
Lieber SanAndreas,
wie Du an den Reaktionen merkst, weiß die Community nicht sicher welchen Rat Du möchtest. Bitte nutze das Beschreibungsfeld, um Deine Frage genauer zu erläutern.
Lieben Gruß.
Peter vom gutefrage.net-Support

Diese Frage verstehe ich nicht. Kannst Du das bitte mehr ausführen?
ja klar, du brauchst dazu einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars, Zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars, Dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt Zum Behuf der Vorlage beim zuständ‘gen Erteilungsamt
Raimund1 am 15. Januar 2008 21:02 unter besonderer Berücksichtigung der Einreichung des gelben Hinterblattes nebst Vorderseite mit unterschiedlicher Seitenanzahl und Nummerierung wegen Einhaltung der Gesetzlichen Bestimmungen unter besonderer Berücksichtigung eventuell einzuhaltender kommunaler Durchführungsverordnungen in bestimmten, ganz besonders aber in unbestimmten Fällen wie Internetvorführungen und -demonstrationen, soweit diese gewalt- und verherrlichungsfrei sind und allen übrigen Gesetzen entsprechen.

Keine Sorge. Wenn die Seite online ist und sie gegen das Urheberrecht, gegen das Recht am eigenen Bild von Einzelpersonen oder gegen eine Impressumspflicht bei gewerblichen Seiten verstößt, kann ich gerne für Dich die Polizei und das Ordnungsamt verständigen.
Ne aber du kannst fragen ob das legal oder illegal ist und ob man dafür eine genehmigung braucht
EWorld am 16. Januar 2008 00:01 hol dir einfach rat bei der stadt oder beim anwalt.

Kommt drauf an was geplant ist. Aber es wird eher eine Genehmigung wenn benötigt anstatt der Polizei bescheid zu sagen.