Ich bin zwar mit meinem Vermieter nicht auf Kriegsfuß, aber das allerbeste Verhältnis haben wir auch nicht. Jetzt will meine Freundin offiziell bei mir einziehen. Muss der Vermieter diesem Einzug zustimmen.

Nein, er muss nicht zustimmen. Er muss nur benachrichtigt werden, da die Nebenkosten dann entsprechend anders berechnet werden. Der Vermieter kann seinem Mieter/seiner Mieterin keine/n Partner/in verwehren.

Critter hat Recht, Zustimmen nicht aber informieren zwecks Kosten ja
wenn du allerdings 10 neue Freundinnen einziehen lassen würdest und somit der Mitzweck der Wohnung sich ändert, dann ist der Vermierter sehr ohl mitspracheberechtigt.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen,das er die Zustimmtung nicht geben muss,aber wie meine Vorredner schon sagten,muss er auf jeden Fall informiert werden

Ja, muß er. Schließlich ändern sich die Nebenkosten (höherer Wasserverbrauch, Müllgebühren,...).Er wird wohl nichts dagegen haben, aber er muß auf jedenfall informiert werden und evtl. muß der Mietvertrag geändert werden.

Wenn in Deinem Mietvertrag nicht ausdücklich steht, dass Du alleine die Wohnung bewonen darfst, dann kann er nichts dagegen einwenden. Selbst die Miete müßte unverändert bleiben. lediglich manche Nebenkosten bzw. Abschlagszahlungen könnten steigen!
so weit ich weis muss der Vermieter einverstanden sein. Da ja nur du einen Mietvertrag mit ihm hast. Sonst kann er sagen das du ihn nicht informiert hast und kann euch die wohnung kündigen. Kann auch sein das er die Mieter erhöht. Das muss euch bewusst sein.
Der Vermieter muß nur informiert werden, wegen der Nebenkosten! Klauseln in Mietverträgen, nach denen die Wohnung nur alleine bewohnt werden darf, sind ungültig weil sittenwidrig!
ach wäre das schön, wenn ihr recht hättet. Solange ich mit dieser Partnerin nicht verheiratet bin ist sie de jure wie eine Untermieterin zu behandeln. Und dementsprechend eine Zustimmung des Vermieters einzuholen. Dieser Zustimmung bedarf es nur bei Familienangehörigen nicht, wozu eine Partnerin nicht zwangsweise gehört. dazu gab es 2003 sogar nen BGH-Urteil: Urteil vom 05.11.2003; Az.: VIII ZR 371/02
korrekt. nk ändern sich auch nur, wenn welche nach personen abgerechnet werden, was selten der fall ist
Das stimmt, aber manche Vermieter machen es noch so, und das steht dann auch im Mietvertrag.