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Muss Ehevertrag immer bei Notar oder Rechtsanwalt gemacht werden?

gefragt von dariabluemchen am 08.12.2006 um 12:34 Uhr

Oder kann man auch selbst ein Schriftstück aufsetzen und unterschreiben? Die Kosten für RA und Notar sind nämlich enorm hoch. Ehevertrag würde bei über 1000 Euro liegen. Gibt es andere Möglichkeiten?


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charlotte
beantwortet von charlotte am 8. Dezember 2006 14:41
1x
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das hängt davon ab, ws man genau regeln möchte. manche Regelungen wie z.B. Verteilung von Hausrat oder Verpflichtungen, wie Alkoholtherapie im Falle eines Falles etc lassen sich auch formfrei vereinbaren. Güterrechtliche Vereinbarungen sind dagegen nur notariell wirksam. Andere Regelungen sind überhaupt nicht gesetzlich vereinbar und deswegen unwirksam. Außerdem finde ich es immer wichtig, über einen weitreichenden Vertrag und seine Folgen, wie im allgemeinen den Ehevertrag, von einer juristisch kompetenten Person aufgeklärt zu werden. Was sind heute 1000 Euro, wenn man unwissentlich in einem Vertrag auf 10.000de von Euro verzichtet.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 2. Januar 2007 19:48
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Die Kosten des Vertrages hängen vom hier "zu regelnden" Vermögen ab.

Ohne Notar erscheint mir der Abschluss eines solchen Vertrages als wenig hilfreich, weil damit der Zweck in den wenigsten Fällen erreicht wird.

Wenn man einen Ehevertrag abschliesst, in dem Dinge geregelt sind, die bei einer späteren Scheidung gelten sollen, dann MUSS dieser vor einem Notar abgeschlossen sein, sonst ist er bedeutungslos und der Richter kann sich beliebig über ihn hinwegsetzen.

Wenn man etwa Gütertrennung vertraglich vereinbart, dann sorgt (nur) der Notar dafür, dass diese Information auch beim Registergericht hinterlegt wird.

Wenn also ein Partner massive Schulden macht oder insolvent wird, dann können die Gläubiger dem anderen nicht in die Tasche fassen.

Sollte die Gütertrennung nur "privat" geregelt worden sein, dann können die Gläubiger geltend machen, sie wären "natürlich" davon ausgegangen, dass hier der gesetzliche Güterstand, also die Zugewinngemeinschaft vorläge, und können den "unschuldigen" Partner mit haftbar machen.


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