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Muss der Vermieter für eine Türbürste aufkommen?

gefragt von Shaham am 22.09.2008 um 10:30 Uhr

Wenn es um die Energieeffizienz der Wohnung geht, muss der Vermieter dann zahlen, oder ist das meine Sache?

Ist ja jetzt nicht teuer so ein teil, ich wüsste nur gerne, ob ich das mal ansprechen sollte, oder ob es mein Bier ist?


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 22. September 2008 10:33
2x
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das ist und bleibt Privatvergnügen..

das Problem tritt dann auf die Tagesordnung, wenn du ausziehst und an den Türen ist eine Beschädigung zu erkennen, nimm lieber so ein Zugluftdackel, der macht die gleiche Arbeit


LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 22. September 2008 10:31
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zahlst du wohl selbst, der muss das nicht

Kommentar von Simple_avatar5smallmamalita am 22. September 2008 10:31

Das glaub ich auch.


Lena101
beantwortet von Lena101 am 22. September 2008 10:31
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Das ist dein Privatvergnügen.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 22. September 2008 10:31
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Wenn es zu der Standardausrüstung bei allen Wohnungen handelt, ja!


breath89
beantwortet von breath89 am 22. September 2008 10:31
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du zahlst die strom und heizkosten ja selbst, also solltest du dich auch schleunigst selbst um energiesparmaßnahmen bemühen

Kommentar von 71d328e3afdcb5d3fdc7c4cae72ad8a7smallBotox am 22. September 2008 10:33

Korrekt! DH

Kommentar von maganz am 22. September 2008 10:35

Dass der Mieter die Betriebskosten selbst zahlt hat nichts damit zu tun, wie das Mietobjekt ausgestattet ist und in welchem Zustand es ist. Wenn ein Fensterglas fehlt, muss es ja auch nicht der Mieter einbauen lassen, nur weil er die Betriebskosten zahlt und ein Interesse an einer energieeffizienten Wohnung hat.

Kommentar von Eb7638689a680764d43c68f08936ac87smallbreath89 am 22. September 2008 10:40

du kannst ja auch nicht äpfel mit birnen vergleichen....... so eine türbürste ist reiner luxus und gehört nicht standartmäßig zu einer wohnung wie eine glasscheibe....... also muss ers auch selbst zahlen

Kommentar von maganz am 22. September 2008 13:09

Ja, das ist jetzt die richtige Begründung, breath89.


Schnukkel
beantwortet von Schnukkel am 22. September 2008 10:32
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mußt du selber zahlen, vermieter kommt nicht auf dafür


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 22. September 2008 10:32
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Also solche "kleinigkeiten"erledigen unsere Mieter ganz für sich,ohne unser zutun!

Kommentar von maganz am 22. September 2008 10:34

Das ist keine Kleinigkeit. Die muss wohl an die Türe angeschraubt werden und die Türe wäre dann ohne für immer unansehnlich. Als Vermieter würde ich mich schön bedanken, wenn solche Eingriffe "ohne mein Zutun" vorgenommen werden!

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 22. September 2008 10:36

Hast du falsch verstanden,natürlich fragen sie uns Vorher,nur die Kosten übernehmen sie selbst!

Kommentar von Regenmacher am 22. September 2008 10:52

maganz

Solch ein Teil wird von unten an die Tür geschraubt, man sieht also nichts davon, deshalb auch kein Verhunzen der Etagentür.

Kommentar von maganz am 22. September 2008 13:10

Kommt ganz auf die Bauart der Bürste und die Höhe des Spalts unterhalb der Türe an.


Botox
beantwortet von Botox am 22. September 2008 10:32
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Die Effizienz sollte in deinem eigenen Interesse sein! Kaufen, dranbasteln!


ichwuesstegern
beantwortet von ichwuesstegern am 22. September 2008 10:32
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Ich fürchte, dafür bis Du selbst zuständig. Es sei denn, Du hättest einen riesigen Spalt zwischen Tür und Fussboden.


anonym
beantwortet von Shaham am 22. September 2008 10:35
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Copyright bei bugtogo, einer Seite für Schädlingsbekämpfung, scheint also noch andre Effekte zu haben solch ein Teilchen:-)


Qetan
beantwortet von Qetan am 22. September 2008 10:57
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Mietersache.


vincero
beantwortet von vincero am 22. September 2008 12:58
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mietersache aber einen netten vermieter fragen kostet nichts. vielleicht sieht er ja ein, dass der spalt recht groß ist


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