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Muss die Polizei für eine kleine Internetshow bescheit wissen oder nicht? (KEINE P**** FILME)

gefragt von SanAndreas am 15.01.2008 um 20:44 Uhr

Support
Kommentar zur Frage vom Support

Lieber SanAndreas,

wie Du an den Reaktionen merkst, weiß die Community nicht sicher welchen Rat Du möchtest. Bitte nutze das Beschreibungsfeld, um Deine Frage genauer zu erläutern.

Lieben Gruß.

Peter vom gutefrage.net-Support

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Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 15. Januar 2008 20:45
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Diese Frage verstehe ich nicht. Kannst Du das bitte mehr ausführen?


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 15. Januar 2008 20:47
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ja klar, du brauchst dazu einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars, Zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars, Dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt Zum Behuf der Vorlage beim zuständ‘gen Erteilungsamt

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 15. Januar 2008 21:02

unter besonderer Berücksichtigung der Einreichung des gelben Hinterblattes nebst Vorderseite mit unterschiedlicher Seitenanzahl und Nummerierung wegen Einhaltung der Gesetzlichen Bestimmungen unter besonderer Berücksichtigung eventuell einzuhaltender kommunaler Durchführungsverordnungen in bestimmten, ganz besonders aber in unbestimmten Fällen wie Internetvorführungen und -demonstrationen, soweit diese gewalt- und verherrlichungsfrei sind und allen übrigen Gesetzen entsprechen.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 15. Januar 2008 22:57
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Keine Sorge. Wenn die Seite online ist und sie gegen das Urheberrecht, gegen das Recht am eigenen Bild von Einzelpersonen oder gegen eine Impressumspflicht bei gewerblichen Seiten verstößt, kann ich gerne für Dich die Polizei und das Ordnungsamt verständigen.

Kommentar von SanAndreas am 15. Januar 2008 23:34

Ne aber du kannst fragen ob das legal oder illegal ist und ob man dafür eine genehmigung braucht

Kommentar von 17b8c64daf3ffd0087e1a398f70a7947smallEWorld am 16. Januar 2008 00:01

hol dir einfach rat bei der stadt oder beim anwalt.


EWorld
beantwortet von EWorld am 15. Januar 2008 20:46
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Kommt drauf an was geplant ist. Aber es wird eher eine Genehmigung wenn benötigt anstatt der Polizei bescheid zu sagen.


sahara
beantwortet von sahara am 15. Januar 2008 20:48
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Wenn sie teil hat an einem showakt ,dann schon.







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