Wenn man der Vollkasko Versicherung einen Wildunfall meldet müssen die dann bezahlen, oder muss man Beweise vorlegen, was natürlich nicht so einfach ist. Wie geht richtig man vor?

Vollkasko muss Wildunfall zahlen
Eine Vollkaskoversicherung übernimmt nach einem Wildunfall in der Regel die Reparaturkosten. Das gelte sogar dann, wenn der Autofahrer den Unfall nicht beweisen kann.
Bei einer Teilkaskoversicherung bleibe der Fahrzeughalter dagegen auf den Kosten sitzen, wenn er den Zusammenstoß nicht belegen kann.
Denn solange die Versicherung keine gegenteiligen Beweise vorlegt, müsse sie für die Schäden am Auto aufkommen, teilt der Deutsche Anwaltverein in Berlin mit und beruft sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 20 U 134/07).
Quelle: http://www.auto-motor-und-sport.de/news/urteil-vollkasko-muss-wildunfall-zahlen-...
Bild/er:
nein es zahlt die Teilkasko Unfall bei der Polizei aufnehmen lassen mit Aktenzeichen zur Versicherung
derkleinekai am 8. Mai 2009 14:28 und in der vollkasko ist die teilkasko bereits enthalten
oberaden am 8. Mai 2009 14:29 genau
Wildschäden müssen gemeldet werden, entsprechend lässt sich das problemlos beweisen.
...oder bist Du etwa abgehauen?

Teilkasko und das Fahrzeug muß gegen das Wild bewegt worden sein. Rammt das Wild ein stehendes Fahzeug, wirds kompliziert mit der Haftung. Also immer vorsichtig sein mit dem, was man der Polizei erzählt!
vollkasko zahlt alle schäden. sie schicken ab einem gewissen betrag aber einen sachverständigen, damit sie sichergehen können, dass sie nicht abgezockt werden.
Richtig. Das ist ist ja gerade der Sinn der Volkasko.

nach wildunfall zb. reh angefahren, erstmal mit dem förster/jägger des revieres in kontakt tretten (durch polizei), auto auf spuren untersuchen, wie lackschaden, haare, blut ect. bilder davon machen und der versicherung melden, am besten mit einer bestätigung des revier förster/jäger oder polizei

Bei einem Wildunfall sind Polizei und Jäger da, die alles genau feststellen und notieren...da kann nix schiefgehen...wenn du aber niemanden gerufen hast, wird es schwierig...Bilder oder Haare des Tieres reichen evtl. nicht aus...
ja, die bezahlen! ich würde die polizei rufen und evtl nen jäger... die polizei informiert auch den jäger... aufnehmen lassen und dann der versicherung melden...
Ich würde zur Polizei gehen und die können Spuren von Tierhaaren finden und das gegenüber der Versicherung bestätigen.

Es ist ein Teilkaskoschaden, diese ist in der Vollkaskoversicherung enthalten. Dann (i.d. Regel) keine Hochstufung. Beweisen musst Du, denn es gilt oft nur Wild nach dem Bundesjagddgesetz. Also bspw. keine Elche oder Waschbären. Ohne signifikanten nachweis wird die Versicherung die Schadensregulierung im Interesse der Versichertengemeinschaft ablehnen. Und Beweise: wenn man ein Tier überfährt, finden Gutachter i.d. Regel noch Spuren. Daher sollte man nicht erst durch die Waschstraße fahren, um ein sauberes "höherwertiges" Auto vorzustellen.
Viele Teilkasko zahlen nur bei Wildschaden, nicht bei Haustieren. Dann hilft die Vollkasko. Oder mann weicht einem Tier aus und kann es nicht beweisen, weil es ja nicht zum Unfall kam. Dann zahlt auch die Vollkasko. In diesem Fall würde ich aber zum Anwalt gehen und natürlich sofort nach der vermiedenen Karambolage zur Polizei. Zur Beweissicherung, z.B.. das ich nüchtern bin. Viele Versicherungen sagen. du fährst zu riskant und/oder besoffen und dann meldest du einen Wildschaden. Schutzbehauptung nennt man sowas.
Kurz zusammengefasst. Wildunfall ist zu melden, somit Nachweis bei der Versicherung problemlos und Abrechnung über Teilkasko ohne Beitragserhöhung ( ist immer 100%). Wenn, aus welchem Grund auch immer, über die Vollkasko abgerechnet werden sollte, dann erfolgt die Hochstufung der SF-Klasse und im nächsten Jahr gibt es saftige Beitragserhöhung.
Torsten
Zu erwähnen ist aber, dass man nach der Regulierung durch die Vollkasko einen Rabattverlust hinnehmen muss. Sprich, man wird hochgestuft.
das stimmt, ist ja bei jedem Schaden, den man durch die Versicherung regulieren lässt! ^^
Nicht bei der Teilkasko.
lach Du magst Recht haben, ich kenne mich da nicht mit aus - hatte noch keinen Unfall :o))
Mein Wissen über diese Frage stammt aus dem Internet - man lernt ja täglich hinzu!