Ist es zwangsläufig notwendig, dass Fahrzeughalter eines PKW gleichzeitig auch Versicherungsnehmer sind?
Also bei meiner Versicherung ist das nicht so. Ich bin Fahrzeughalter, mein Vater Versicherungsnehmer. Musst mal nachfragen, ob das bei dir auch funktioniert.

Nein. Jeder kann ein beliebiges Fahrzeug versichern, auch wenn es ihm nicht gehört. Praktisch, denn so kann man die unterschiedlichen Boni besser nutzen.

Nein! Viele jugendliche versichern ihr auto über ihre Eltern. die geben das als Zweitwagen an und dadurch ist die Versicherung auch noch schön günstig. also günstiger, als wenn du das als Fahranfänger alleine machst ;)

Nein, muss nicht sein. Es kann aber sein, dass die Versicherung dann einen Zuschlag verlangt. Oder dass du bestimmte, günstige Tarife nicht bekommen würdest, weil diese nicht auf Halter und Versicherungsnehmer beide zutreffen.

ja
scader1 am 28. April 2009 12:30 Quatsch, stimmt nicht

Nein, ist bei mir auch nicht so. Die Versicherung verlangt aber unter Umständen einen Zuschlag, wenn der Fahrzeughalter vom Versicherungsnehmer abweicht.
Halter und Versicherungsnehmer können unterschiedliche Personen sein. Das machen aber nicht alle Versicherungen. Wichtig ist auch hier der Versicherungsvertrag. Es darf nicht sein, daß ein 18 Jähriger Halter, daß Fahrzeug eines Versicherungsnehmers dauerhaft fährt, der z.B. 50% Schadensfreiheitsrabatt hat. Kommt es zum Unfall bzw.Schaden, gibt es sicherlich Ärger mit der Versicherung.