Hallo,
es geht darum das wir bald in eine andere Wohnung ziehen. In der "neuen" Wohnung ist kein Boden drin. Die Wohnung wird komplett saniert und "Bezugs fertig" gemacht. Unser zukünftiger Vermieter sagt das wir für den Boden Verantwortlich sind und er damit nichts zu tuen hat. Unser jetziger Vermieter sagt das der Vermieter dafür zuständig ist, das in der Wohnung ein Bodenbelag sein muss. Egal was, ob Teppich, PVC, Laminat oder der gleichen. Stimmt das? Im Mietvertrag steht nichts über Bodenbeläge.
Vielen dank!
Es muss ein gebrauchsfähiger Boden vorhanden sein. Estrich oder gar Beton ist nicht als gebrauchsfähig anzusehen. Dein neuer VM liegt da falsch.

Bezugsfertig bedeutet m.E. das ein Bodenbelag drin sein muß, damit man direkt einziehen kann, was sollte das denn sonst heißen??

Da die Antworten hier ja sehr widersprüchlich sind, würde ich mal beim Mieterbund nachfragen. Die wissen das bestimmt genau!
Es reicht, wenn der Vermieter in der Wohnung Estrich liegen hat, der Rest liegt bei Dir. Ausser, dass der Bodenbelag Bestandteil des Mietvertrages ist.

Wenn Ihr Euch vertraglich darauf vertändigt, dass der Mieter für die Verlegung und die Kosten des Bodens zuständig ist, dann ist das Mietersache. Möchtest Du das als Mieter nicht so und der Vermieter besteht darauf, dann würde ich mit diesem Vermieter kein Mietverhältnis eingehen.
die wohnung wird mometan komplett saniert, uns wurde gesagt sie wird bezugsfertig gemacht, was bedeutet das? Gehört zu bezugsfertig ein boden?