Muß eheähnliche Wohngemeinschaft zweimal Rundfunkgebühren (ehemals GEZ) bezahlen bei einem Wohnsitz?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es muss bekanntlich nur einmal pro Haushalt gezahlt werden, egal ob jemand zu seinem zahlenden Partner zieht oder es eine Wohngemeinschaft ist oder ein Verwandter hinzuzieht. 

Bei der Ummeldung gibt der Hinzuziehende ja sinnvollerweise gleich die Rundfunknummer an, unter der die Gebühr gezahlt wird und damit wird er auch unter dieser Nummer geführt und die Sache ist erledigt. 

Dumm ist nur, wenn er die Nummer der Partnerin nicht angibt bei der Ummeldung, denn dann müssen die ja davon ausgehen, dass man in einen neuen Haushalt alleine zieht und dann muss man ja Gebühren zahlen, daher kommt dann eine ensprechende Forderung. Aber auch dann hat man noch die Chance, die Rundfunknummer des Zahlenden mitzuteilen, in dessen Haushalt man nun lebt. 

Wartet man allerdings Mahnung für Mahnung ab, nach dem Motto, was geht mich das an, dann könnte es irgendwann schwierig werden und die Beträge sind dann zu zahlen zumindest für die Vergangenheit. 

Ist daher alles eine Sache der Kommunikation. Klappt das beim ersten Mal nicht, dann sollte man per Einschreiben seine Änderung mitteilen und eine Kopie des Schreibens aufbewahren als Nachweis. 

.. pro Wohnung.. außerdem gibt,s da ja immer die Schwachstelle der Rückzahlung, weil man zu spät die nun gültige Beitragsnr. mitgeteilt hat (vielleicht) , was wiederum dafür spricht, daß ein Abbuchen nicht ratsam erscheint, sondern eher ein mtl. One by one - aber dein Engagement find ich gut

Nein. Die GEZ wird pro Haushalt bezahlt. 

die gez wird überhaupt nicht bezahlt, die gibts schon seit einigen jahren nicht mehr.

@landsberglech

Tja, dann wundere dich nicht wenn es härter kommt ;-)) Die GEZ ist gesetzlich verankert. Und bis jetzt hat JEDER gezahlt der in Beugehaft musste. Lächerlich solche Aussagen

wenn dein bekannter zu seiner lg zieht, dann meldet er den umzug und gibt gleich an zu wem er zieht samt beitragsnummer. dann wird er abgemeldet und sie zahlt den rundfunkbeitrag für den gemeinsamen haushalt einfach weiter.

sollte die lg allerdings befreit sein oder ermäßigt, er aber nicht berücksichtigt wurde im bescheid oder selbst nicht mit dem merkzeichen rf ermäßigt werden kann, wird die lg abgemeldet und der bekannte zahlt den beitrag für die gemeinsame wohnung weiter. es zahlt allerdings nur einer den vollen beitrag.

Nein, er muss die Beitragsnummer des Beitragszahlers angeben, dann muss er nicht zahlen.

Nein er muss nur die Nummer der Partnerin durchgeben die bereits angemeldet ist! Pro Haushalt einmal zahlen!