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Muss die Vollkasko bei einem Wildunfall zahlen?

gefragt von Berettaliana am 08.05.2009 um 14:26 Uhr

Wenn man der Vollkasko Versicherung einen Wildunfall meldet müssen die dann bezahlen, oder muss man Beweise vorlegen, was natürlich nicht so einfach ist. Wie geht richtig man vor?

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Recht x 35.081 Auto x 22.983 Unfall x 1.207 Vollkasko x 80 Wildunfall x 16 Wildschaden x 12

MagnoliaNe
beantwortet von MagnoliaNe am 8. Mai 2009 14:32
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Vollkasko muss Wildunfall zahlen

Eine Vollkaskoversicherung übernimmt nach einem Wildunfall in der Regel die Reparaturkosten. Das gelte sogar dann, wenn der Autofahrer den Unfall nicht beweisen kann.

Bei einer Teilkaskoversicherung bleibe der Fahrzeughalter dagegen auf den Kosten sitzen, wenn er den Zusammenstoß nicht belegen kann.


Denn solange die Versicherung keine gegenteiligen Beweise vorlegt, müsse sie für die Schäden am Auto aufkommen, teilt der Deutsche Anwaltverein in Berlin mit und beruft sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 20 U 134/07).


Quelle: http://www.auto-motor-und-sport.de/news/urteil-vollkasko-muss-wildunfall-zahlen-...


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Kommentar von Ruedi am 8. Mai 2009 15:26

Zu erwähnen ist aber, dass man nach der Regulierung durch die Vollkasko einen Rabattverlust hinnehmen muss. Sprich, man wird hochgestuft.

Kommentar von A9e73e375931681ef72fcc92afe8bf53smallMagnoliaNe am 8. Mai 2009 18:49

das stimmt, ist ja bei jedem Schaden, den man durch die Versicherung regulieren lässt! ^^

Kommentar von Ruedi am 8. Mai 2009 19:14

Nicht bei der Teilkasko.

Kommentar von A9e73e375931681ef72fcc92afe8bf53smallMagnoliaNe am 8. Mai 2009 20:47

lach Du magst Recht haben, ich kenne mich da nicht mit aus - hatte noch keinen Unfall :o))

Mein Wissen über diese Frage stammt aus dem Internet - man lernt ja täglich hinzu!


anonym
beantwortet von t124terra am 8. Mai 2009 14:27
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nein es zahlt die Teilkasko Unfall bei der Polizei aufnehmen lassen mit Aktenzeichen zur Versicherung

Kommentar von 21bf34e36bfb22fc13734275cb99a26asmallderkleinekai am 8. Mai 2009 14:28

und in der vollkasko ist die teilkasko bereits enthalten

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 8. Mai 2009 14:29

genau


anonym
beantwortet von Tumba am 8. Mai 2009 14:27
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Wildschäden müssen gemeldet werden, entsprechend lässt sich das problemlos beweisen.

Kommentar von Tumba am 8. Mai 2009 14:27

...oder bist Du etwa abgehauen?


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 8. Mai 2009 14:28
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Teilkasko und das Fahrzeug muß gegen das Wild bewegt worden sein. Rammt das Wild ein stehendes Fahzeug, wirds kompliziert mit der Haftung. Also immer vorsichtig sein mit dem, was man der Polizei erzählt!


oberaden
beantwortet von oberaden am 8. Mai 2009 14:27
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gutachter und ja


ttempelhueter
beantwortet von ttempelhueter am 8. Mai 2009 14:31
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vollkasko zahlt alle schäden. sie schicken ab einem gewissen betrag aber einen sachverständigen, damit sie sichergehen können, dass sie nicht abgezockt werden.

Kommentar von Palle25 am 8. Mai 2009 14:41

Richtig. Das ist ist ja gerade der Sinn der Volkasko.


curafe
beantwortet von curafe am 8. Mai 2009 14:29
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nach wildunfall zb. reh angefahren, erstmal mit dem förster/jägger des revieres in kontakt tretten (durch polizei), auto auf spuren untersuchen, wie lackschaden, haare, blut ect. bilder davon machen und der versicherung melden, am besten mit einer bestätigung des revier förster/jäger oder polizei


Draschomat
beantwortet von Draschomat am 8. Mai 2009 14:28
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Bei einem Wildunfall sind Polizei und Jäger da, die alles genau feststellen und notieren...da kann nix schiefgehen...wenn du aber niemanden gerufen hast, wird es schwierig...Bilder oder Haare des Tieres reichen evtl. nicht aus...


anonym
beantwortet von Naddl005 am 8. Mai 2009 14:28
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ja, die bezahlen! ich würde die polizei rufen und evtl nen jäger... die polizei informiert auch den jäger... aufnehmen lassen und dann der versicherung melden...


anonym
beantwortet von Suehirogari am 8. Mai 2009 14:27
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Ich würde zur Polizei gehen und die können Spuren von Tierhaaren finden und das gegenüber der Versicherung bestätigen.


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 6. Juli 2009 23:41
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Es ist ein Teilkaskoschaden, diese ist in der Vollkaskoversicherung enthalten. Dann (i.d. Regel) keine Hochstufung. Beweisen musst Du, denn es gilt oft nur Wild nach dem Bundesjagddgesetz. Also bspw. keine Elche oder Waschbären. Ohne signifikanten nachweis wird die Versicherung die Schadensregulierung im Interesse der Versichertengemeinschaft ablehnen. Und Beweise: wenn man ein Tier überfährt, finden Gutachter i.d. Regel noch Spuren. Daher sollte man nicht erst durch die Waschstraße fahren, um ein sauberes "höherwertiges" Auto vorzustellen.


anonym
beantwortet von Alp200 am 10. Mai 2009 19:12
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Viele Teilkasko zahlen nur bei Wildschaden, nicht bei Haustieren. Dann hilft die Vollkasko. Oder mann weicht einem Tier aus und kann es nicht beweisen, weil es ja nicht zum Unfall kam. Dann zahlt auch die Vollkasko. In diesem Fall würde ich aber zum Anwalt gehen und natürlich sofort nach der vermiedenen Karambolage zur Polizei. Zur Beweissicherung, z.B.. das ich nüchtern bin. Viele Versicherungen sagen. du fährst zu riskant und/oder besoffen und dann meldest du einen Wildschaden. Schutzbehauptung nennt man sowas.


hotinvest
beantwortet von hotinvest am 9. Mai 2009 11:55
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Kurz zusammengefasst. Wildunfall ist zu melden, somit Nachweis bei der Versicherung problemlos und Abrechnung über Teilkasko ohne Beitragserhöhung ( ist immer 100%). Wenn, aus welchem Grund auch immer, über die Vollkasko abgerechnet werden sollte, dann erfolgt die Hochstufung der SF-Klasse und im nächsten Jahr gibt es saftige Beitragserhöhung.

Torsten


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