2008 19:07
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Schau mal dazu hier : www.wdr.de/tv/markt/20080107/b

Kommentar von Bruno am 28. Januar 2008 19:12

Aergerlich. Googelt man, findet Link, oeffnet und nun siehst Du nichts. Dann eben Ersatz zur Pflicht der Offenlegung : http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/themen/geld/kapitalanlage-provisionen-offen-zu-legen.html So, geprueft, der Link ist gut und hoffentlich weiss die Zentrale wovon sie schreibt.


anonym
beantwortet von Dingofox am 28. Januar 2008 19:29
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Nach dem neuen VVG zum 01.01.2008 wird es ab dem 01.07.2008 Pflicht für alle Versicherer sein Ihre Provisionen und alle sonstigen Kosten dem Kunden offen darzulegen.


Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 28. Januar 2008 19:50

ja das sind aber nur die Provisionen insgesamt. Was der Berater daran verdient, wird nicht aufgeschlüsselt. Das wollen die Versicherer und Banken niemals verraten schon dem Berater gegenüber nicht

Kommentar von Dingofox am 28. Januar 2008 23:27

Sämtliche Kosten sind ab 01.07.08 aufgeschlüsselt dem Kunden zu zeigen.Viele Berater fürchten daher das der Kunde bei Vertragsabschluß einen Anteil verlangt! Somti wird jeder Kunde die genaue Abschlußprovision sehen!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 30. Januar 2008 07:56

aber wiegesagt sind darauf nicht die Provisionen die der Berater erhält vermerkt!!! Es sind nur die Gesamtprovisionen. Eine Versicherung oder Bank vergibt zum Beispiel 100% Provision. Der Berater bekommt aber nur 70% davon, 20% sein übergeordneter Leiter und 10% landen bei wem auch immer. Damit kann niemand genau aufschlüsseln was der einzelne Berater bekommt. Die Provisionen sind zwar für einen Vetrag immer gleich, aber nicht jeder Berater bekommt die gleichen Provisionen!


Mismid
beantwortet von Mismid am 28. Januar 2008 19:48
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Nach dem neuen Gesetz ist es vorgeschrieben, daß der Anteil an Provisionen offengelegt werden. Aber....... die bezieht sich nur auf die Gesamtprovision. In einem Vertrag wird niemals veröffentlicht was der Berater genau für eine Provision bekommen hat. Diese ist nämlich weitaus geringer als die Gesamtprovison, an der viele mitverdienen. So sind in dieser Provison auch Teile, die die Bank für sich behält


justii
beantwortet von justii am 29. Januar 2008 08:13
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Was willst Du nun wissen?

  • Die Provision des Versicherungsvermittlers oder
  • Das Honorar des Anlageberaters

????????????

Gehe ich recht in der Annahme, daß Dir ein sog. Anlageberater eine Versicherung verkaufen will?

Darüber solltest Du mal nachdenken... lächel


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 29. Januar 2008 10:21
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Du musst unterscheiden zwischen Versicherungsvertreter und Anlageberater. Das sind verschiedene Berufe.


NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 29. Januar 2008 13:25
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Die Provisionen, die die Versicherungsgesellschaften zahlen sind mit den einzelnen Agenten individuell ausgehandelt. Damit unter den Agenturen kein Krieg entsteht, sind sie sogar unter den Agenturen streng geheim. Darauf haben Sie also keinen Zugriff (geht Sie ja auch nichts an). Die Kosten die von Ihnen verlangt werden, müssen Ihnen aber offengelegt werden.


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