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Muß der Vermieter den Strom zahlen, wenn der Mieter sich beim E-Werk nicht anmeldet?

gefragt von Theoneandonly am 18.02.2009 um 8:56 Uhr

Ein neuer Mieter! Er meldet sich versehentlich nicht beim E-Werk an! Nach Monaten kommt das E-Werk und schreibt den Vermieter an! Dann kommt einer an die Türe und fragt den Mieter nach dem Namen! Dann kommt eine Rechnung an den Vermieter und eine an den Mieter. Sind jetzt Mieter und Vermieter gesamtschuldnerisch haftbar für die Kosten des Stroms, oder nur der Mieter?


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Aemmie
beantwortet von Aemmie am 18. Februar 2009 08:59
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der Mieter, er hat die Pflicht, bei einzug, die Zählerstände zu überprüfen und sie dem E Werk mitzuteilen, macht er dieses nicht, kann er sogar für die Restkosten des vorhergehenden Mieters mit aufkommen. Dem Vermieter ist es eigendlich in diesem Sinne völlig egal, den der Strom dient in der Wohnung zur privaten Nutzung des Mieters


Olly206
beantwortet von Olly206 am 18. Februar 2009 09:00
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Nö dann kommt der Onkel mit der Schere umd sagt `Dunkel wars der Mond schien helle....

Kommentar von Eddd1e866a7e975e2eb070a3a9dcb564smallJoschy0907 am 18. Februar 2009 09:01

das Licht geht aus auf schnelle...

Kommentar von armermieter am 18. Februar 2009 09:03

und nach zahlung, welch ein glück.... ist das licht ganz schnell zurück

Kommentar von Theoneandonly am 18. Februar 2009 09:08

Leider fehlt beim Reim o weh, die Möglichkeit der Einstweiligen Verfügung, ole!

Kommentar von Cc6223103283dcc98027f60009b3381fsmallOlly206 am 18. Februar 2009 09:20

Oje Oje da bist Du auf dem Holzweg He Heeee

Kommentar von Cc6223103283dcc98027f60009b3381fsmallOlly206 am 18. Februar 2009 09:22

Denn kein Gericht kann Jemanden dazu Zwingen, Dir was zu liefern, was Du nicht bezahlst !

Kommentar von Simple_avatar8small1f2in am 25. März 2009 18:55

vielleicht entstanden Stromkosten während die Wohnung evl. kurzzeitig nicht vermietet war, diese Kosten trägt der Vermieter. Vielleicht hat der Namenfrager auch nachgefragt, wann die Wohnung bezogen wurde. Und die Moral von der Geschicht hat Olly206 erkannt:

Ohne Geld kein Licht!


Biggi2000
beantwortet von Biggi2000 am 18. Februar 2009 09:01
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Es kann sich hierbei wohl nur um eine Neuvermietung handeln , denn der Zähler hatte ja bereits vorher einen Verbraucher , an den auch die Rechnung ging. Solltest du der ehemalige Zählermieter gewesen sein , dann hält sich das E-Werk an dich. Du kannst dann versuchen , den Mieter mit in die Pflicht zu nehmen. Entscheidend ist jedoch , auf welche Adresse der Zähler beim E-Werk angemeldet war.

Kommentar von Theoneandonly am 18. Februar 2009 09:07

Keine Neuvermietung! Und Deine Aussagen widersprechen sich in sich! Entweder das E-Werk hält sich an den Vormieter, oder an den Eigentümer unter der Adresse des Zählers? Was denn jetzt?

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 18. Februar 2009 18:15

Als Hauseigentümer bin ich nicht der Eigentümer der Zähler. Die Zähler werden vom E-Werk an die einzelnen Mieter vermietet.


Medienmensch
beantwortet von Medienmensch am 18. Februar 2009 09:04
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Derjenige, der den Strom verbraucht hat, muss auch zahlen. Sollte allerdings der Vermieter noch als Abnehmer beim Stromversorger eingetragen sein, muss er in Vorleistung gehen und das Geld beim Mieter selbst eintreiben.


Franticek
beantwortet von Franticek am 18. Februar 2009 09:06
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Wenn für den Mieter ein eigener Zähler existiert, dann kann sich das E-Werk schlecht an den Vermieter halten, denn der hat dann damit überhaupt nichts zu tun. Warum sagst du denen nicht, daß sie den Strom an dem Zähler des Mieters abstellen sollen, wenn der nicht zahlt?
.
Es kann aber auch so sein, daß der Mieter davon ausgeht, daß der Strom zu den Nebenkosten zählt, über euch läuft und ihr dann nach seinem Zähler abrechnet. Es ist nicht überall so, daß der Mieter selbst Kunde des E-Werks ist.
Ich hier bin als Mieter selbst Kunde des E-Werks, bin angemeldet, habe meinen Zähler und zahle ans E-Werk. Euer Mieter kommt vielleicht irgendwo her, wo das anders geregelt war. Also einfach mal ansprechen und klären, da ist bestimmt kein böser Wille dahinter.


Kommentar von Simple_avatar5smallDrachenbaum am 18. Februar 2009 09:14

Das ist Richtig!! Zieh dem Mieter die Stromkosten ab und mache ihm Klar, daß das ab jetzt seine Sache ist!

DH


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 18. Februar 2009 09:06
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Die Stromkosten zahlt der aktuelle Mieter. Wenn er sich nicht um die Zählerstände kümmert, darf er auch Reste vom Vormieter bezahlen.


Wuhki
beantwortet von Wuhki am 18. Februar 2009 08:59
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das läuft doch alles über den Vermieter

Kommentar von jockl am 18. Februar 2009 09:06

Nach einem schnellen Blick in Dein Profil, bitte mache hinter solche Antworten ein ?. Dann bist Du aus dem Schneider :-(((

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 18. Februar 2009 09:53

@ Wuhki: Zu dieser Antwort möchte ich mal Peter Zwegat zitieren: "Man! Man! Man! Man! Man!"


UllaM
beantwortet von UllaM am 18. Februar 2009 09:00
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Der Vormieter hat sich doch sicher abgemeldet, dabei muß der Zählerstand angegeben werden. Somit wäre ja auch der Z-stand bei Einzug bekannt. Würde das erstmal beim E-Werk erfragen. m.M. nach ist der Vermieter nicht zur Zahlung verpflichtet.

Kommentar von Bffb33e4a869f24d3363c9bd160a1e30smallHusband am 18. Februar 2009 09:04

Ich glaube schon, dass der Vermieter zahlen muß. Allerdings kann er sich das Geld ja vom Mieter wiederholen...


anonym
beantwortet von armermieter am 18. Februar 2009 09:05
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na, da der strom in deine wohnung fliessen soll, würde ich meinen: deine sache. kannst es ja mal drauf ankommen lassen..... zappenduster


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 18. Februar 2009 09:11
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Es gibt stets nur eine Rechnung für einen Zeitraum der Nutzung. Der Vermieter zahlt für den Zeitraum ab Abmeldung des Vormieters bis zu dem Zeitpunkt der Anmeldung des Neumieters die Kosten für evtl. angefallenen Verbrauch (dürfte bei Leerstand nicht anfallen) und die Grundgebühr. Ein Mieter, der sich zu spät anmeldet, wird dem Vermiter die daraus entstandenen Kosten erstatten. Wohnt er einmal in der Wohnung und kann den Zählerstand bei Einzug nicht mehr beweisen, nimmt man den Zählerstand, den der Vormieter beim Auszug gemeldet hat, als Basis.


Drachenbaum
beantwortet von Drachenbaum am 18. Februar 2009 09:12
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Die FRage ist verwirrend. Es sieht so aus, daß die REchnung1 an den Vermieter bis zu dem Zeitpunkt geht, bis das E-werk nach dem Namen gefragt hat und die andere REchnug ab dem FRagezeitpunkt des E-werks an den Mieter. Für das E-werk ist das richtig. Der Vermieter muß zahlen und der Mieter auch. WEnn sich die Rechnungen überschneiden, muß das E-werk neue Rechnungen ausstellen. Der Vermieter kann vom Mieter verlangen, daß er den Strom anteilig bezahlt, den er verbraucht hat, ohne angemeldet zu sein und der dann dem Vermieter verrechnet wurde. Ist nicht Problem des E-werkes, sondern des Vermieters, der muß in Vorleistung gehen. Andernfalls trägt er sonst das risiko, daß das E-werk jedes mal bei Mieterwechsel den Zähler abklemmt, somit die Wohnung Stromlos macht, bis ein neuer Verbraucher verbindlich angemeldet ist. Es fallen zusätzliche Kosten für Stillegung und neue Inbetriebnahme der Zähler an.


anonym
beantwortet von superschrauber am 19. Februar 2009 18:13
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Mieter und Stromversorger sind ja direkte Vertragspartner, der Vermieter hat damit nichts zu tun. Hat der Mieter sich nicht angemeldet, hat er den Strom schlichtweg geklaut!! Der Stromversorger hätte allerdings den Zähler zur Sicherheit verplomben können, wenn sich nicht direkt ein neuer Mieter anmeldet, tun sie es nicht, Problem des Stromversorgers und des neuen Mieters. Allerdings versuchen die Stromversorger ihr Geld überall zu bekommen, auch ohne jede rechtliche Grundlage. Ansonsten mal beim Verbraucherschutz oder Grundeigentümerverein nachfragen.


anonym
beantwortet von Theoneandonly am 20. Februar 2009 23:13
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Auch wenn es eher unüblich ist, beantworte ich meine Frage kurz selbst, da es doch sehr konträre Meinungen hier zu dem Thema gibt! Ich habe zwischenzeitlich mit dem Mieterbund telefoniert, um die Frage zu klären! Dort ist man der Meinung, daß der Vermieter sehr wohl - da noch kein Stromliefervertrag zustandegekommen war - für die Kosten aufkommen muß, sich diese allerdings dann vom Mieter zurück holen kann! Der betreffende Mieter wurde allerdings - davon unabhängig - in der Zwischenzeit vom E-Werk gemahnt und nicht der Vermieter! Also von Seiten des E-Werkes sieht man den Vermieter wohl nicht in der Zahlungspflicht! Alles sehr merkwürdig!


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