Hallo, ich glaube Kenner der Materie könnten mir hier gut weiterhelfen. Mir ist jemand in die Seite meines Autos gefahren, der auch Schuld hatte. Er hat sich auch dazu bekannt und seine Versicherung übernimmt den Schaden etc.
(Ich verfäslche mal die Summen etwas) Der Gutachter hat den Schaden auf 1000 Euro geschätzt. Die Versicherung will aber jetzt nur 810 Euro zahlen, weil sie die Mwst. nicht trägt. Hat mir aber in Aussicht gestellt, bei Vorlage einer Rechnung den vollen Betrag zu zahlen. Ich hab mir vorher nen Kostenvoranschlag geholt für ca. 800 Euro inkl. Mehrwertsteuer. Ich, unwissend wie ich bin, hab mir gedacht, wenn ich 1000 bekomme, dann geh ich zu ner freien Werkstatt dann kann ich mir die Reparatur leisten und endlich mal noch TÜV und ASU machen lassen.
Nun bin ich aber angeschmiert. Letztendlich hätte ich dann doch lieber zur Vertragswerkstatt gehen sollen nicht wahr?
Ist das so rechtens? Kann ich irgendwie die restlichen 190 Euro bekommen oder muss ich mit dem TÜV noch warten? Bin euch für eure hilfreichen Antworten wie immer sehr dankbar.
lg rici
Ja, natürlich ist es rechtens, weil ja keine Mwst angefallen ist.
Dieser Fall ist bereits vor Jahren höchstrichterlich entschieden worden.
Was wäre denn, wenn du eine Rechnung von der freien Werkstatt bekommst, auf der nur der Endbetrag für "Pauschale Reparaturarbeiten" enthalten ist - dann ist allen geholfen, ohne Schmu!
Die Versicherungen zahlen die MwSt. nur bei Vorlage einer Rechnung. Wenn Du den Schaden Privat behebst, zahlen sie die MwSt. nur auf das Material, bei Vorlage der Rechnungen, aber nicht auf den Arbeitslohn.
Hättest Du bei der Beauftragung der Reparaturarbeiten bereits offen gesprochen z.B. das es sich um einen Haftpflichtschaden handelt und dass bereits der Umfang der Reparatur geschätzt wurde, dann hätte Sie Dich darauf entsprechend betreuen können. Ob die Werkstatt Deines Vertrauens die Reparatur wirklich schlechter durchführt denke ich nicht. Vielleicht haben die ja nur andere Schwerpunkte also z.B. nicht ein so grosses Ersatzteillager oder eine tolle Ausstellungshalle mit sehr viel Glas usw. ... Wenn der Service dort stimmte ist doch alles ok. Die genauen Rechnungsbeträge sollten Dir doch egal sein oder nicht? Wichtig ist dass der Schaden behoben ist. Der TÜV ist egal in welcher Werkstatt Deine Sache und wird auch von Dir zu übernehmen sein ... Hast du auch Ansprüche z.B. auf einen Mietwagen o.ä.????

Die MWSt kriegst du von der Versicherung nur, wenn du eine Rechnung hast, auf der diese ausgewiesen ist.
Aber sicherlich auch nur, wenn der ausgezahlte Betrag unter dem Bruttopreis der Werkstatt liegt!?
Pumukl am 17. Juni 2009 15:45 Ich verstehe an dieser Stelle dein Problem nicht.
Du hattest einen Schaden, lässt den reparieren, die Werkstatt schreibt die Rechnung inkl. der MWSt. und diesen Betrag zahlt die Versicherung.
Was du mit der Werkstatt u.U. noch mit in die Rechnung reinhandelst, ist deine Sache, aber letztendlich Betrug.
Na mein Problem ist halt, dass ich gehofft habe, dass ich, in dem ich das Auto in einer billigeren Werkstatt reparieren lasse, für den Differenzbetrag noch den TÜV mit machen lassen kann. Ich will auf keinen Fall irgendwie betrügen. Letztendlich steht mir ja rechtlich eine Reparatur in der Vertragswerkstatt zu und ich verzichte darauf und nehme eine vermeindlich schlechtere Reparaturleistung einer freien Werkstatt in Kauf um noch Geld rauszubekommen. Für mich ist das moralisch und rechtlich eigentlich ok. Nun aber wird es in der freien Werkstatt repariert und ich kriege keinen Differenzbetrag, obwohl ich es auch hätte in einer teureren(und besseren!?) Werkstatt hätte reparieren können.
Pumukl am 17. Juni 2009 16:03 Ah, jetzt habe ich das verstanden. Aber damit wird leider nichts.
Ungerechte Welt ist das. Naja beim nächsten mal bin ich schlauer. Danke für deine Hilfe.
Hä? Warum soll eine freie Werkstatt eine schlechtere Reparaturleistung abliefern?!? Oftmals ist genau das Gegenteil der Fall. Das ist Betrug, was du versuchst und nun suchst du fadenscheinige Ausreden.
Danke für deine und für die anderen Antworten. "Edbetrag für Pauschale Reparaturarbeiten"? Wie hilft mir das? Schmuh muss auch nich unbedingt sein ;)
Du hattest doch geschrieben, dass die Werkstatt die Reparatur+weitere Arbeiten ausführen soll - also wird dann auch Mwst. fällig. Anstatt das ganz detailliert aufzudröseln (mit TÜV und allem blabla) hast du halt ne Rechnung über 1000 netto plus 190 Mwst. - und fertig.
Geht das denn so einfach? Mucken die da nicht auf? die wollen doch bestimmt sehen, was für wie viel Geld gemacht worden ist. Sonst könnte ich ja meine Mutter mit ihrem Auto für 1000 Euro in die Werkstatt schicken, denen dann die Rechnung zeigen, den Schaden selbst beheben und die Kohle einstecken. (Was für mich persönlich eh nich drin ist, weil ich mich mit Autos nicht auskenne).
Jetzt mach dich mal nicht verrückt und sprich mit dem Werkstattchef, der hilft dir bestimmt!
Nagut alles klar. Vielen Dank für deine Hilfe. Hab dich als hilfreich gedaumt :)
Toll! Versicherungsbetrug. Wenn der Schaden zur Prüfung an den internen Gutachter geht, fliegts aufgrund der Kostensätze auf. Das ist strafbar und KEIN Kavaliersdelikt.