Die Freundin meines Freundes (sehr kompliziert g) hat, während dieser schon mal in die Tankstelle gegangen ist, Benzin statt Diesel getankt. Jetzt stellt sich die Frage, ob es nicht eine Möglichkeit gäbe, dass die private Haftpflicht den Schaden übernimmt, der leider durch das "Falschtanken" entstanden ist?!
in sein auto falschen kraftstoff, oder in ihr eigenes?
bei ihrem eigenen zahlt niemand, es sei denn sie hat die dummheitsklausel mit abgschlossen :o))
war es sein auto, kann sie es mal versuchen über ihre haftpflichtversicherung.
nur, ob die das glauben, wage ich zu bezweifeln.

D.... ist nicht versicherbar.
vampire am 30. Januar 2008 22:20 :D

Ich denke mal, da wären schon einige Versicherungen pleite, wenn sie für solche aus Unachtsamkeit entstandenen Schäden aufkommen müssten.

Der Tankstutzen für Bezin passt doch gar nicht in ein Dieselfahrzeug, wie hat sie das angestellt?
WhiteAngelmzg am 30. Januar 2008 22:11 passt wohl. umgekehrt passt es nicht, da der Dieselstutzen dicker ist
JoGerman am 30. Januar 2008 22:13 Vielleicht meinte er es andersrum: Diesel in den Benziner!

lies mal hier: http://www.falsch-getankt.de/2.html
Welcher Schaden entstand, Schadensumme ? Denn siehe Antwort @joger. Muesste minim sein bei richtigem Verhalten.

da in diesem falle der tatbestand der groben fahrlässigkeik nicht abwendbar ist, kann kein versicherungsschutz geltend gemacht werden.
ob nun grob fahrlässig möchte ich mal dahinstellen. denn, wenn sie selbst einen Beziner fährt und nur dieses eine mal einen Diesel, kann natürlich die Macht der Gewohneit einen schon mal zur falschen Zapfsäule greifen lassen. Es wäre dann nur fahrlässig. Der Begriff grobe Fahrlässigkeit setzt ja ein gewisses Maß an Vorsatz voraus, bzw das der Verusacher die Folgen durch sein Fehlverhalten absehen kann und sie in Kauf nimmt. Es steht auch ausser Frage, ob der Besitzer des Wagens die Dame nicht sogar noch hätte darauf hinweisen müssen, um was für ein Fahrzeug es sich handelt. Um die Versicherungsfrage zu klären, würde ich m.E. sagen, dass nach wie vor das Verursacherprinzip gilt. Es steht ausser Frage, dass die Person, die den Tankvorgang ausgeführt hat, für den Schaden aufkommen muss. Ob nun die Privathaftpflicht hier einstehen muss - ich würde sagen ja, da ja wie oben schon erwähnt nur Fahrlässig.

An ganz wenigen Tankstellen gibt es noch eine "Bedienung" die den Tankvorgang erledigt...oder manchmal auch als Service. Wird durch den Tankwart falsch betankt so haftet die Betriebshaftpflicht der Tankstelle. (Hohe Selbstbeteiligung läßt grüßen) Wenn der Freund "falsch" tankt so ist dies eine "Gefälligkeit" und bei einer Gefälligkeit sollte er gefälligst aufpassen. Auf dem Zapfhahn steht alles dran...kein Verschulden der Tankstelle. Keine Versicherung wird dies übernehmen.
nein, nicht mal die Haftpflichtversicherung sollte es ein Bekannter getan haben.
Die Dummheitsklausel wäre wohl ein absoluter Verkaufshit.. :-))
solf, ich wette diese klausel ginge ab wie ein zäpfchen :o))
Bei Lloyds in london gibt es vielleicht sowas, die haben ja auch Schwangerschaftsrisikovers. für Junggesellen!!!