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Muss die Versicherung zahlen, wenn jemand Benzin statt Diesel tankt und infolgedessen ein Schaden entsteht?

gefragt von tinkerbell08 am 30.01.2008 um 22:00 Uhr

Die Freundin meines Freundes (sehr kompliziert g) hat, während dieser schon mal in die Tankstelle gegangen ist, Benzin statt Diesel getankt. Jetzt stellt sich die Frage, ob es nicht eine Möglichkeit gäbe, dass die private Haftpflicht den Schaden übernimmt, der leider durch das "Falschtanken" entstanden ist?!


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 30. Januar 2008 22:01
4x
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in sein auto falschen kraftstoff, oder in ihr eigenes?

bei ihrem eigenen zahlt niemand, es sei denn sie hat die dummheitsklausel mit abgschlossen :o))

war es sein auto, kann sie es mal versuchen über ihre haftpflichtversicherung.

nur, ob die das glauben, wage ich zu bezweifeln.

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallsolf1 am 30. Januar 2008 22:03

Die Dummheitsklausel wäre wohl ein absoluter Verkaufshit.. :-))

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 30. Januar 2008 22:04

solf, ich wette diese klausel ginge ab wie ein zäpfchen :o))

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 30. Januar 2008 22:14

Bei Lloyds in london gibt es vielleicht sowas, die haben ja auch Schwangerschaftsrisikovers. für Junggesellen!!!


miccy
beantwortet von miccy am 30. Januar 2008 22:00
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Nein.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 30. Januar 2008 22:08
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D.... ist nicht versicherbar.

Kommentar von 1c020611e3b753925ffc8af8745c0556smallvampire am 30. Januar 2008 22:20

:D


Shira
beantwortet von Shira am 30. Januar 2008 22:29
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Ich denke mal, da wären schon einige Versicherungen pleite, wenn sie für solche aus Unachtsamkeit entstandenen Schäden aufkommen müssten.


Lamai
beantwortet von Lamai am 30. Januar 2008 22:00
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Der Tankstutzen für Bezin passt doch gar nicht in ein Dieselfahrzeug, wie hat sie das angestellt?


Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 30. Januar 2008 22:11

passt wohl. umgekehrt passt es nicht, da der Dieselstutzen dicker ist

Kommentar von 5d45023d3e5d9393f73d0d9d4e0e38a9smallJoGerman am 30. Januar 2008 22:13

Vielleicht meinte er es andersrum: Diesel in den Benziner!


JoGerman
beantwortet von JoGerman am 30. Januar 2008 22:26
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anonym
beantwortet von Bruno am 31. Januar 2008 02:02
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Welcher Schaden entstand, Schadensumme ? Denn siehe Antwort @joger. Muesste minim sein bei richtigem Verhalten.


america
beantwortet von america am 30. Januar 2008 22:48
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da in diesem falle der tatbestand der groben fahrlässigkeik nicht abwendbar ist, kann kein versicherungsschutz geltend gemacht werden.

Kommentar von Hotzenplotz am 31. Januar 2008 09:04

ob nun grob fahrlässig möchte ich mal dahinstellen. denn, wenn sie selbst einen Beziner fährt und nur dieses eine mal einen Diesel, kann natürlich die Macht der Gewohneit einen schon mal zur falschen Zapfsäule greifen lassen. Es wäre dann nur fahrlässig. Der Begriff grobe Fahrlässigkeit setzt ja ein gewisses Maß an Vorsatz voraus, bzw das der Verusacher die Folgen durch sein Fehlverhalten absehen kann und sie in Kauf nimmt. Es steht auch ausser Frage, ob der Besitzer des Wagens die Dame nicht sogar noch hätte darauf hinweisen müssen, um was für ein Fahrzeug es sich handelt. Um die Versicherungsfrage zu klären, würde ich m.E. sagen, dass nach wie vor das Verursacherprinzip gilt. Es steht ausser Frage, dass die Person, die den Tankvorgang ausgeführt hat, für den Schaden aufkommen muss. Ob nun die Privathaftpflicht hier einstehen muss - ich würde sagen ja, da ja wie oben schon erwähnt nur Fahrlässig.


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 31. Januar 2008 20:03
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An ganz wenigen Tankstellen gibt es noch eine "Bedienung" die den Tankvorgang erledigt...oder manchmal auch als Service. Wird durch den Tankwart falsch betankt so haftet die Betriebshaftpflicht der Tankstelle. (Hohe Selbstbeteiligung läßt grüßen) Wenn der Freund "falsch" tankt so ist dies eine "Gefälligkeit" und bei einer Gefälligkeit sollte er gefälligst aufpassen. Auf dem Zapfhahn steht alles dran...kein Verschulden der Tankstelle. Keine Versicherung wird dies übernehmen.


volkswagen
beantwortet von volkswagen am 5. Juni 2008 18:30
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nein, nicht mal die Haftpflichtversicherung sollte es ein Bekannter getan haben.


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