muss die polizei kommen wenn man sie ruft
hallo
ein freundin von mir wohnt etwas weiter weg , und hat grad ein großes problem mit ihrer nachbarin. dies hat gegen die tür bei ihr getreten so das diese nun verzogen ist und hat meiner freundin 3 mal mit der faust ins gesicht geschlagen meine freundin hat dann bei der zuständigen polizei angerufen hat die sachlage geschildert und die meinten , das sei eine lapalie und ein streit unter nachbarn und deswegen würden sie jetzt nicht extra hinkommen ist das denn richtig ? die nachbariin hat hasufriedensbruch begangen und körperverletzung und das ganze noch vor den kindern meiner freundin .
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Dienstaufsichtsbeschwerde machen (ein tätlicher Angriff ist alles andere als eine Kleinigkeit)
Anzeige aufgeben wegen Körperverletzung, Haufriedensbruch, Sachbeschädigung
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Erstens: zum Arzt und die Verletzungen dokumentieren lassen. Zweitens: zum nächsten Polizeirevier und sofort Anzeige wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung stellen. Lasst es nicht anstehen! Hier ist Eile geboten.
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Sofort nochmal anrufen und im Notfall dienstaufsichtsbeschwerde in der nächsten Wache der Nschbarstadt stellen.
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Alles schreit natürlich laut ja, die muss doch dann kommen und die sind doch dafür da, offensichtlich ohne jegliches fachliches Hintergrundwissen und rein vom Hörensagen oder aus dem Bauch raus.
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Es tut mir ja leid, Deine Träume zerschlagen zu müssen, aber die Polizei muss hierbei nicht kommen.
Warum?
Ganz einfach.
Die Tat ist begangen, die tobende Nachbarin wieder weg, damit die Sachlage vor Ort wieder friedlich und alles ist bekannt.
Wenn die Tat noch andauert, dann muss die Polizei kommen. Offensichtlich war das nicht der Fall.
Ein weiterer Grund wäre, die Person des Täters oder in diesem Fall der Täterin muss ermittelt und festgestellt werden. Auch das ist nicht der Fall. Die Nachbarin wohnt da, ist bekannt.
Die Streifenbesatzungen sind gedacht für ungeklärte Fälle oder Fälle, in denen eine sofortige Hilfeleistung erfolgen muß.
Hilfeleistung bedeutet, die Nachbarin schlägt z.B. noch munter auf das Opfer ein und muß gebremst werden oder jedoch das Opfer hat solche Verletzungen erlitten, dass Rettung erforderlich erscheint.
Hilfeleistung bedeutet nicht, Deiner Freundin den Weg zur Polizei abzunehmen.
Ansonsten, wenn alles rum und zudem alles bekannt ist, nichts zu ermitteln und die Verletzungen nicht allzu schwer, niemand akut zu retten ist, für was soll dann die Polizei noch anrücken?
Der einzige Grund wäre die Aufnahme einer Anzeige und genau das wird man vor Ort sowieso nicht sogleich durchführen.
Zur Stellung einer solchen wird man auf die Polizeidienststelle gebeten, selbst wenn eine Streifenwagenbesatzung vor Ort sein sollte, nach einem Arztbesuch, welcher die Verletzungen attestiert.
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Und genau das passiert jetzt auch.
Deine Freundin geht zum Arzt, dieser attestiert die erlittenen Blessuren, mit dem Attest geht Deine Freundin zu einer Polizeidienststelle ihrer Wahl, am besten jedoch zur Polizeidienststelle des Tatortes - damit der Wohnort in diesem Fall und erstattet Anzeige.
Hierbei wird eine ordentliche Vernehmung geferigt, der Sachverhalt eingehend festgehalten und hinterfragt, das Attest beigefügt und ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Ganz normal und für die Polizei alltägliches Geschäft und wäre sowieso so gelaufen, auch wenn die Polizei erschienen wäre.
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Einer hier hat noch was lustiges geschrieben, dann rufe man eben die Polizei im Nachbarort an. Das ist eine lustige Idee, aber leider völliger Unsinn.
Es gibt nur eine zuständige Polizeidienststelle und auch ein Anruf bei einer anderen bewirkt lediglich, dass die örtlich zuständige informiert wird. Andere Polizei gibt es nicht.
Und wenn die örtliche Polizeidienststelle entschieden hat, dass der Fall hinterher anzeigbar ist und niemand kommen muß, dann passiert auch nichts anderes, wenn man woanders anruft.
Kommentar von spamhasserspamhasser 27.08.2010Perfekt zusammengefasst/ergänzt! ein DH von mir.
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Antwort von Sekundenzeiger 27.08.20102 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Wahrscheinlich hat jedes Bundesland dazu seine eigene Rechtsprechung. Ein Hilferuf wegen Körperverletzung über eine offizielle 110 oder 112-Nummer klingt aber schon nach unterlassener Hilfeleistung und dürfte beamten- und vielleicht sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.
Kommentar von spamhasserspamhasser 27.08.2010Moment mal: Sich von der Nachbarin prügeln lassen, danach bei der örtlichen Polizeidiensstelle anrufen, und wenn sie dann nicht mehr erscheinen müssen, diese wegen unterlassener Hilfeleistung zu verklagen? Das ist ja mal ne tolle Strategie :-D
Jetzt mal im Ernst: Hast du die Rufnummer der örtlichen Polizeidiensstelle auswendig im Kopf? NEIN. Blätterst du während dich die Nachbarin attackiert im Telefonbuch? NEIN Also entweder 110 wenns akut ist, oder eben im Nachhinein dann aufs Revier gehen um Anzeige zu erstatten.
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Die Polizei muss kommen, wenn sie gerufen wird. Es kann lediglich sein, dass der Anrufer bei Nichtigkeiten den Einsatz bezahlen muss. Letztlich muss die Polizei reagieren, da es sonst ggfl. unterlassene Hilfeleistung sein kann.
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in der Tat kann die Polizei sagen, dass es "nichts mehr bringt, jetzt noch vorbeizugehen"... gegenbeispiel: ruf mal zu silvester bei der Polizei an und klage über Ruhestörung :D
Was diese Frau tun sollte ist zur Polizei zu gehen, eine Strafanzeige wg. Sachbeschädigung und Körperverletztung in Tateinheit mit Hausfriedensbruch zu erstatten und auf dem Rückweg beim Anwalt ihres Vertrauens eine Zivilklage einzureichen, um den verursachten Schaden sowie Schmerzensgeld zu erwirken.
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Nein, das ist nicht richtig. Die Polizei ist u.a. für so etwas da..
Auf jeden Fall sollte deine Freundin die Nachbarin anzeigen; sie könnte auch nochmals bei der Polizei anrufen (Dienstaufsichtsbeschwerde!)
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Strafantrag stellen wegen Körperverletzung. Zum Arzt gehen und Verletzungen dokumentieren lassen. Wenn die Nachbarin weiterhin so reagiert, Polizei erneut rufen, Wenn keiner kommt, Anwalt nehmen und Dienstaufsichtsbeschwerde stellen.
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Wende Dich an die Dienstaufsichtsbehörde. Hausfriedensbruch und Tätlichkeiten sind strafbare Handlungen und können angezeigt werde. Der Polizei droht ein Disziplinarverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung.
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Wenn Hilfe benötigt wird wegen einer Gewalttat muss die Polizei schon vorbeikommen. Aber wenn keine akute Gefahr für Leib und Leben besteht dann kann es schon passieren dass die Polizei spät oder gar nicht kommt. Denn auch die Polizei besitzt nicht unendlich viele Beamten und Streifenwagen. Wenn es eine Notfall ist, dann eben die 110 wählen und nicht die Nummer der Lokalen Polizeidiensstelle.
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mach nen gerichtsfall draus oder lass es sein. Du brauchst Zeugen.. und ich weiss nicht wie hoch Kinder als Zeugen bewertet werden..
Ansonsten Aussage gegen Aussage. Im Zweifelsfalle für den Angeklagten.
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Dann soll sie eben auf die Pol-Wache gehen und Anzeige wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung gegen ihre Nachbarin stellen. Fotos von den Verletzungen machen- als späteres Beweismittel!
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Antwort von Isolophobie 27.08.20101 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Deine Freundin sollte vielleicht gleich Anzeige erstatten. Und kann ja dann bei einem anderen Polizist sich beschweren, dass die Polizei nicht gleich kam, um schlimmeres zu vermeiden. Ich denk, die haetten da schon kommen muessen, wenigstens die Sachlage anschauen, und die Nachbarin vllt. mitnehmen. Ich kenn mich da leider nicht so gut aus bei den Gesetzen, aber wie gesagt, deine Freundin sollte anzeige erstatten.
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Also die Polizei muss immer kommen, gerade wenn der Verdacht auf eine Straftat vorliegt, und das ist definitv eine Straftat. Die soll nochmal bei der Polizei anrufen und die drauf hinweißen, das es ihre verdammte Pflicht ist, den Bürgern und Bürgerinnen zu helfen!
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nochmal anrufen, den namen von dem polizisten geben lassen, der sie abgewimmelt hat und mit beschwerde bei der nächsthöheren behörde drohen... dann kommen die in aller regel
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Ja die MUSS kommen, schlimmstenfalls den Notruf wählen dann können die nicht anders als reagieren!
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Ja ob das verhalten korrekt ist weiß ich nicht, habe allerdings so ziehmlich die selben erfahrungen mit der polizei gemacht das die irgendwie keine lust haben vorbei zu kommen
Kommentar von spamhasserspamhasser 27.08.2010Das ganze ist weniger Lustgesteuert. Wenn die Nachbarin sie schon geschlagen hat, die Tür demoliert hat und dann schon abgezogen ist (und keine Fluchtgefahr) besteht ist die Sache eh schon gelaufen und die Polizei kann dann ohnehin nicht mehr eingreifen. In dem Fall sollte die Geschädigte aufs Revier gehen, Anzeige erstatten und der Rest regelt das Gericht. Wenn die Nachbarin sie aber noch akut bedroht dann kommt die Polizei auch, da sie dann noch direkt einschreiten kann.
Kommentar von skyfly71skyfly71 27.08.2010Jepp. Genau so is das...
Kommentar von spamhasserspamhasser 27.08.2010Naja eines Tages wenn die Bundesregierung zuviel Geld am Ende der Legislaturperiode hat, werden dann noch zusätzlich Beamten eingestellt, die dann nichts anderes machen als von Haus zu Haus laufen/fahren um zu fragen, ob man denn nicht eine Anzeige zu Protokoll geben möchte, da sich die Kollegen auf dem Polizeirevier sonst zu Tode langweilen würden.
Neee als im Ernst, die Polizei hat nicht die Kapazitäten um gleichzeitig Mörder, Vergewaltiger, Bankräuber, Verkehrssünder zu jagen und dann noch all diejenigen zu besuchen bei denen es für ein Eingreifen zu spät war.
Kommentar von HimmelsmenschHimmelsmensch 27.08.2010tja nur doof das genau das ihr job ist
Kommentar von spamhasserspamhasser 27.08.2010Also wenn das Feuer bereits von alleine ausgegangen ist, holst du sicher auch noch den Feuerlöscher und hältst dann damit drauf? Okay, gut zu wissen :-D
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Antwort von Snaker 29.08.2010
Es ist schon erstaunlich, wie viele Antworten in kurzer Zeit auf die gestellte Frage abgegeben wurden. Ersichtlich werden zwei Lager, die einen, welche sagen die Polizei hätte kommen müssen, die anderen, die vom Gegenteil überzeugt sind. Richtig ist, dass die Polizei hier definitiv hätte erscheinen müssen. Micht um der Geschädigten einen Gefallen zu tun und dieser den Gang zur Anzeigenerstattung in die nächste Polizeidienststelle abzunehmen. Vielmehr ist es Aufgabe der Polizei Spuren zu sichern. Insbesondere bei hindergründigen Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn, steht oft die Frage ob der eine nicht dem anderen etwas anhängen will. Eine nachträgliche Beweisaufnahne ist daher oft nicht dazu geeignet, derartige Antragsdelikte zweifelsfrei nachzuweisen. Selbstgefertigte Fotos von Spuren an Türen oder Verletzungen haben einen Beweiswert gen 0. Nur erfahrene Polizeibeamte können vor Ort einschätzen, ob Spuren und Verletzungen frisch sind und ob die Schilderungen der Geschädigten mit dem Spurenbild übereinstimmen. Polizeibeamte vor Ort können die Täterin sofort mit dem Tatvorwurf konfrontieren und aus deren Verhalten Rückschlüsse auf den tatsäschlichen Tatverlauf ziehen. Die Polizei ist nicht dazu da, aus der Ferne durch Schilderungen von juristischen Laien zu entscheiden, ob eine Straftat vorliegt oder nicht. Gerade in ländlichen Gebieten ist die Polizei oft personell derart unterbesetzt, dass bereits bei zwei Unfällen gleichzeit alle vorhandenen Einsatzkräfte ausgeschöpft sind. In diesen Fällen muss abgewogen werden, welche Einsätze ein sofortiges Handeln erforderlich machen. Nicht unüblicher Weise werden von der Polizei und auch von den Staatsanwaltschaften Auseinandersetzungen mit nachbarschaftlichen Hindergrund bagatellisiert. Hausfriedensbruch und einfache Körperverletzungen sind Antragsdelikte, welche auch nur nach stellen eines Strafantrages verfolgt werden. Mangels öffentlichen Ineresses kann und wird die Staatsanwaltschaft in der Regel solche Delikte nicht strafrechtlich verfolgen. Daher werden auch von der Polizei nachbarliche Auseinandersetzung nicht immer "ernst" genommen. In den Fällen, wo sich der Anrufer wiederholt bei der Polizei meldet und mit der Presse oder den Medien droht, wird in der Regel immer die Polizei erscheinen. wer sich "abwimmeln" läßt, sollte aber dennoch sofort zur Anzeigenaufnahme zur nächsten Polizeidienstelle fahren, um eine Anzeige zu erstatten. Auf keinen Fall erst am nächsten Tag oder noch später.
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Ach, ich würde eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Vorgesetzten einreichen, mit Hinweis auf Strafvereitelung im Amt.
Dessweiteren würde ich die Nachbarin wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung Anzeigen - Anzeigen muss die Polizei entegennehmen und den Sachverhalt auf den Grund gehen, ob und wann ein Verfahren wegen "geringfügigkeit" eingestellt wird, entscheidet NUR der Staatsanwalt!
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nochmal rufen. auch wenn die nachb.nicht mehr vor der tür ist, der tatbestand muss aufgenommen werden. aba es is mittag die machen sicher brotzeit!
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Und was hätte die Polizei dann machen sollen, wenn sie gekommen wären?
Kommentar von Miss1176Miss1176 27.08.2010HELFEN!! welch blöde frage!
Kommentar von skyfly71skyfly71 27.08.2010WOBEI helfen? Wenn die Frau verletzt wurde, braucht sie ggf. einen Arzt, aber keinen Polizisten.
Kommentar von danielarichter 27.08.2010sie fühlt sich bedroht hat angst um ihre kinder , weil der sohn beinahe einen fuß von dieser histerischen frau abbekommen hätte, nun hat sie angst vor die tür zu gehen , denn diese wohnen tür an tür
Kommentar von skyfly71skyfly71 27.08.2010Und dann kommt die Polizei und schmeißt die Nachbarin raus? Das wird ja auch nicht gehen. Objektiv können die erst mal nicht wirklich viel machen, wenn die akute Situation vorbei ist.
Kommentar von spamhasserspamhasser 27.08.2010Die akute Gefahrenlage ist vorbei, da die Körperverletzungshandlung abgeschlossen ist. Auch wenn das Verhalten der Nachbarin nicht rechtens ist, kann die Polizei nicht einfach bei ihr klingeln und sie verhaften nur aufgrund einer "Behauptung" denn ohne Anzeige oder ärztliches Attest ist es rein formell nicht mehr. Von daher => Anzeige erstatten, Attest besorgen. Wenn die Nachbarin ggf. schon aktenkundig ist wg. Körperverletzung könnte sich da schon mehr bewegen lassen.
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Dann sollte deine Freundin zur Polizei gehen und Anzeige gegen die Nachbarin erstatten.
Was soll die Polizei bei Ihr zuhause? Ist die Nachbarin noch da und verhaut sie?
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wenn keine akute gefahr mehr dahingehend besteht, dass deine freundin zu weiterem schaden kommt, muss die polizei sicher nicht unbedingt kommen. deine freundin sollte zur polizei gehen und anzeige erstatten !
Kommentar von Miss1176Miss1176 27.08.2010wenn die tür an tür wohnen is das in meinen augen akute genug!
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Verpflichtet sind sie nicht, glaub' ich! Jedoch in deinem Fall ist das verprflichtend.
DH! DAS ist mal nen vernünftiger Tipp. Dafür braucht man im Übrigen keine Polizei vor Ort...