Wir haben dem Vermieter Schäden in der Wohnung gemeldet und ihm eine angemessene Frist, zur Behebung der Schäden gegeben, die er ignoriert hat. Nun kommt auf einmal Post von ihm, in dem er uns auffordert, ihm Termine zur Besichtigung dieser Schäden und darüber hinaus der gesamten Wohnung mitzuteilen. Weil er in Vergangeheit schon 5 Mal durch Hausfriedensbruch bei uns straffällig geworden ist, möchten wir ihn aber nicht mehr reinlassen. Unsere Frage ist deshalb: a) müssen wir ihn reinlassen? b) müssen wir einen Vertreter akzeptieren? oder c) brauchen wir keinen mehr reinlassen, da die gesetzte Frist verstrichen ist? Über gute Antworten würden wir uns sehr freuen! Vielen Dank.

Natürlich müsst Ihr ihn reinlassen. Natürlich müsst Ihr einen Vertreter akzeptieren. Ihr wollt doch eine Mängelbeseitigung. Dazu müsst Ihr das Notwendige beitragen. Dazu gehört Mängelbesichtigung. Muss man jeden Streit auf die Spitze treiben, nur weil die Frist verstrichen ist?

Naja, normalerweise müsst Ihr dem Vermieter schon Zutritt gewähren, dieses Recht steht ihm in regelmässigen Abständen zu und hat nichts mit dem Verstreichen einer Schadensbehebungsfrist zu tun.
Außerdem liegt es ja sicherlich im Eurem Interesse, dass der Schaden zu Euren Gunsten reguliert wird, oder?

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn der Vermieter sich ungerechtfertigter Weise in der Vergangenheit - also ohne Eure Zustimmung - Zutritt verschafft hat, dann sollte das getrennt behandelt werden.
Wenn ihr aber Mängel in der Wohnung meldet und auf deren Behebung drängt, dann geht das wohl nicht ohne ihn oder einen legitimierten Vertreter herein zu lassen. Denn er hat das Recht, die Kosten dafür zu festzustellen.
Deine Frage an sich ist bereits mehrfach beantwortet. Ich würde jedoch den Vermieter bei eurer gemeinsamen Vorgeschichte nicht alleine empfangen, sondern ein oder zwei gute Freunde dazubitten; das gibt euch mehr Sicherheitsgefühl (sollte, ja wirklich nur sollte was schieflaufen, sind Zeugen da) und stärkt eure Postition, ausserdem benehmen sich die Menschen meist angemessener, wenn Fremde und damit pot. ZeugInnen dabei sind.
Soweit ich weiss, muss der Vermieter mindestens 4 Wochen vorher ankündigen!
http://www.bmgev.de/mietrecht/files/zutritt-2001.pdf, guckt mal hier unter dem Link ist ein Infoblatt einer Mietergemeinschaft, das über solche Fälle informiert. Ich denke aber auch, daß man den Vermieter nach Ankündigung reinlassen muß, besonders wenn man möchte, daß der Schaden reguliert wird.
mit termin musst du ihn reinlassen,damit er auch die mängel beseitigen kann.macht es sonst das noch ne dritte "neutrale"person anwesend is zb ein freund von euch

Reinlassen solltet ihr ihn schon. Besonders in dem Fall, da er ja die Schäden beseitigen lassen muß, wenn auch etwas spät. Er mu0 sich ankündigen und euch 3 verschiedene Termine zur Auswahl geben. Dass er euch die Termine bestimmen läßt ist schon ein Entgegenkommen. Sonst lauft hr Gefahr, dass die Schäden aus eurer eigenen Tasche gezahlt werden müssen.
Ihr werdet ihn wohl reinlassen müssen. Wie sonst soll er die Schäden beseitigen?
Ihr könnt aber durchaus einen Termin vereinbaren, bei dem dann auch Freunde von Euch anwesend sind, als Zeugen sozusagen.
Außerdem denke ich nicht, daß der Vermieter oder sein Beauftragter die ganze Wohnung besichtigen müssen. Es genügt, wenn sie den Teil betreten, in dem es die Mängel gibt.
Habt Ihr denn bei der Fristsetzung dazugeschrieben, daß Ihr die Mängel nach Fristablauf auf seine Kosten reparieren laßt? Sind die Mängel noch streitig? (Also z.B.: ist eindeutig, daß nicht Ihr als Mieter die Mängel zu vertreten habt?)
Wie lange nach Fristablauf kam der Brief?
Der wurde schon 5mal straffällig....
auch wenn er schon 5 mal straffällig wurde... diesmal hält er sich zumindest bis jetz an die vorgegebenen Spielregeln. Also ist HerrLichs Antwort nichts hinzuzufügen