Ist in einer normalen Miete, wo ein Bad beim Einzug schon eingebaut war, auch die Reparatur eines Wasserhahns dazu? Oder bleibe ich selber auf den Kosten sitzen?

Der Wasserhahn gehört zum Haus und ist vom Vermieter zu reparieren oder zu erneuern. Die müssen das in Auftrag geben und bezahlen. Stelle aber sicher, dass es nicht Kalkablagerungen sind, für die bist u.U. Du zuständig.
Wenn in deinem Mietvertrag etwas von Kleinreparaturklausel oder Bagetellschäden vermerkt ist, dann musst du den Wasserhahn auf deine Kosten erneuern.
Ein neuer kostet heute nicht mehr die Welt und wird in Baumärkten für unter 20,00 Euro gehandelt.
Mehr Infos hier: http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet-081105.htm

Deswegen zahlst du doch Miete ´, damit solche Schäden durch den Vermieter reguliert werden.
schön wär`s
wj2000 am 4. September 2007 21:04 Also in meine Mietwohnung ist das so. Information an den Hausmeister und der Schaden wird behoben.
das kommt auch sicherlich auf deinen Mietvertrag an -lies genau! Ich musste zum Beispiel unseren Wasserhahn selber kaufen, da er ein Verschleißteil ist, und kleine Reperaturen bis zu einem bestimmten Preis vom Mieter zu tragen sind- das steht alles ganz klein in meinem Mietvertrag!

Es kommt auch auf die Kostenhöhe für einen neuen Wasserhahn an. Reparaturen, ich glaube bis zu einer Höhe von 150 Euro (vielleicht weiß jemand das genau), müssen Vom Mieter übernommen werden.
Also die Hausverwaltung zahlt grundsätzlich gar nichts, sondern kann höchstens den Auftrag zur Repartur dazu geben. Entweder zahlt der Vermieter (im Regelfall) oder der Mieter

Eine Hausverwaltung ist für die Verwaltung der Wohnanlage zuständig. Sie muss niemals einen Wasserhahn bezahlen. Es sein denn derVerwalter hat ihn selbst kaputt gemacht. :-))
Du hast doch ein Übergabeprotokoll mit deinem Vermieter gemacht - oder etwa nicht? Ist dir da der Schaden aufgefallen? Rufe deinen Vermieter an un frage ihn wegen dem Schaden.