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Muß der Vermieter bei Beschwerden immer Abmahnen??

gefragt von Jessy04Jessy04 am 26.05.2009 um 13:20 Uhr

Folgendes bei uns im Haus gibt es ständig Stress mit einer Partei. Reden mit den bringt nichts die werden ausfällig und verdrehen so die Sachen das am Ende die nichts falsch machen. Nun habe ich gehört das bei mindestens 3 Beschwerden der Vermieter die demzufolge auch Abmahnen muß? Stimmt das und wo steht das?? Somit müßten die dann nach erfolgreicher Abmahnungen doch ausziehen, weil die wircklich unmöglich sind.

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Recht x 35.319 Miete x 3.317 Vermieter x 1.341

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 26. Mai 2009 13:22
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Nein, das stimmt nicht. Jeder Mieter hat sich an die Hausordnung und die Ruhezeiten zu halten, sonst kann es zur Kündigung durch den Vermieter kommen. Aber das ist ein weiter Weg.

Kommentar von Simple_avatar2smallJessy04 am 26. Mai 2009 13:25

An die Hausordnung wird sich nicht gehalten, bsp. samstag morgen halb acht wird vor dem Fenste laut Musik gehört und das Auto geputzt, Katzen werden verjagd, ständig liegen Zettel mit Botschaften an der Tür, der Junge spuckt wenn man unten geht runter usw. irgent wann muß der Vermiter doch was tuen!!

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 26. Mai 2009 13:34

Katzen verjagen ist ja nun nichts Schlimmes an sich und auch mit Sicherheit nicht verboten - und schon gar kein Kündigungsgrund!


Pappelgrund
beantwortet von Pappelgrund am 26. Mai 2009 13:24
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So einfach ist das nicht. Setze deinen Vermieter von allen Unannehmlichkeiten in Kenntnis und bitte ihn, innerhalb einer angemessenen Frist (z.B. 4 Wochen) diese Unannehmlichkeiten zu beheben. Fruchtet das nicht, kannst du ihn nur mit einer Mietminderung und wiederum angemessener Frist drohen. Aber je mehr er von dir etwas Schriftliches hat umsomehr kann er gegen Störenfriede vorgehen. Als schieße nicht mit Kanonen auf Spatzen.


anonym
beantwortet von norahhh am 26. Mai 2009 13:24
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Nach einer Abmahnung muß auch keiner ausziehen..

Kommentar von Simple_avatar2smallJessy04 am 26. Mai 2009 13:28

Warum können die sich alles erlauben??

Kommentar von guterwolf am 26. Mai 2009 17:35

Nach der 3. Abmahnung kann eine Kündigung ausgesprochen werden.


krizekrazi
beantwortet von krizekrazi am 26. Mai 2009 13:24
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nein aif keinem Fall, er wird aber im eingenem Interesse versuchen Eskapaden zu verhindern

Kommentar von Simple_avatar2smallJessy04 am 26. Mai 2009 13:28

der ruft mal bei den an und sagt was und das wars auch schon sonst ändert sich aber an der Sache nichts!!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 26. Mai 2009 13:21
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Er muss nicht, aber er kann. Der Vermieter muss sich nicht in die Konflikte zwischen seinen Mietern nicht einmischen.

Kommentar von Simple_avatar2smallJessy04 am 26. Mai 2009 13:23

wenn aber alle anderen Partein wegen diesen ausziehn wollen!!

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 26. Mai 2009 13:24

Es ist die Entscheidung des Vermeters, wen er dabehalten möchte und wen nicht und ob er sich überhaupt einmischt. Dazu kann man ihn nicht zwingen.


anonym
beantwortet von guterwolf am 26. Mai 2009 14:02
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Wenn alle übrigen Parteien unter einer Familie "leiden", sollten sich die Mieter zusammenschließen, dem Vermieter schriftlich eine Beschwerde einreichen und mal rein vorsorglich mit Mietminderung drohen (Lärm etc.).

Der Vermieter, wenn er denn an einem friedlichen Zusammenleben seiner Mieter interessiert ist, kann die Partei abmahnen. Und in der Regel folgt auf die 3. Abmahnung eine Kündigung.

Habt ihr natürliche eine Lusche von Vermieter, den das nicht interessiert, habt ihr gelitten. Dann kann man a) gleiches mit gleichem vergelten oder b) ausziehen.


Jaunty
beantwortet von Jaunty am 26. Mai 2009 13:32
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Ich würde da ausziehen.


anonym
beantwortet von jockl am 26. Mai 2009 13:28
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Gegen den VM kannst du Probleme mit Mietern nur durch eigenes Umziehen lösen. das ist leider so. Der VM ist der Herr in seinem Hause.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 26. Mai 2009 13:24
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das wäre ja noch schöner...kopfschüttel


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