Also, mein Auto parkt in der Stadt neben weiteren anderen Autos. Fängt jetzt ein Auto an zu brennen, aus welchem Grund auch immer, und springt das Feuer dann auf mein Auto über - muss dann die Versicherung des anderen Fahrzeuges den Schaden übernehmen oder wie sieht das rechtlich aus?

wenn das feuer durch den halter des anderen autos entstanden ist, ja.
die Haftpflicht des erst brennebden Autos zahlt auch Folgeschäden
yes so ist es

normal schon wenn der andere das feuer verursacht hat bzw. er dran schuld ist ... z.b wenn er im sommer feuerzeuge drin liegen hat,dieses platz und es halt warum auch immer anfängt zu brennen.dann ja

Also du wohnst in Berlin?
Oder Hamburg.
Ich dachte auch immer, dass schon auf Grund der Betriebsgefahr der Versicherer des zuerst brennenden Fahrzeugs den Schaden an anderen Fahrzeugen übernehmen müsste. Das Amtsgericht Hanau hat in einem Urteil unter dem Aktenzeichen 34 C 3719/96-14 vom 08.01.1998 gegenteilig entschieden. Unter der Voraussetzung, dass das zuerst brennende Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt wurde, befand es sich rechtlich gesehen nicht in Betrieb. Die Gefährdungshaftung greift aber nur, wenn das Fahrzeug in Betrieb ist.
Welche Versicherung übernimmt also jetzt den Schaden ? Oder müsste ich den Schaden selbst bezahlen?
Wenn Du dem Fahrer, Halter oder Eigentümer ein Verschulden nachweisen kannst, dann zahlt die gegnerische Versicherung den Schaden an Deinem Fahrzeug. Ansonsten bleibt nur die Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) Deines eigenen Fahrzeugs. Gibt es keine, bleibst Du auf dem Schaden sitzen. Dennoch würde ich den Schaden der gegnerischen Versicherung melden. Seit Erscheinen des Urteils vom AG Hanau sind schon dutzendweise durch Feuer in Mitleidenschaft gezogene Fahrzeugschäden reguliert worden. Wer kennt schon ein 11 Jahre altes Urteil aus Hanau?

Sieht nach ´nem Voll- oder Teilkaskoschaden der eigenen Fahrzeugversicherung aus!

Selbstverständlich, hilfreich wären Augenzeugen. Bin mal Silvester "angekarrt" worden (stehendens Fahrzeug), insgesamt waren 4 Fahrzeuge "touchiert" worden, alles anstandslos übernommen von der Versicherung des Gegners (KRAVAG), hatte lediglich ne Kurznachricht vom Revier an der Scheibe, da ich in der Nacht nicht mehr "ansprechbar" war und Handy ausgeschaltet. Bei Feuer sollte es ebenfalls übernommen werden... lässt sich ja auch nur sehr schwer vertuschen.
wenn es durch das fahrzeug verursacht wurde ja...wenn es aber ein vorsätzlich verursachter brandfall (stiftung) war...dann über deine kasko...oder den verursacher...wenn ansprüche geltend gemacht werden können
wenn das Feuer durch das andere Auto entstanden ist, ja
ich hab auf http://versicherung.info-kredit.com/kfz-versicherung.php verglichen und werde ab sofort über 300 Euro im Jahr sparen.