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Muss die Mehrwertsteuer auf einer Speisekarte extra ausgewiesen sein?

gefragt von lutodi am 30.06.2007 um 23:58 Uhr

Wir waren eben in einem Restaurant essen. Als wir zahlen wollten präsentierte uns die Bedienung die Rechnung. Komisch war, dass dort auf die in der Karte ausgewiesenen Preise für Getränke und Speisen zusätzlich noch die Mehrwertsteuer draufgeschlagen wurde, also extra. Das war auf der Speisekarte nicht vermerkt. Ist das zulässig? Ich habe das bisher in Deutschland noch nicht erlebt.

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Recht x 35.248 Restaurant x 1.091 Mehrwertsteuer x 158 Speisekarte x 13

WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 1. Juli 2007 00:06
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Du meinst, auf der Karte standen NUR die Nettopreise und auf der Rechnung wurden diese Nettopreise addiert und dann noch die Mehrwertsteuer aufgeschlagen?

Wenn das tatsächlich SO war, ist das nicht zulässig. Der Gast muß aus den Preisen der Speisekarte den Endpreis errechnen können. Das ist Sinn und Zweck den Preisauszeichnungspflicht.

Üblich ist es, auf der Rechnung die Mehrwertsteuer gesondert auszuweisen, aber nicht, sie erst dann zu addieren.

Kommentar von lutodi am 1. Juli 2007 00:19

Keine Ahnung ob sie extra ausgewiesen war. Fakt war, dass auf den auf der Karte stehenden Preis sie noch final draufgeschlagen wurde. Es stand nirgendwo "Zusaätzlich berechnen wir noch ...% Mehwertsteuer". Und genau, so kenn ich das, dass die MWS auf der Quittung extra ausgewisen ist, aaber inklusive dem Preis, der auf der Karte stand.


Seelenfrieden
beantwortet von Seelenfrieden am 1. Juli 2007 02:00
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... nimm BITTE Deine Rechnung und laß Dir die Mehrwertsteuer wieder auszahlen: Du bist ENDVERBRAUCHER und dem sind die ENDPREISE inclusive Merchensteuer mitzuteilen bzw. vorzulegen ! Trete BITTE ganz selbstbewußt auf, den die Vorgehensweise KÖNNTE man auch als BETRUG hinstellen ! NEPPER, SCHLEPPER + BAUERNFÄNGER hätte Eduard Zimmermann geschrien !

Kommentar von eckhard2807 am 1. Juli 2007 05:25

Recht haste. Kann nur voll und ganz beipflichten.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 1. Juli 2007 00:38
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Das ist definitiv nicht zulässig. Die Preise für Endverbraucher müssen immer als Bruttopreise angegeben werden.

Spezielle Angebote für Gewerbetreibende sind Netto. Dort muß aber auch zusätzlich immer noch darauf hingewiesen werden, dass die Preise rein Netto sind und die USt noch hinzu kommt.


anonym
beantwortet von ulrot am 1. Juli 2007 00:03
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Hallo lutodi, so wie ich weiß ist das nicht zulässig. Die Preise in Gaststätten etc. müssen immer die Mehrwertsteuer und das Bedienungsgeld enthalten. Die ist normalerweise auch auf der Karte vermerkt. Wende Dich an die nächstgelegene Verbraucherzentrale und fordere, dass der Besitzer abgemahnt wird.


t49atbv
beantwortet von t49atbv am 1. Juli 2007 22:45
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So wie mir bekannt ist muss die Mehrwertsteuer nur extra ausgewiesen werden wenn eine Rechnung den Betrag von 100 (?) Euro übersteigt. Aber nicht im Restaurant.


stefvol
beantwortet von stefvol am 1. Juli 2007 11:19
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Na da hat ein gaaanz schlauer Wirt auf diese unlautere Art und Weise die Preise optisch niedrig gemacht - natürlich nicht zulässig. Ob der damit lange Erfolg hat wird sich herausstellen - ich hätte das einfach nicht bezahlt. Wende dich an den Gaststättenverband-dann wrd man dem Bazi schnel das HandwerK legen.


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