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Muss ehem. Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit erstellen?

gefragt von dussi am 09.07.2007 um 12:58 Uhr

Leider habe ich diese bereits schon von meinem alten Arbeitgeber vor einem Jahr erhalten, leider kann ich diese nicht merh finden, habe sie auch nicht ans Arbeitsamt gegeben, denn ich hatte direkt eine neue Stelle. Nun finde ich diese Bescheinigung nicht mehr, mein alter Arbeitgeber will mir diese aber nicht noch mal ausstellen, was mach ich nun?


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Reply


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 9. Juli 2007 13:04
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Geh zum Amt und frag nach oder ruf an. Die sagen dir schon, was zu tun ist.


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 9. Juli 2007 13:13
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Er muss es nochmals machen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet, da die Bescheinigung die Grundlage zur Ermittlung eines ggf. Arbeitslosengeld-Anspruches ist. Sollte er Dir die Besch. nicht freiwillig erstellen, wird das Amt ihn sehr nachdrücklich dazu auffordern. Im Zweifel hat er eine Kopie von der Bescheinigung, die er Dir seinerzeit ausstellte noch in Deiner alten Akte. Es gibt keinen Grund - ausser einer Zeitersparnis von ca. 1/4 Stunde - die Bescheinigung nicht auszustellen.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 9. Juli 2007 15:22
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Die Frage verstehe ich nicht. Wenn du schon länger als ein Jahr von diesem Arbeitgeber weg bist, brauchst du von dem keine Arbeitsbescheinigung mehr. Für die Berechnung deines Arbeitslosengeldes ist der Verdienst der letzten 12 Monate relevant.




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