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Muss der Vermieter den Energieausweis bei der Besichtigung herzeigen?

gefragt von Lenium am 03.08.2009 um 12:28 Uhr

Hat man als eventueller zukünftiger Mieter schon das Recht beim ersten Besichtigungstermin der Immobilie den Energieausweis zu sehen? Ich denke mal, dass es schon ein Kriterium sein kann das Haus zu mieten oder eben nicht.


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Haesilein1951
beantwortet von Haesilein1951 am 3. August 2009 15:54
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Hilfreichste Antwort

Frag doch einfach den Vermieter nach dem Energiepass. Lass Dir ebenfalls vor Abschluss des MV die letzte Heizkostenabrechnung und die letzte Betriebskostenabrechnung zeigen. Nicht nur die Heizkosten sind wichtig. So kannst Du die monatlichen Betriebskosten besser abschätzen. Natürlich kommt bei den Heiz/Wasserkosten noch dein individueller Verbrauch dazu. Der verbrauchsabhängige Energiepass ist nur ein Anhaltspunkt; der bedarfsorientierte ist aussagekräftiger wird aber selten erstellt, weil dies wesentlich teuer ist.


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Lynx77
beantwortet von Lynx77 am 3. August 2009 12:31
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Soweit ich weiß muss er nur als Anlage mit dem Mietvertrag geschickt werden, bin mir aber nicht sicher. Ich denke aber, dass die meisten Eigentümer den bei Bescihtigungen dabei haben (sofern sie einen besitzen). Du solltest vllt. auch schauen ob es ein bedarfsorientierter oder verbrauchsorientierter Ausweis ist. Die verbrauchsorientierten sind im Prinzip nichts wert und können falsche Daten aussagen, sind aber leider gesetzlich zulässig, auch wenn sie nicht mehr ausgestellt werden dürfen.


Beetle75
beantwortet von Beetle75 am 3. August 2009 12:29
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Das kommt auf das Baujahr des Hauses an


Morpheus99
beantwortet von Morpheus99 am 3. August 2009 12:29
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na klar solltest Du ihn Dir zeigen lassen! Wenn der Vermieter ihn nicht zeigen möchte, hat er evtl. was zu verbergen...


vincero
beantwortet von vincero am 3. August 2009 13:15
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die frage danach zeigt schon mal wie der vermieter mit dem mieter umgeht. bei denkmalgeschützen gebäuden benötigt er aber keinen ausweis.


JochenMerx
beantwortet von JochenMerx am 3. August 2009 13:24
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Der Vermieter ist verpflichtet, einem "potentiellen MIeter" den Ausweis zugänglich zu machen, also schon beim ersten Besichtigungstermin und nicht erst beim Abschluss des Mietvertrages.


anonym
beantwortet von Padri am 4. August 2009 15:19
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Ja, auf Verlangen muss er ihn seinen Mietern zeigen.


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