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Muss die Person des Fahrzeughalter eines PKW identisch mit jener des Versicherungsnehmers sein ?

gefragt von Sensarrich am 28.04.2009 um 12:28 Uhr

Ist es zwangsläufig notwendig, dass Fahrzeughalter eines PKW gleichzeitig auch Versicherungsnehmer sind?


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anonym
beantwortet von Besserwisser1a am 28. April 2009 12:29
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ganz klar: NEIN


anonym
beantwortet von Penndulumm am 28. April 2009 12:29
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Also bei meiner Versicherung ist das nicht so. Ich bin Fahrzeughalter, mein Vater Versicherungsnehmer. Musst mal nachfragen, ob das bei dir auch funktioniert.


skyseeker
beantwortet von skyseeker am 28. April 2009 12:29
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Nein. Jeder kann ein beliebiges Fahrzeug versichern, auch wenn es ihm nicht gehört. Praktisch, denn so kann man die unterschiedlichen Boni besser nutzen.


heialex
beantwortet von heialex am 28. April 2009 12:29
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Nein


domchef
beantwortet von domchef am 28. April 2009 12:29
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ganz klar nein.
typische VN und Haltertrennung


Anjachen
beantwortet von Anjachen am 28. April 2009 12:30
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Nein! Viele jugendliche versichern ihr auto über ihre Eltern. die geben das als Zweitwagen an und dadurch ist die Versicherung auch noch schön günstig. also günstiger, als wenn du das als Fahranfänger alleine machst ;)


kuntzkids
beantwortet von kuntzkids am 28. April 2009 12:31
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Nein!


sagichnich
beantwortet von sagichnich am 28. April 2009 12:32
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Nein, muss nicht sein. Es kann aber sein, dass die Versicherung dann einen Zuschlag verlangt. Oder dass du bestimmte, günstige Tarife nicht bekommen würdest, weil diese nicht auf Halter und Versicherungsnehmer beide zutreffen.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 28. April 2009 12:29
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ja

Kommentar von 48a71c7045f2062bd92e66ec93ccda51smallscader1 am 28. April 2009 12:30

Quatsch, stimmt nicht


EfaStein
beantwortet von EfaStein am 28. April 2009 12:37
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Nein, ist bei mir auch nicht so. Die Versicherung verlangt aber unter Umständen einen Zuschlag, wenn der Fahrzeughalter vom Versicherungsnehmer abweicht.


anonym
beantwortet von princediwo am 30. April 2009 12:22
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Halter und Versicherungsnehmer können unterschiedliche Personen sein. Das machen aber nicht alle Versicherungen. Wichtig ist auch hier der Versicherungsvertrag. Es darf nicht sein, daß ein 18 Jähriger Halter, daß Fahrzeug eines Versicherungsnehmers dauerhaft fährt, der z.B. 50% Schadensfreiheitsrabatt hat. Kommt es zum Unfall bzw.Schaden, gibt es sicherlich Ärger mit der Versicherung.


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