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Muss der Vermieter dem Einzug des Partners zustimmen ?

gefragt von danciu am 15.08.2007 um 13:04 Uhr

Ich bin zwar mit meinem Vermieter nicht auf Kriegsfuß, aber das allerbeste Verhältnis haben wir auch nicht. Jetzt will meine Freundin offiziell bei mir einziehen. Muss der Vermieter diesem Einzug zustimmen.


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Reply


░nala░¬
beantwortet von ░nala░¬ am 15. August 2007 13:06
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Nein, er muss nicht zustimmen. Er muss nur benachrichtigt werden, da die Nebenkosten dann entsprechend anders berechnet werden. Der Vermieter kann seinem Mieter/seiner Mieterin keine/n Partner/in verwehren.

Kommentar von Simple_avatar4smallsternschnups am 15. August 2007 13:55

korrekt. nk ändern sich auch nur, wenn welche nach personen abgerechnet werden, was selten der fall ist

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4small ░nala░¬ am 15. August 2007 19:16

Das stimmt, aber manche Vermieter machen es noch so, und das steht dann auch im Mietvertrag.


WolfgangXX
beantwortet von WolfgangXX am 15. August 2007 13:09
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Critter hat Recht, Zustimmen nicht aber informieren zwecks Kosten ja

wenn du allerdings 10 neue Freundinnen einziehen lassen würdest und somit der Mitzweck der Wohnung sich ändert, dann ist der Vermierter sehr ohl mitspracheberechtigt.


Brittchen
beantwortet von Brittchen am 15. August 2007 13:11
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Aus eigener Erfahrung kann ich sagen,das er die Zustimmtung nicht geben muss,aber wie meine Vorredner schon sagten,muss er auf jeden Fall informiert werden


wonni2005
beantwortet von wonni2005 am 15. August 2007 13:06
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Ja, muß er. Schließlich ändern sich die Nebenkosten (höherer Wasserverbrauch, Müllgebühren,...).Er wird wohl nichts dagegen haben, aber er muß auf jedenfall informiert werden und evtl. muß der Mietvertrag geändert werden.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 15. August 2007 13:16
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Wenn in Deinem Mietvertrag nicht ausdücklich steht, dass Du alleine die Wohnung bewonen darfst, dann kann er nichts dagegen einwenden. Selbst die Miete müßte unverändert bleiben. lediglich manche Nebenkosten bzw. Abschlagszahlungen könnten steigen!





anonym
beantwortet von casscada am 15. August 2007 13:10
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so weit ich weis muss der Vermieter einverstanden sein. Da ja nur du einen Mietvertrag mit ihm hast. Sonst kann er sagen das du ihn nicht informiert hast und kann euch die wohnung kündigen. Kann auch sein das er die Mieter erhöht. Das muss euch bewusst sein.


feussner
beantwortet von feussner am 15. August 2007 23:48
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Der Vermieter muß nur informiert werden, wegen der Nebenkosten! Klauseln in Mietverträgen, nach denen die Wohnung nur alleine bewohnt werden darf, sind ungültig weil sittenwidrig!


fraggle16
beantwortet von fraggle16 am 9. Januar 2008 11:08
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ach wäre das schön, wenn ihr recht hättet. Solange ich mit dieser Partnerin nicht verheiratet bin ist sie de jure wie eine Untermieterin zu behandeln. Und dementsprechend eine Zustimmung des Vermieters einzuholen. Dieser Zustimmung bedarf es nur bei Familienangehörigen nicht, wozu eine Partnerin nicht zwangsweise gehört. dazu gab es 2003 sogar nen BGH-Urteil: Urteil vom 05.11.2003; Az.: VIII ZR 371/02




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