Die Versicherung des Unfallsverursachers will den Schaden an meinem Auto nur gegen Vorlage der Werkstattrechnung bezahlen. Ist das rechtens? Ich wollte eigentlich den Schaden selbst beheben.
Es handelt sich ja um die Versicherung des Gegners. Also kannst du auf Gutachterbasis abrechnen lassen.
Wenn eine Werkstattrechnung im Anschluss reicht dann ist das ja sogar ein Entgegenkommen der Gesellschaft die anscheinend keinen Gutachter gestellt hat.
Wenn du den Schaden selber beheben willst, oder nicht, dann bekommst du den Betrag aus dem Gutachten ohen Mehrwertsteuer ausbezahlt.

kostenvoranschlag abzüglich der mehrwertsteuer, dürfte eigentlich keine probleme machen..
Mariposa68 am 4. Dezember 2008 16:10 Wenn die Versicherung drauf besteht, dann nicht.

Probier's mit einem Kostenvoranschlag einer Werkstätte.

Ja, das ist rechtens.
Kabark am 4. Dezember 2008 16:19 Quelle?
Mariposa68 am 4. Dezember 2008 16:21 Hä? Wenn die versicherung drauf besteht, hat er keine Chance. So einfach ist das. Punkt.
Du hast ein Standartschreiben erhalten. Schreib einfach zurück, dass du auf Gutachtenbasis abrechnen möchtest, gib dein Konto an und alles wird GUT!!
Die Versicherung hat ein Gutachten verlangt; den Gutachter habe ich auch bestellt und das Gutachten der Versicherung zugeschickt. Als Antwort der Versicherung auf das Gutachten kam dann das mit der Wekststattrechnung.