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Muß die Versicherung des Unfallsverursachers zahlen?

gefragt von kavijakavija am 04.12.2008 um 16:09 Uhr

Die Versicherung des Unfallsverursachers will den Schaden an meinem Auto nur gegen Vorlage der Werkstattrechnung bezahlen. Ist das rechtens? Ich wollte eigentlich den Schaden selbst beheben.


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anonym
beantwortet von IchSchauMal am 4. Dezember 2008 18:03
2x
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Es handelt sich ja um die Versicherung des Gegners. Also kannst du auf Gutachterbasis abrechnen lassen.

Wenn eine Werkstattrechnung im Anschluss reicht dann ist das ja sogar ein Entgegenkommen der Gesellschaft die anscheinend keinen Gutachter gestellt hat.

Wenn du den Schaden selber beheben willst, oder nicht, dann bekommst du den Betrag aus dem Gutachten ohen Mehrwertsteuer ausbezahlt.

Kommentar von Simple_avatar5smallkavija am 4. Dezember 2008 18:52

Die Versicherung hat ein Gutachten verlangt; den Gutachter habe ich auch bestellt und das Gutachten der Versicherung zugeschickt. Als Antwort der Versicherung auf das Gutachten kam dann das mit der Wekststattrechnung.


akademikus
beantwortet von akademikus am 4. Dezember 2008 16:10
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kostenvoranschlag abzüglich der mehrwertsteuer, dürfte eigentlich keine probleme machen..

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 4. Dezember 2008 16:10

Wenn die Versicherung drauf besteht, dann nicht.


mexxima
beantwortet von mexxima am 4. Dezember 2008 16:10
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Probier's mit einem Kostenvoranschlag einer Werkstätte.


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 4. Dezember 2008 16:09
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Ja, das ist rechtens.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 4. Dezember 2008 16:19

Quelle?

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 4. Dezember 2008 16:21

Hä? Wenn die versicherung drauf besteht, hat er keine Chance. So einfach ist das. Punkt.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 4. Dezember 2008 16:45

Das nennst Du Quelle? Das ist nichts weiter als eine bloße Behauptung, die ich gern belegt hätte. Mehr nicht. Aber da warte ich wahrscheinlich vergebens.

Kommentar von migrowe am 6. Dezember 2008 21:11

DR für Mariposa68


anonym
beantwortet von migrowe am 6. Dezember 2008 21:13
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Du hast ein Standartschreiben erhalten. Schreib einfach zurück, dass du auf Gutachtenbasis abrechnen möchtest, gib dein Konto an und alles wird GUT!!


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