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Muss die Hausverwaltung einen kaputten Wasserhahn zahlen?

gefragt von seyid am 04.09.2007 um 20:55 Uhr

Ist in einer normalen Miete, wo ein Bad beim Einzug schon eingebaut war, auch die Reparatur eines Wasserhahns dazu? Oder bleibe ich selber auf den Kosten sitzen?


Reply


Luise
beantwortet von Luise am 4. September 2007 20:56
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Der Wasserhahn gehört zum Haus und ist vom Vermieter zu reparieren oder zu erneuern. Die müssen das in Auftrag geben und bezahlen. Stelle aber sicher, dass es nicht Kalkablagerungen sind, für die bist u.U. Du zuständig.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 4. September 2007 21:12
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Wenn in deinem Mietvertrag etwas von Kleinreparaturklausel oder Bagetellschäden vermerkt ist, dann musst du den Wasserhahn auf deine Kosten erneuern.

Ein neuer kostet heute nicht mehr die Welt und wird in Baumärkten für unter 20,00 Euro gehandelt.

Mehr Infos hier: http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet-081105.htm


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 4. September 2007 20:58
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Deswegen zahlst du doch Miete ´, damit solche Schäden durch den Vermieter reguliert werden.

Kommentar von Simple_avatar5smallsandra1981 am 4. September 2007 21:02

schön wär`s

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallWolfgang Joost am 4. September 2007 21:04

Also in meine Mietwohnung ist das so. Information an den Hausmeister und der Schaden wird behoben.


sandra1981
beantwortet von sandra1981 am 4. September 2007 21:00
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das kommt auch sicherlich auf deinen Mietvertrag an -lies genau! Ich musste zum Beispiel unseren Wasserhahn selber kaufen, da er ein Verschleißteil ist, und kleine Reperaturen bis zu einem bestimmten Preis vom Mieter zu tragen sind- das steht alles ganz klein in meinem Mietvertrag!

Kommentar von 7825c62e4cee9a23440868fb28764309smallETEAM am 4. September 2007 21:46

und wenn du ausziehst, darfst du den Wasserhahn mitnehmen,oder? Ist ja deiner..

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 4. September 2007 21:53

ja, wenn man dann den kaputten wieder einbaut ... ;-)


Qetan
beantwortet von Qetan am 4. September 2007 21:02
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Es kommt auch auf die Kostenhöhe für einen neuen Wasserhahn an. Reparaturen, ich glaube bis zu einer Höhe von 150 Euro (vielleicht weiß jemand das genau), müssen Vom Mieter übernommen werden.





Mismid
beantwortet von Mismid am 4. September 2007 21:58
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Also die Hausverwaltung zahlt grundsätzlich gar nichts, sondern kann höchstens den Auftrag zur Repartur dazu geben. Entweder zahlt der Vermieter (im Regelfall) oder der Mieter


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 5. September 2007 10:16
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Eine Hausverwaltung ist für die Verwaltung der Wohnanlage zuständig. Sie muss niemals einen Wasserhahn bezahlen. Es sein denn derVerwalter hat ihn selbst kaputt gemacht. :-))

Du hast doch ein Übergabeprotokoll mit deinem Vermieter gemacht - oder etwa nicht? Ist dir da der Schaden aufgefallen? Rufe deinen Vermieter an un frage ihn wegen dem Schaden.


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