Ein neuer Mieter! Er meldet sich versehentlich nicht beim E-Werk an! Nach Monaten kommt das E-Werk und schreibt den Vermieter an! Dann kommt einer an die Türe und fragt den Mieter nach dem Namen! Dann kommt eine Rechnung an den Vermieter und eine an den Mieter. Sind jetzt Mieter und Vermieter gesamtschuldnerisch haftbar für die Kosten des Stroms, oder nur der Mieter?

der Mieter, er hat die Pflicht, bei einzug, die Zählerstände zu überprüfen und sie dem E Werk mitzuteilen, macht er dieses nicht, kann er sogar für die Restkosten des vorhergehenden Mieters mit aufkommen. Dem Vermieter ist es eigendlich in diesem Sinne völlig egal, den der Strom dient in der Wohnung zur privaten Nutzung des Mieters

Nö dann kommt der Onkel mit der Schere umd sagt `Dunkel wars der Mond schien helle....
Joschy0907 am 18. Februar 2009 09:01 das Licht geht aus auf schnelle...
und nach zahlung, welch ein glück.... ist das licht ganz schnell zurück
Leider fehlt beim Reim o weh, die Möglichkeit der Einstweiligen Verfügung, ole!
Olly206 am 18. Februar 2009 09:20 Oje Oje da bist Du auf dem Holzweg He Heeee
Olly206 am 18. Februar 2009 09:22 Denn kein Gericht kann Jemanden dazu Zwingen, Dir was zu liefern, was Du nicht bezahlst !
vielleicht entstanden Stromkosten während die Wohnung evl. kurzzeitig nicht vermietet war, diese Kosten trägt der Vermieter. Vielleicht hat der Namenfrager auch nachgefragt, wann die Wohnung bezogen wurde. Und die Moral von der Geschicht hat Olly206 erkannt:
Ohne Geld kein Licht!

Es kann sich hierbei wohl nur um eine Neuvermietung handeln , denn der Zähler hatte ja bereits vorher einen Verbraucher , an den auch die Rechnung ging. Solltest du der ehemalige Zählermieter gewesen sein , dann hält sich das E-Werk an dich. Du kannst dann versuchen , den Mieter mit in die Pflicht zu nehmen. Entscheidend ist jedoch , auf welche Adresse der Zähler beim E-Werk angemeldet war.
Keine Neuvermietung! Und Deine Aussagen widersprechen sich in sich! Entweder das E-Werk hält sich an den Vormieter, oder an den Eigentümer unter der Adresse des Zählers? Was denn jetzt?
Biggi2000 am 18. Februar 2009 18:15 Als Hauseigentümer bin ich nicht der Eigentümer der Zähler. Die Zähler werden vom E-Werk an die einzelnen Mieter vermietet.

Derjenige, der den Strom verbraucht hat, muss auch zahlen. Sollte allerdings der Vermieter noch als Abnehmer beim Stromversorger eingetragen sein, muss er in Vorleistung gehen und das Geld beim Mieter selbst eintreiben.

Wenn für den Mieter ein eigener Zähler existiert, dann kann sich das E-Werk schlecht an den Vermieter halten, denn der hat dann damit überhaupt nichts zu tun. Warum sagst du denen nicht, daß sie den Strom an dem Zähler des Mieters abstellen sollen, wenn der nicht zahlt?
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Es kann aber auch so sein, daß der Mieter davon ausgeht, daß der Strom zu den Nebenkosten zählt, über euch läuft und ihr dann nach seinem Zähler abrechnet. Es ist nicht überall so, daß der Mieter selbst Kunde des E-Werks ist.
Ich hier bin als Mieter selbst Kunde des E-Werks, bin angemeldet, habe meinen Zähler und zahle ans E-Werk. Euer Mieter kommt vielleicht irgendwo her, wo das anders geregelt war. Also einfach mal ansprechen und klären, da ist bestimmt kein böser Wille dahinter.
Das ist Richtig!! Zieh dem Mieter die Stromkosten ab und mache ihm Klar, daß das ab jetzt seine Sache ist!
DH

Die Stromkosten zahlt der aktuelle Mieter. Wenn er sich nicht um die Zählerstände kümmert, darf er auch Reste vom Vormieter bezahlen.

das läuft doch alles über den Vermieter
Nach einem schnellen Blick in Dein Profil, bitte mache hinter solche Antworten ein ?. Dann bist Du aus dem Schneider :-(((
heinmueck am 18. Februar 2009 09:53 @ Wuhki: Zu dieser Antwort möchte ich mal Peter Zwegat zitieren: "Man! Man! Man! Man! Man!"

Der Vormieter hat sich doch sicher abgemeldet, dabei muß der Zählerstand angegeben werden. Somit wäre ja auch der Z-stand bei Einzug bekannt. Würde das erstmal beim E-Werk erfragen. m.M. nach ist der Vermieter nicht zur Zahlung verpflichtet.
Husband am 18. Februar 2009 09:04 Ich glaube schon, dass der Vermieter zahlen muß. Allerdings kann er sich das Geld ja vom Mieter wiederholen...
na, da der strom in deine wohnung fliessen soll, würde ich meinen: deine sache. kannst es ja mal drauf ankommen lassen..... zappenduster

Es gibt stets nur eine Rechnung für einen Zeitraum der Nutzung. Der Vermieter zahlt für den Zeitraum ab Abmeldung des Vormieters bis zu dem Zeitpunkt der Anmeldung des Neumieters die Kosten für evtl. angefallenen Verbrauch (dürfte bei Leerstand nicht anfallen) und die Grundgebühr. Ein Mieter, der sich zu spät anmeldet, wird dem Vermiter die daraus entstandenen Kosten erstatten. Wohnt er einmal in der Wohnung und kann den Zählerstand bei Einzug nicht mehr beweisen, nimmt man den Zählerstand, den der Vormieter beim Auszug gemeldet hat, als Basis.
Die FRage ist verwirrend. Es sieht so aus, daß die REchnung1 an den Vermieter bis zu dem Zeitpunkt geht, bis das E-werk nach dem Namen gefragt hat und die andere REchnug ab dem FRagezeitpunkt des E-werks an den Mieter. Für das E-werk ist das richtig. Der Vermieter muß zahlen und der Mieter auch. WEnn sich die Rechnungen überschneiden, muß das E-werk neue Rechnungen ausstellen. Der Vermieter kann vom Mieter verlangen, daß er den Strom anteilig bezahlt, den er verbraucht hat, ohne angemeldet zu sein und der dann dem Vermieter verrechnet wurde. Ist nicht Problem des E-werkes, sondern des Vermieters, der muß in Vorleistung gehen. Andernfalls trägt er sonst das risiko, daß das E-werk jedes mal bei Mieterwechsel den Zähler abklemmt, somit die Wohnung Stromlos macht, bis ein neuer Verbraucher verbindlich angemeldet ist. Es fallen zusätzliche Kosten für Stillegung und neue Inbetriebnahme der Zähler an.
Mieter und Stromversorger sind ja direkte Vertragspartner, der Vermieter hat damit nichts zu tun. Hat der Mieter sich nicht angemeldet, hat er den Strom schlichtweg geklaut!! Der Stromversorger hätte allerdings den Zähler zur Sicherheit verplomben können, wenn sich nicht direkt ein neuer Mieter anmeldet, tun sie es nicht, Problem des Stromversorgers und des neuen Mieters. Allerdings versuchen die Stromversorger ihr Geld überall zu bekommen, auch ohne jede rechtliche Grundlage. Ansonsten mal beim Verbraucherschutz oder Grundeigentümerverein nachfragen.
Auch wenn es eher unüblich ist, beantworte ich meine Frage kurz selbst, da es doch sehr konträre Meinungen hier zu dem Thema gibt! Ich habe zwischenzeitlich mit dem Mieterbund telefoniert, um die Frage zu klären! Dort ist man der Meinung, daß der Vermieter sehr wohl - da noch kein Stromliefervertrag zustandegekommen war - für die Kosten aufkommen muß, sich diese allerdings dann vom Mieter zurück holen kann! Der betreffende Mieter wurde allerdings - davon unabhängig - in der Zwischenzeit vom E-Werk gemahnt und nicht der Vermieter! Also von Seiten des E-Werkes sieht man den Vermieter wohl nicht in der Zahlungspflicht! Alles sehr merkwürdig!