
Ja.
Der blanke Estrich zählt zum Rohbau.
Es ist aber nicht Unüblich, das bei Erstbezug der Mieter einen Boden seiner Wahl unter angebrachter Kostenbeteiligung des Vermieters verlegen läßt.
LG...strick
nö, er kann auch eine Isolierfolie oder was anderes dazwischen legen.

Könntest Du dein Fragefeld benutzen um deine Frage auszuweiten, was für Bodenbeläge und was meinst Du mit muß?