Muss die Bank im Erbfall dem Finanzamt auch Auskunft über eventuelle bei ihr, aber im Ausland, vorhandene Konten geben. Unsere Nachbarn haben geerbt und meinen jetzt, dass das Finanzamt in Deutschland keine Kenntnis über noch im Ausland vorhandene Konten haben kann. Diese Konten werden aber von einer deutschen Bank geführt, die halt auch eine Niederlassung im Ausland hat. Ich meine, dass das Finanzamt hierüber auf jeden Fall Bescheid weiß?
Kapitalanleger, die ihr Geld (teilweise) auf ausländischen Konten ihrer Bank angelegt haben, müssen im Erbfall gleichwohl mit einer Offenlegung der Gelder gegenüber dem Finanzamt rechnen. Der Bundesfinanzhof hält Banken nicht nur für verpflichtet, das von ihren inländischen Niederlassungen verwahrte Vermögen eines Erblassers anzuzeigen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich vielmehr auch auf Konten und Depots des Erblassers bei einer ausländischen Zweigniederlassung des Geldinstituts.

Ja, es betrifft ALLE Finanzen. Armes Deutschland, armes Europa, armer Bürger.

Man ist sich innerhalb der EG über den Datenaustausch von Konten Deutscher im Ausland und umgekehrt, einig geworden. Es erfolgen aus dem Ausland Kontrollmitteilungen an die Bafin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
An diese Behörde werden Kapitalerträge von Deutschen mit ausländischen Konten gemeldet. Ausnahmen hiervon sind die Schweiz, Österreich und Luxemburg u.a.
Die Erbberechtigung muss der Bank im Ausland ja nachgewiesen werden, somit siehe Wolf Richter!
Die Bank ist dem FA gegenüber verpflichtet, Auskunft zu erteilen. Das macht sie im Erbfall, glaube ich, sogar automatisch.