ETEAM am 25.06.2007 um 12:44 Uhr
Wie schon mal erwähnt, ist mein Freund im Gefängnis! Er hatte vor ca 16 Monaten eine Lebensversicherung abgeschlossen, mit mtl. Beitrag von 52 €. Er hat sich nun dort gemeldet und gebeten die Versicherung still zu legen, da er den Beitrag derzeit nicht aufbringen kann, zwecks Haft! Wird von der Versicherung nicht gemacjht, da er noch zu wenig einbezahlt hat, dieses würde erst im Jahre 2020 gehen! Weiss jemand darüber Bescheid?

Es ist richtig, dass erst ein Deckungsstock, also Sparanteil in der Versicherung vorhanden sein muss, bevor die Versicherung beitragsfrei gestellt werden kann. Mit der Versicherung den Sachverhalt durchsprechen schadet nie, ich glaube aber nicht, dass Euch das in diesem Fall weiterhilft. Es bleibt dann nur noch, die Versicherung zu kündigen, was natürlich den Nachteil hat, dass wahrscheinlich kein oder nur ein kleiner Rückkaufswert zurückbezahlt wird und damit das ersparte der letzten 16 Monate weg ist. Solltet Ihr die Versicherung trotzdem kündigen, dann würde ich den Vorgang an den "LV-Doktor" weiterreichen. Die haben sich auf solche Fälle spezalisiert und versuchen dann die LV rückabzuwickeln. Das heißt, dass die Versicherung die gesamten eingezahlten Beiträge zurückzahlen müssen. Einfach mal bei www.lv-doktor.de informieren. Viel Erfolg.
Das das erst ab 2020 geht ist auf jeden Fall falsch. Lass den Vertrag mal genau durchgucken. Denn in manchen Fällen zahlt die Versicherung selber die Beiträge bei Arbeitslosigkeit (meißt nur bei nicht selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit).
Kabark am 25. Juni 2007 13:47 ??
ETEAM am 25. Juni 2007 14:32 @Kabark: er ist ein wenig neben dem Thema gelandet,ne...??
ETEAM am 25. Juni 2007 13:49 Von wem sollten wir den Vertrag am besten durchgucken lassen?
Wauzzy am 25. Juni 2007 18:24 Ich würde es mal bei der Verbraucherzentrale versuchen. Bei Versicherungsvertretern bzw. -maklern ist das Risiko immer hoch, dass die den Vertrag schlecht reden und lieber selbst was abschließen wollen.
Wir hatten genau das selbe problem und leider sind die Versicherungen damit im Recht. Eine möglichkeit wäre noch die Versicherung persönlich anzuschreiben um die schwierige Situation zu erklären und um eine Kulanzlösung zu erbitten, war in unserem Fall leider auch nicht möglich. Wir haben dann die Versicherung gekündigt.
ETEAM am 25. Juni 2007 13:49 Er kommuniziert schon die ganze Zeit persönlich mit denen...kündigen soll ja auch nicht der Sinn sein! aber trotzdem ganz herzlichen Dank...;-))
Wauzzy am 25. Juni 2007 17:53 Hallo lillyfee, ich würde Dir auch empfehlen, die Seite vom LV-Doktor (www.lv-doktor.de) mal anzuschauen. Vielleicht bekommst du dort noch ein paar Euro aus Deiner gekündigten Versicherung. Die Kündigung sollte aber nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Viel Erfolg.

Das kann damit zu tun haben, das die Versicherung noch nicht zu lange läuft und die eingezahlten Beiträge noch zu niedrig sind. Mein Rat ist die Versicherung anschreiben und den Sachverhalt schildern. Dann nach Sachlage entscheiden.
Danke dir für den super Link...