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muss der vermieter den rasen vor dem haus mähen oder der mieter

gefragt von biancaJbiancaJ am 21.05.2008 um 13:36 Uhr

Wir wohnen jetzt fast ein jahr in unserer wohnung. Bis jetzt hat immer der Vermieter den Rasen vor der Haustür gemäht und wir unseren rasen im garten. Jetzt hat uns gestern unser vermieter ein schreiben zugeschickt das es 3 varianten gäbe : 1. die Flächen vor dem Haus werden von einenm beauftragten Unternehmen durchgeführt(Die kosten werden zu gleichen teilen auf die mietparteien umgelegt. 2.der vermieter übernimmt das mähen der Flächen(kosten werden durch mieterhöhung zu gleichen teilen umgelegt. 3.mietparteien übernehmen die Pflege?

ist der vermieter verpflichtet den rasen zu mähen?


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Reply


Rolf u. Högemann
beantwortet von Rolf u. Högemann am 21. Mai 2008 13:53
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Auch von mir die Info - alles wäre rechtens der vermieter ist nicht dazu verpflichtet. Am besten, und preiwertesten, ist, Ihr Mieter übernehmt das mit, wenn Ihr Euren Rasen mäht, könnt Ihr ja wirklich mal schnell die Fläche vor dem Haus mitmähen, das sollte ja wohl kein Problem sein, oder? Und wenn Ihr den mäht, dann könnt Ihr den ja eventuell auch noch mitnutzen, als Gegenleistung dafür...

Kommentar von Simple_avatar8smallbiancaJ am 21. Mai 2008 14:00

den rasen vor der tür wird aber wahrscheinlich auch keiner nutzen wollen , da dort genau die hautstraße lang führt und das kino direkt gegenüber ist. Wir werden es so machen . mein nachbar hat mich eben auch gefragt ob ich nicht noch fragen könnte ob unser vermieter uns nicht einen rasenmäher mit benzin zur verfügung stellen könnt. glaube nicht das er es macht denn wir 3 mietparteien haben ja jeder einen elektro rasenmäher.

Kommentar von 309dce285d4088b3857c5f2dfeb4e306smallRolf u. Högemann am 21. Mai 2008 14:25

Nun, vielleicht könnt Ihr da Blumen pflanzen, dann habt Ihr Erholung für die Augen. Und noch einen Extra-Mäher anzufordern halte ich auch für nicht nötig - wenn jede Mietpartei einen hat, dann wird ja auch niemand benachteiligt. Und ich denke jetzt nicht nur an die Gerechtigkeit der Verteilung, sondern, dass das wirklich eine Anschaffung wäre, die echt nicht nötig ist - ein "Möbel" zusätzlich, das schon mehrfach vorhanden ist...


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 21. Mai 2008 13:38
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Wer nutzt die Fläche denn?

Du hast doch die 3 Möglichkeiten schon genannt.

Ach so zu Deiner Frage : Nein er ist nicht verpflichtet.

Kommentar von Simple_avatar8smallbiancaJ am 21. Mai 2008 13:45

der rasen vor der tür ist in 2 abschnitte geteielt einmal für autos und einmal rasen den keiner nutzt wir haben hinter dem haus unsere abschnitte für die wir sorgen müssen.

Kommentar von Simple_avatar2smallMietnormade am 21. Mai 2008 13:48

Es gibt keine Rasenschneidepflicht. Ansonsten wuchern lassen oder ausziehen oder die Vermieterlösungen annehmen.


anonym
beantwortet von jungebiene23 am 21. Mai 2008 13:45
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wenn ich an deiner stelle wäre, würde ich mich mit den anderen mietern zusammen tuhen und die 3 variante nehmen. stellt einen plan auf damit jeder mal an der reihe ist. und nicht immer sie selben.

Kommentar von Simple_avatar8smallbiancaJ am 21. Mai 2008 14:02

werden wir so machen . der rasen muss ja fast jede 2te woche gemäht werden also kommt ein kalender im
hausflur dran mit den jeweiligen namen der dann dran ist.


Gozilla
beantwortet von Gozilla am 21. Mai 2008 13:37
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Hast ja noch 2 andere Möglichkeiten.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 21. Mai 2008 13:39
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die vom vermieter vorgeschlagenen varianten sind alle rechtens, such dir eine aus.





anonym
beantwortet von DrSeltsam am 21. Mai 2008 13:43
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Wie ist die Gartenpflege mietvertraglich geregelt?

Bei Variante "Im Wege einer Mieterhöhung" ist Vorsicht geboten, oder meintest du nur Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung?

Bitte erläutern.

Kommentar von Simple_avatar8smallbiancaJ am 21. Mai 2008 13:49

er hat es so geschrieben wie ich es geschrieben habe , ich habe es extra so abgeschrieben.ich guck mal im mietvertrag. mom

Kommentar von Simple_avatar8smallbiancaJ am 21. Mai 2008 13:56

steht nichts davon im mietvertrag

Kommentar von DrSeltsam am 21. Mai 2008 14:25

Wie wurde "Gartenpflege" in den bisherigen Nebenkostenabrechnungen ausgewiesen?

(Die schon länger im Haus wohnenden Miter müssten welche haben.)

Hat er eventuell schon immer seine rasenmähende Eigenarbeit - zumindest incidenter - mit berechnet?

Variante "Über Mietzinserhöhungsverlangen" auf keinen Fall auswählen.

Kommentar von Simple_avatar8smallbiancaJ am 21. Mai 2008 14:29

bis jetzt hat er es immer von allein gemacht und hat auch nie was dafür verlangt so lange er das haus hier schon hat. er kam jetzt auf einmal damit ich denke er hat einfach keine lust sich hier im sommer hin zu stellen den rasen zu mähen und dafür extra noch 20 km(eine tour) zu fahren

Kommentar von DrSeltsam am 21. Mai 2008 14:37

Dann lass' dich zeitnah beim örtlich für dich zuständigen Mieterverein beraten.


anonym
beantwortet von Nunuhueper am 21. Mai 2008 14:19
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Wenn im Mietvertrag es nicht geregelt wurde, wer die Rasenpflege übernimmt, so ist der Vermieter in der Bringschuld. Das ist so wie beim Schnee fegen.


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