Seit Jahren wird die Wohnung neben und unter uns gar nicht geheizt. Hinzu kommt, wir wohnen im Altbau aus dem Jahr 1901! Wir frieren an den Füßen und das lässt sich nicht durch das Aufdrehen unserer Heizung regulieren. Unser Baby kommt jetzt ins Krabbelalter. Er wird enorm frieren und bestimmt oft krank werden... Kann man da nichts machen?

Ja, doch! Eigentlich müßte der Fermieter mindestensdas durchfrieren von Wänden verhindern, indem er die Leerstände minimal beheizt. Bei Objekten mit einer Zentralheizung oder Fernwärme werden die Regler an den Heizkörpern auf das Schneeflocken-Symbol gestellt. Wenn derVermieter jedoch eine Privatperson ist und keine ordentliche wie kulante Firma, dann wird es wohl zu weiteren Problemen führen. Wendet Euc notfalls an den Mieterbund.

ist zwar nicht so toll, aber du hast als Mieter kein Recht vom Vermieter zu verlangen, dass er die Wohnungen unter und neben Dir beheizt.
Allerdings versteh ich deinen Vermieter auch nicht ganz - man sollte zum Erhalt der Bausubstanz auch in leeren Wohnungen eine mindestwärme erhalten.
Vielleicht sprichst mal mit ihm, und fragst ihn auch, ob es nicht in den anderen Wohnungen besser wäre wenn er wenigstens etwas heizen würde. Außerdem kannst ihn drauf hinweisen, dass du der Meinung bist, dass deine Heizkosten auf Grund der nichtbeheizung der anderen Wohnungen höher sind als sie sein sollten. - Ein versuch ists wert!

Keine Ahnung wie das rechtlich ist. Wahrscheinlich könnt ihr Mietkürzung vornehmen wenn es arg krass ist.
Heizen muß man eine Wohnung rein bauphysikalisch nur wenn sie bewohnt wird oder sonst die Rohre einfrieren.
nach welchem schlüssel werden denn die heizkosten verteilt? er muß im bereich der flächenverteilung natürlich die wohnung berücksichtigen. bedenkt man den verfall der bausubstanz und das risiko von leitungsfrost macht er ohne frostwächter keinen guten schnitt. aber eine jahrelang leerstehende wohnung hört sich eh nach einer bausubstanz an, die rgendwann mal abgerissen werden soll....
xD Ne, warum sollte man da was machen, mach deine Heizung an. Seit wann muss jemand anders dafür Sorgen, das es bei dir Wärmer ist?
gegen die Fußkälte kommt die Heizung nicht an
Socken, Hausschuhe, Teppich, Läufer?
Socken, Hausschuhe sind schon klar! Heizung läuft täglich im oberen Bereich, hilft aber nicht die Strahlungskälte des Fußbodens zu minimieren!!!!!! Ich habe bei Einzug einen Holzboden auf eigene Kosten verlegt und soll jetzt noch einen Teppich verlegen oder zahlen? Und mein Baby trägt dann alternativ täglich einen Thermoanzug, damit er beim Rumrollen und krabbeln nicht friert oder wie??
Da wirst Du nicht viel tun können außer das Baby-Kabbel-Zimmer mit Teppich auslegen. Oder eine andere Wohnung suchen.

Schöne wollige Teppiche. Das einzige wäre, wenn du nachweisen könntest, dass durch das Nichtheizen in den anderen Wohnungen Schimmelbildung vorliegt, weil das auch dich beeinträchtigen kann.

aus allgemein zugängigen urteilen ist eine verneinung sowohl für mieter als auch vermieter zu erkennen, leerstehende räume bzw. wohnungen zu beheizen. allerdings habe ich kürzlich in der presse ein urteil gelesen, nach welchem gerichtlich entschieden wurde, dass ein mieter auch bei längerer abwesenheit seine wohnung beheizen müsse. für mich würde der logische umkehrschluss bedeuten, dass dies auch für vermieter zutrifft. leider habe ich aber diese presseinformation nicht mehr gefunden, um mich darauf berufen zu können. der vermieter ist lediglich im eigenen interesse gehalten, die wohnungen frostfrei zu halten.
Guten Morgen, genau aus diesem Grund werden Teile der Heizkosten auf die Wohnfläche verteilt.
Somit wird dem nichtheizenden Mieter bzw. Vermieter doch ein großer Teil (der nicht abgeholten Wärme) berechnet.
Viel Glück und rechne nach, schaue auch in Deinen Mietvertrag (Verteilerschlüssel).
"Ja, doch! Eigentlich müßte der Fermieter mindestensdas durchfrieren von Wänden verhindern, indem er die Leerstände minimal beheizt."
Auf welcher Rechtsgrundlage?
Erstens: Es gibt hierzu passende Gerichtsuteile. Nach denen müßte man recherchieren.
Zweitens: Es ist ja üblich und rechtens, dass der Mieter die Miete kürzen darf, wenn die raumtemperaturen bestimmte Marken unterschreiten. Dazu gibt es ebenfalls Urteile en mass. Man müßte prüfen, ob ein vergleibarer Fall bereits verhandelt wurde.
Kenne Gesetze in diesem Bereich nicht so gut, als dass ich sie zitieren könnte. Sie sind aber im Netz zu finden. Alternativ würde ich die Veröffentlichungen der bekannten Verbrauchermagazine checken.
Also keine.