dana2806 am 11.11.2008 um 20:23 Uhr
Wir haben im Juli 2008 unsere Mietnebenkostenabrechnung erhalten, und hatten eine extrem hohe Nachzahlungsforderung. Bis zum 03.09.2008 habe ich Arbeitslosengeld I erhalten, und seit dem 10.09.2008 bekomme ich Arbeitslosengeld II. Meine zuständige Sachbearbeiterin hat zwar erwähnt, daß diese Kosten evtl. übernommen werden würden, habe aber seither nichts mehr darüber gehört. Auch in meinem Bewilligungsbescheid wird nichts bezügl. der Übernahme der NK Nachzahlung erwähnt. Mittlerweile haben wir bereits die Hälfte der Nachzahlung mühsam vom eh schon geringen Einkommen abbezahlt. Habe ich hierfür auch rückwirkend ein Recht auf Erstattung?

Nein,müssen sie nicht..Du kannst beantragen das sie einen Teil übernehmen,aber sie sind nicht dazu verpflichtet es auch zu tun.
Doch, wenn die Nachzahlung angemessen ist und du nicht wild geheizt hast. Wenn du nachweisen kannst, dass deine Nachbarn genauso viel Kosten nachzahlen mussten dann müssen die das erstatten. Such mal im Internet gibt es Foren für Hartz4-Empfänger mit entsprechenden rechtlichen Hinweisen.

Kosten für Warmwasser und Haushaltsenergie sind bereits im Regelsatz enthalten § 20 I SGB II; im übrigen kann Antrag gestellt werden. Es können Beihilfen gewährt werden
Wenn du nie eine Aufforderung zur Senkung deiner Mietkosten erhalten hast, wurde deine Miethöhe als angemessen betrachtet! Demzufolge hat das Amt auch die volle Miethöhe nach § 22 SGB II zu zahlen, wie auch die NK-Abrechnung. Die ARGE übernimmt die Nebenkosten entweder ganz oder teilweise. Kommt drauf an was ihr z.B. an Kaltwasserkosten verbraucht habt, was ja in die Nebenkosten reinzählt. Gezahlt werden hier z. B. 30 Kubikmeter pro Person im Jahr.
Ich würde es einfach beantragen. Mehr als NÖ sagen können sie ja nicht.