Ich glaub das ich das schon mahl gehöhrt habe....

nein er muß nicht 18 sein, er darf auch älter sein

nein musst du nicht
also wen ich (14 Jahre) mit ein paar freunden alle nicht volljährig eine bowlingbahn mieten wollen dürfen wir das??
WilliWinzig am 13. Juli 2009 15:59 generell ja, aber nur wenn der Besitzer damit einverstanden ist

Das fällt doch sicher unter'm Taschengeldpahagraphen. Glaube kaum, dass du 18 sein musst.

es gibt auch kinderbowling ;-) da muss keiner 18 sein....
für eine normale bahn aber ja, wegen der haftung wenn was kaput geht.
Das hängt wohl vom Besitzer der Bowlingbahn ab. Evtl. ist es ihm zu riskant, denn bei unter 18-jährigen könnte er im Falle eines Schadens rechtliche Probleme haben, um diesen ersetzt zu bekommen. Wenn der Bahnbesitzer aber dringend Geld braucht, nimmt er vielleicht jeden Kunden...
Frag bei der Buchung einfach mal nach. Die meisten haben da kein Problem, vorausgesetzt, Ihr führt euch anständig auf, und klärt das mit der Bezahlung vielleicht vorher. Vielleicht kann euch ja ein Erwachsener abliefern und danach wieder abholen?
Im Allgemeinen gibt es keine Bedenken wenn unter 18jährige eine Bahn mieten wollen.Im Gegenteil, gerade der Nachwuchs sollte gefördert werden.Einfach beim Buchen bescheid geben,vieleicht hilft Euch mal jemand vom Personal, wäre nur zu begrüßen !!
Ganz einfach:
gem. § 107 BGB gibt es die beschränkte Geschäftsfähigkeit. Sollte etwas passieren ist der Veranstalter/Betreibe natürlich dagegen geschützt, so dass dir eigentlich nichts passieren kann. Andererseits bist du zusätzlich noch über deine Eltern mit der Haftpflichtversicherung geschützt, vorausgesetzt ihr habt eine :)
Also spricht eigentlich nichts dagegen, dass ein mind., wenn er nicht gerade 8 Jahre als ist ;) eine Bowlingbahn mietet.
Aber bisher musste ich selbst noch NIE irgendetwas unterschreiben oder sonst was. Ich musste lediglich meinen Perso abgeben, weil ich SCHUHE geliehen hab. :)