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Muss ein 18 jähriger dabei sein wenn man eine Bowlingbahn mieten will??

gefragt von DerFraginator am 13.07.2009 um 15:56 Uhr

Ich glaub das ich das schon mahl gehöhrt habe....


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anonym
beantwortet von docbde am 13. Juli 2009 15:57
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Wenn der Betreiber der Bowlingbahn das so möchte: Ja!


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WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 13. Juli 2009 15:56
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nein er muß nicht 18 sein, er darf auch älter sein


sonntagsjunge
beantwortet von sonntagsjunge am 13. Juli 2009 15:57
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nein musst du nicht

Kommentar von DerFraginator am 13. Juli 2009 15:58

also wen ich (14 Jahre) mit ein paar freunden alle nicht volljährig eine bowlingbahn mieten wollen dürfen wir das??

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 13. Juli 2009 15:59

generell ja, aber nur wenn der Besitzer damit einverstanden ist


Lynx77
beantwortet von Lynx77 am 13. Juli 2009 15:57
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Das fällt doch sicher unter'm Taschengeldpahagraphen. Glaube kaum, dass du 18 sein musst.


Tiggerandi
beantwortet von Tiggerandi am 13. Juli 2009 15:57
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es gibt auch kinderbowling ;-) da muss keiner 18 sein....
für eine normale bahn aber ja, wegen der haftung wenn was kaput geht.


anonym
beantwortet von KaDdiii123 am 13. Juli 2009 15:57
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kommt auf die vermieter drauf an...


anonym
beantwortet von RitterUlrich am 13. Juli 2009 15:58
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Das hängt wohl vom Besitzer der Bowlingbahn ab. Evtl. ist es ihm zu riskant, denn bei unter 18-jährigen könnte er im Falle eines Schadens rechtliche Probleme haben, um diesen ersetzt zu bekommen. Wenn der Bahnbesitzer aber dringend Geld braucht, nimmt er vielleicht jeden Kunden...


anonym
beantwortet von laleluleila am 13. Juli 2009 15:59
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Frag bei der Buchung einfach mal nach. Die meisten haben da kein Problem, vorausgesetzt, Ihr führt euch anständig auf, und klärt das mit der Bezahlung vielleicht vorher. Vielleicht kann euch ja ein Erwachsener abliefern und danach wieder abholen?


anonym
beantwortet von Donnbronn am 14. Juli 2009 13:08
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Im Allgemeinen gibt es keine Bedenken wenn unter 18jährige eine Bahn mieten wollen.Im Gegenteil, gerade der Nachwuchs sollte gefördert werden.Einfach beim Buchen bescheid geben,vieleicht hilft Euch mal jemand vom Personal, wäre nur zu begrüßen !!


Manni1986
beantwortet von Manni1986 am 18. Juli 2009 16:09
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Ganz einfach:

gem. § 107 BGB gibt es die beschränkte Geschäftsfähigkeit. Sollte etwas passieren ist der Veranstalter/Betreibe natürlich dagegen geschützt, so dass dir eigentlich nichts passieren kann. Andererseits bist du zusätzlich noch über deine Eltern mit der Haftpflichtversicherung geschützt, vorausgesetzt ihr habt eine :)

Also spricht eigentlich nichts dagegen, dass ein mind., wenn er nicht gerade 8 Jahre als ist ;) eine Bowlingbahn mietet.

Aber bisher musste ich selbst noch NIE irgendetwas unterschreiben oder sonst was. Ich musste lediglich meinen Perso abgeben, weil ich SCHUHE geliehen hab. :)


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