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Muss die Versicherung bezahlen, wenn bei einem brennenden Auto das Feuer auf mein Auto überspringt?

gefragt von DummeFragen am 06.11.2009 um 10:16 Uhr

Also, mein Auto parkt in der Stadt neben weiteren anderen Autos. Fängt jetzt ein Auto an zu brennen, aus welchem Grund auch immer, und springt das Feuer dann auf mein Auto über - muss dann die Versicherung des anderen Fahrzeuges den Schaden übernehmen oder wie sieht das rechtlich aus?


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KriLu
beantwortet von KriLu am 6. November 2009 10:17
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wenn das feuer durch den halter des anderen autos entstanden ist, ja.

Kommentar von infomake am 13. November 2009 15:05

ich hab auf http://versicherung.info-kredit.com/kfz-versicherung.php verglichen und werde ab sofort über 300 Euro im Jahr sparen.


anonym
beantwortet von newcomer am 6. November 2009 10:18
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die Haftpflicht des erst brennebden Autos zahlt auch Folgeschäden

Kommentar von Zaunblume am 6. November 2009 10:32

yes so ist es


Jessy2712
beantwortet von Jessy2712 am 6. November 2009 10:19
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normal schon wenn der andere das feuer verursacht hat bzw. er dran schuld ist ... z.b wenn er im sommer feuerzeuge drin liegen hat,dieses platz und es halt warum auch immer anfängt zu brennen.dann ja


Elch67
beantwortet von Elch67 am 6. November 2009 10:21
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Also du wohnst in Berlin?

Kommentar von daevers am 6. November 2009 10:27

Oder Hamburg.


anonym
beantwortet von Traumpolizei am 6. November 2009 13:26
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Ich dachte auch immer, dass schon auf Grund der Betriebsgefahr der Versicherer des zuerst brennenden Fahrzeugs den Schaden an anderen Fahrzeugen übernehmen müsste. Das Amtsgericht Hanau hat in einem Urteil unter dem Aktenzeichen 34 C 3719/96-14 vom 08.01.1998 gegenteilig entschieden. Unter der Voraussetzung, dass das zuerst brennende Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt wurde, befand es sich rechtlich gesehen nicht in Betrieb. Die Gefährdungshaftung greift aber nur, wenn das Fahrzeug in Betrieb ist.


Kommentar von DummeFragen am 7. November 2009 10:36

Welche Versicherung übernimmt also jetzt den Schaden ? Oder müsste ich den Schaden selbst bezahlen?

Kommentar von Traumpolizei am 7. November 2009 15:13

Wenn Du dem Fahrer, Halter oder Eigentümer ein Verschulden nachweisen kannst, dann zahlt die gegnerische Versicherung den Schaden an Deinem Fahrzeug. Ansonsten bleibt nur die Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) Deines eigenen Fahrzeugs. Gibt es keine, bleibst Du auf dem Schaden sitzen. Dennoch würde ich den Schaden der gegnerischen Versicherung melden. Seit Erscheinen des Urteils vom AG Hanau sind schon dutzendweise durch Feuer in Mitleidenschaft gezogene Fahrzeugschäden reguliert worden. Wer kennt schon ein 11 Jahre altes Urteil aus Hanau?


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 6. November 2009 10:19
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Sieht nach ´nem Voll- oder Teilkaskoschaden der eigenen Fahrzeugversicherung aus!


antidepri
beantwortet von antidepri am 6. November 2009 10:23
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Selbstverständlich, hilfreich wären Augenzeugen. Bin mal Silvester "angekarrt" worden (stehendens Fahrzeug), insgesamt waren 4 Fahrzeuge "touchiert" worden, alles anstandslos übernommen von der Versicherung des Gegners (KRAVAG), hatte lediglich ne Kurznachricht vom Revier an der Scheibe, da ich in der Nacht nicht mehr "ansprechbar" war und Handy ausgeschaltet. Bei Feuer sollte es ebenfalls übernommen werden... lässt sich ja auch nur sehr schwer vertuschen.


PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 6. November 2009 11:45
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wenn es durch das fahrzeug verursacht wurde ja...wenn es aber ein vorsätzlich verursachter brandfall (stiftung) war...dann über deine kasko...oder den verursacher...wenn ansprüche geltend gemacht werden können


anonym
beantwortet von Imera am 7. November 2009 15:56
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wenn das Feuer durch das andere Auto entstanden ist, ja


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