gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Muss die Steuernummer eines Gewerbes im Impressum stehen?

gefragt von QuestionMonkeyQuestionMonkey am 22.03.2008 um 11:33 Uhr

Ist man verpflichtet seine Steuernummer im Impressum anzugeben?? Habe mal gelesen das dies gefährlich ist, weil mit der Steuernummer viel dummes Zeug gemacht werden kann (von Dritten).

Kann man abgemahnt werden wenn die Steuernummer nicht angegeben wird?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Internet (53505)
Homepage (2454)
Gewerbe (717)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Mismid
beantwortet von Mismid am 22. März 2008 13:18
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

die Umsatzsteueridendifikationsnummer muß man angeben, nicht die Steuernummer

Kommentar von Ab099073bdcfabfae142fdbb5137ada5smallNarzissa2007 am 22. März 2008 17:08

Als Kleinunternehmer braucht man aber keine UStIDNr.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 22. März 2008 17:27

hier steht nichts von Kleinunternehmer. Als Gastronom ist es z.B Pflicht, auch wenn man ein kleines Restaurant mit wenig Umsatz hat


anonym
beantwortet von Taxation am 26. Juli 2009 18:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich kann es bald nicht mehr lesen.

1) Also: Es gibt eine St.-Nr., eine USt-Identifikations-Nr. (UStID), und seit 2007 eine Steueridentifikations-Nr. und eine Wirtschaftsidentifikationsnummer.

Eine Steuer-Nr. oder eine Steueridentifikations-Nr. sind NIEMALS NIEMALS NIEMALS auf der Internetseite anzugeben.

ANZUGEBEN ist nur eine UStID oder eine Wirtschatsidentifikations-Nr. (leicht zu erkennen: beginnt beides in Dtl. mit "DE"), ABER auch nur dann, wenn man eine besitzt.

Rechtsgrundlage ist (ab 2007) § 5 Nr. 6 TMG.

2) Kleinunternehmer und UStID haben überhaupt nichts miteinander zu tun. Natürlich kann man als Kleinunternehmer auch eine UStID haben (§ 27 a Abs. 1 UStG lesen). Das hat nämlich den Vorteil, dass wenn man für das Unternehmen im EU-Ausland bspw. bei eBay etwas kauft, der Ausländer seine ausländ. USt nicht berechnen muss und der ganze Spaß entsprechend billiger wird. Dies gilt auch, obwohl der Kleinunternehmer seine Umsätze im Inland nicht umsatzversteuert, oder genauer gesagt, die Ust nicht erhoben wird. Und wenn der Kleinunternehmer nun eine UStID hat, dann muss er sie natürlich auch angeben.


dragon100
beantwortet von dragon100 am 22. März 2008 11:38
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein.

Kommentar von Simple_avatar2smallQuestionMonkey am 22. März 2008 12:11

Begründung / Quelle?

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 22. März 2008 14:15

Wie soll man eine Quelle zu etwas finden, wenn es nicht vorgeschrieben ist!? Aber ich kann nur bestätigen, dass dss korrekt ist. Näheres steht im Telemediengesetz.


bsensual
beantwortet von bsensual am 22. März 2008 12:26
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

kalle39
beantwortet von kalle39 am 2. Juli 2008 09:32
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Rechtlich gesehen ist eine Homepage ein Instrument zur Anbahnung von Geschäftskontakten und erfüllt deshalb die gleiche Funktion wie Briefpapier. Es müssen also alle sog. Pflichtangaben drinnenstehen, d.h. auch die Steuernummer. Dabei hat man die Wahl zwischen Steuernummer (des örtlichen Finanzamtes) und der Umsatzsteueridentifikationsnummer (die kostenlos vom Bundesamt für Finanzen in Saarlous ausgegeben wird, unabhängig davon, ob man Auslandsumsatz erzielt).


anonym
beantwortet von DerReiko am 11. September 2009 00:36
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

super. vielen dank http://www.bildmania.de


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.