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Muss die Eigentümergemeinschaft den Austausch eines Dachfensters tragen?

gefragt von zipelius am 30.04.2009 um 12:03 Uhr

Der Austausch war notwendig, wegen Eintritt von Regenwasser. Wird das von der Eigentümergemeinschaft des Mehrparteienhauses getragen?


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sanne172
beantwortet von sanne172 am 30. April 2009 12:06
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Kommt darauf an, ob das Fenster zum allgemeinen Dachboden, oder zu einer Wohnung gehört. Ist es ein Wohnungsfenster muss der Eigentümer selbst dafür aufkommen.

Kommentar von 5158c3ec2673b97e7143207edfb155cesmallgeige am 30. April 2009 12:29

Es gehören immer zwingend alle Fenster eines Gebäudes zum Gemeinschaftseigentum, auch wenn sie an ein Sondereigentum angrenzen. Das ergibt sich aus § 1 (5) sowie § 5 (1) + (2) Wohnungseigentumsgesetz. Auch die lfd. Rechtsprechung hat sich hinlänglich dazu geäußert. Möglich ist es lediglich, eine abweichende Kostentragungsregelung zu vereinbaren.


geige
beantwortet von geige am 30. April 2009 12:12
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Wer hat den Auftrag erteilt - der Verwalter namens und für Rechnung des Verbands / der Gemeinschaft? Oder war es der Eigentümer selbst (eigenmächtig)?

Fenster gehören zwingend zum Gemeinschaftseigentum, sind somit auch von der Gemeinschaft kostenmäßig zu tragen, es sei denn: in der TE/Gem.Ordnung ist eine Kostentragungsregelung abweichend zu § 16 (2) WEG vereinbart, die den jeweiligen Sondereigentümer zur Kostentragung 'seiner' Fenster verpflichtet.

Oder wurde evtl. ein Beschluß über dieses Fenster nach § 16 (4) WEG beschlossen, der eine abweichende Kostentragungsregelung im Einzelfall beinhaltet?

Hat der WEer jedoch eigenmächtig beauftragt, ist die Gemeinschaft im Nachgang nicht zur Kostenerstattung heranzuziehen.

Bitte mehr Info zur Beantwortung Deiner Frage.


anonym
beantwortet von mario17999 am 30. April 2009 12:05
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ja klar muss das bezahlt werden


Husband
beantwortet von Husband am 30. April 2009 12:05
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Solange es sich nicht um eine Dachwohnung handelt, ja.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 30. April 2009 12:05
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Gehört das Fenster zu einer Wohnung oder der Allgemeinheit?



susimwald
beantwortet von susimwald am 30. April 2009 12:06
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Das Haus gehört der Eigentümergemeinschaft aliquot. Also lautet die Antwort: Ja. Ausser die Hausverwaltung hat Rücklagen angelegt.

Kommentar von Silberheim am 30. April 2009 12:12

Hm, ALIQUOT; hier ergibt sich entweder die Frage:

Woher kennst du die Eigentümergemeinschaft ?

Oder

Warum du so einen Begriff, dann nicht erklärst ?

Kommentar von Simple_avatar2smallsusimwald am 30. April 2009 12:18

Gut. Beantworte du die Frage, ich scheine zu dumm dazu zu sein. tut mir sehr leid.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 30. April 2009 12:16
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Wenn es sich um ein Fenster handelt, welches sich im Gemeinschaftseigentum befindet, dann trägt die Gemeinschaft auch die Kosten des Austauschs bzw. der Erneuerung. Gehört es zu einer Wohnung, so ist der Wohnungseigentümer Kostenräger.

Kommentar von 5158c3ec2673b97e7143207edfb155cesmallgeige am 30. April 2009 12:28

Es gehören immer zwingend alle Fenster eines Gebäudes zum Gemeinschaftseigentum, auch wenn sie an ein Sondereigentum angrenzen. Das ergibt sich aus § 1 (5) sowie § 5 (1) + (2) Wohnungseigentumsgesetz. Auch die lfd. Rechtsprechung hat sich hinlänglich dazu geäußert. Möglich ist es lediglich, eine abweichende Kostentragungsregelung zu vereinbaren.


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