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muß die t-mobile mir nachweisen das ich diese anrufe geführt habe?

gefragt von blumenschneggeblumenschnegge am 08.07.2008 um 15:23 Uhr

vor 4 jahren hat mein sohn besuch bekommen und einer von den freunden meines sohnes hat von meinem handy angerufen mitten in der nacht. mein sohn war wohl am schlafen, er hatte nichts von mitbekommen. meinem sohn hatte ich erlaubt mal seinen freund anzurufen von meinem handy aus. dann kam eine dicke rechnung von einpaarhundert euros. ich hatte mich immer gegen gewährt, zu zahlen. hatte mich bei der verbraucherzentralle gemeldet und die sagten ich bräuchte nicht zahlen. jetzt kommt es zum gerichtstermin , ich muß zahlen. stimmt das ,oder kann ich mich weiter wehren?


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Reply


Ottbi
beantwortet von Ottbi am 8. Juli 2008 15:28
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ja

Kommentar von A29b547971a6f3819fd421419ad77fdcsmallOttbi am 8. Juli 2008 15:28

kann ja jeder telefonieren und dann sagen ich wars nich xDDD das ging über dein handy also deine schuld.

Kommentar von Bluce am 8. Juli 2008 15:50

Seh ich auch so...

Kinder in dem Alter sind nicht haftbar zu machen.


Résistance
beantwortet von Résistance am 8. Juli 2008 15:39
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Wer soll es sonst bezahlen? Es wurde von Deinem Handy aus telefoniert. Das wirst Du bezahlen müssen und auch die nicht unerheblichen Gerichts- und evtl. Anwaltskosten des Gegners.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 8. Juli 2008 16:02
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Du kannst Dich nach dem Gerichtsurteil noch weiter wehren aber am Ende wirst Du auf den kosten sitzen bleiben. Weil Du der Vertragsnehmer bist und von Deinem Anschluß die Leistung (die die Telekomm völlig zweifelsfrei erbracht hat) abgerufen wurde.


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 8. Juli 2008 15:29
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Da wirst du wohl nicht herum kommen, da es ja frei herumlag und jeder es benutzen konnte.


Wieselchen
beantwortet von Wieselchen am 8. Juli 2008 15:31
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Verbraucherzentrale dir gesagt hat, dass du nicht zahlen brauchst. Die Telekom hat ihre Leistungen vertragsgemäß angeboten und geliefert. Die Leistungen sind von deinem Handy über deine Telefonnummer in Anspruch genommen worden. Du kannst dein Handy jederzeit mit einer Pin sperren, so dass nur du da dran kommst.

Also kannst du dir höchstens die Anrufe, die der Freund deines Sohnes geführt hat, von ihm bezahlen lassen.

Die Rechnung aber musst du schon begleichen. Sonst könnte ja jeder ankommen und behaupten, nicht er hätte von seinem Handy aus telefoniert...

LG

Wieselchen





anonym
beantwortet von Regenmacher am 8. Juli 2008 15:32
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Für dein Handy bist du verantwortlich. Aber warum holst du dir nicht das Geld von dem Vieltelefonierer?


anonym
beantwortet von piedromolinero am 8. Juli 2008 15:37
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Also zahlen musst du wohl, war ja dein Handy, auch wenn es von jemand anderem benutzt wurde. Du bist Vertragspartner von T-Mobile. Du hättest zwar die Möglichkeit, dir das Geld von dem Freund deines Sohnes wiederzuholen. Aber da fragt sich, ob du überhaupt nachweisen kannst, welcher der Freunde telefoniert hat und dass dieser telefoniert hat und ob du das ganze dann auch durchsetzen kannst.


tanja1959
beantwortet von tanja1959 am 8. Juli 2008 15:38
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Es ist sehr wahrscheinlich, dass Du bezahlen musst. Deine Schuld, dass Andere Zugang zu Deinem Handy hatten.

Du kannst höchstens danach Versuchen, dass Geld vom Verursacher einzuklagen, sofern Du es beweisen kannst wer unc das er es war.

Warum hat die Verbraucherzentrale eigentlich gesagt, dass Du NICHT bezahlen musst - Begründung?? Hast Du da was schriftlich?? Wäre mal interessant zu wissen.

Kommentar von Simple_avatar8smallblumenschnegge am 8. Juli 2008 15:50

das waren 1189 er nummern und das sind auskunftsnummern oder mehrwertdienstnummern welche wohl für eine ordnungsgemäße abrechnung den abschluß eines dienstvertrages voraussetzen, und so einen vertrag gibt es nicht. und ich habe diese telefonate nicht getätigt.

Kommentar von Simple_avatar2smalltanja1959 am 8. Juli 2008 15:58

OK blumenschnegge. In dem Fall hat die Verbraucherzentrale recht. Dieses Problem hatte ein Kumpel von mir auch und er musste es nicht bezahlen.

Kommentar von Simple_avatar8smallblumenschnegge am 8. Juli 2008 17:45

ich habe jetzt keinen rechtsanwalt ,der dies geschrieben hatte war ein rechtanwalt von der verbraucherzentrale. meinst du ich kann mich auf diesen satz berufen ?


Käpt'n Gruenbaer
beantwortet von Käpt'n Gruenbaer am 8. Juli 2008 16:00
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Die Höhe der Summe gibt mir zu denken!

Ich kenne die Tarife von vor 4 Jahren nicht mehr, aber nehmen wir mal an, ein Gespräch kostet 0,40 €/Minute.

Nehmen wir weiter an, es wurde 3 Stunden=180 Min. telefoniert.

Das wären dann mal gerade 72,00€.

Wie kommt die Summe "dann kam eine dicke rechnung von einpaarhundert euros." zusammen?

Eigentlich unvorstellbar!

Gruß vom Gruenbaer


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 8. Juli 2008 16:59
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Natürlich mußt Du zahlen. Wenn Du Dein Handy so ohne sperre liegen läßt und damit jeder telefonieren kann, bist Du auch verantwortlich für die Gespräche die Geführt werden.

Du mußt also erstmal zahlen. Allerdings kannst Du das Geld von dem Anrufer einfordern.


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