Ist man verpflichtet seine Steuernummer im Impressum anzugeben?? Habe mal gelesen das dies gefährlich ist, weil mit der Steuernummer viel dummes Zeug gemacht werden kann (von Dritten).
Kann man abgemahnt werden wenn die Steuernummer nicht angegeben wird?
die Umsatzsteueridendifikationsnummer muß man angeben, nicht die Steuernummer
Ich kann es bald nicht mehr lesen.
1) Also: Es gibt eine St.-Nr., eine USt-Identifikations-Nr. (UStID), und seit 2007 eine Steueridentifikations-Nr. und eine Wirtschaftsidentifikationsnummer.
Eine Steuer-Nr. oder eine Steueridentifikations-Nr. sind NIEMALS NIEMALS NIEMALS auf der Internetseite anzugeben.
ANZUGEBEN ist nur eine UStID oder eine Wirtschatsidentifikations-Nr. (leicht zu erkennen: beginnt beides in Dtl. mit "DE"), ABER auch nur dann, wenn man eine besitzt.
Rechtsgrundlage ist (ab 2007) § 5 Nr. 6 TMG.
2) Kleinunternehmer und UStID haben überhaupt nichts miteinander zu tun. Natürlich kann man als Kleinunternehmer auch eine UStID haben (§ 27 a Abs. 1 UStG lesen). Das hat nämlich den Vorteil, dass wenn man für das Unternehmen im EU-Ausland bspw. bei eBay etwas kauft, der Ausländer seine ausländ. USt nicht berechnen muss und der ganze Spaß entsprechend billiger wird. Dies gilt auch, obwohl der Kleinunternehmer seine Umsätze im Inland nicht umsatzversteuert, oder genauer gesagt, die Ust nicht erhoben wird. Und wenn der Kleinunternehmer nun eine UStID hat, dann muss er sie natürlich auch angeben.

Nein.
Begründung / Quelle?
dock69 am 22. März 2008 14:15 Wie soll man eine Quelle zu etwas finden, wenn es nicht vorgeschrieben ist!? Aber ich kann nur bestätigen, dass dss korrekt ist. Näheres steht im Telemediengesetz.

Rechtlich gesehen ist eine Homepage ein Instrument zur Anbahnung von Geschäftskontakten und erfüllt deshalb die gleiche Funktion wie Briefpapier. Es müssen also alle sog. Pflichtangaben drinnenstehen, d.h. auch die Steuernummer. Dabei hat man die Wahl zwischen Steuernummer (des örtlichen Finanzamtes) und der Umsatzsteueridentifikationsnummer (die kostenlos vom Bundesamt für Finanzen in Saarlous ausgegeben wird, unabhängig davon, ob man Auslandsumsatz erzielt).
Als Kleinunternehmer braucht man aber keine UStIDNr.
hier steht nichts von Kleinunternehmer. Als Gastronom ist es z.B Pflicht, auch wenn man ein kleines Restaurant mit wenig Umsatz hat