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Muß ein abgegebenes Angebot zu dem Preis durchgeführt werden ?

gefragt von valderamavalderama am 14.04.2008 um 20:58 Uhr

Nehmen wir an ich hole mir ein Angebot über die Renovierung meiner kompletten Wohnung ein. Das Angebot beläuft sich auf ca. 2.500,00 Euro. Ich vergebe den Auftrag an die Firma. Nun rief mich der Chef der Firma an und sagte: In dem Angebot sei ein Fehler und er könne die Arbeit zu dem Preis nicht durchführen und würde zurücktreten. Ist dies Rechtens ? Muß er die Arbeit zu dem Preis durchführen ? Weiß jemand Rat ?


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Reply


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 14. April 2008 21:01
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Er hat das Angebot dir unterbreitet und du hast zugestimmt. Das sind übereinstimmende Willenserklärungen und das nennt der Jurist einen Vertrag. Und dieser Vertrag ist für beide Seiten bindend.


schurke
beantwortet von schurke am 14. April 2008 21:02
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Wenn in dem Angebot steht, das es bis XXX bindend ist, dann muss er zu dem Preis leisten.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 14. April 2008 21:06

sorry, mit XX meine ich ein Datum. In der Regel ist ein Angebot Datumsbezogen bindend.

Kommentar von Fc712f8c8126157aab9c15ba5d18ef5fsmallvalderama am 14. April 2008 21:08

Das stand nicht drin.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 14. April 2008 22:06

Dann musst Du Dir wohl ein neues Angebot einholen. LG


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 14. April 2008 21:19
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Wenn der Fehler im Angebot nicht offensichtlich ist, so daß man ihn hätte erkennen müssen, wie z.B. Kommafehler (statt 1.950 Euro nur 1,950 Euro) oder unrealistisch niedriger Preis, ist das Angebot so binden, wie abgegeben! Zwar muss der Anbieter das so nicht ausführen, aber er müßte die evtl. Differenz zu den Mehrkosten eines anderen Anbieters tragen!


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 14. April 2008 21:03
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er kann sich auf irrtum berufen und daher den auftrag zurückziehen.


anonym
beantwortet von enfield303 am 14. April 2008 22:49
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Die Rechnung darf bis zu 10% höher ausfallen wenn Gründe dafür vorliegen die vor Angebotsabgabe nicht erkennbar waren. Andere Preiserhöhungen muß der Handwerker Dir vorher ankündigen, mit Dir absprechen und dein Einverständnis einholen. Es Kann ja immer wieder vorkommen das sich im Zuge der Arbeiten Komplikationen herrausstellen die vorher nicht erkennbar waren.





Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 14. April 2008 23:38
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Solange es nur ein Angebot gibt und keinen Vertrag, dürfte es keine Verpflichtung für beide Seiten geben. Ein Angebot kann ich unterbreiten und auch wieder zurückziehen. Wenn die Arbeiten bereits nachweisbar begonnen oder schon Geld geflossen ist, dann kann man davon ausgehen, dass der Vertrag bereits zustandegekommen ist. In Normalfall muss dann zu den vereinbarten Bedingungen geleistet werden. Wenn sich der Fehler anhand der Unterlagen nachvollziehen lässt, kann der Auftragnehmer einen Vertrag u.U. rückgängig machen. Ist aber beispeilsweise ein Pauschalpreis vereinbart, ohne dass Du die genaue Kalkulation kennst, hat die Firma bei einem Kakulationsirrtum Pech und muss den Vertrag erfüllen.




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