Hallo, habe mir einen iPod Touch ersteigert. Der Marktwert liegt bei 320€ (32GB). Ich habe ihn für nen 1€ ersteigert. Muss er mir den geben? Er weigert sich...Da stand nichts von Mindestpreis. Muss er ihn mir geben?

Ja. Du kannst ihn auf Herausgabe der Gerätes verklagen.
Um Einstellgebühren zu umgehen, wird häufig 1 Euro als Startgebot festgesetzt. Es gibt mehrere Urteile, dass das dann auch der Preis ist, für den die Ware abgegeben werden muss - man hätte den Startpreis ja höher ansetzen können.

Jap muss er. Gibt schon mehrer Gerichtsurteile (so wurde ein Yacht im wert mehrer Tausend Euro für 150€ ersteigert) Er hat selbst schuld wenn er den mindestpreis vergisst einzugeben
Ja, er muss leisten:
Siehe: http://pages.ebay.de/help/policies/seller-non-performance.html
Die Frage die sich stellt ist eher die: bist Du bereit, einen Anwalt einzuschalten bzw. Dein Recht einzuklagen?
der rechtmäßig abgeschlossene kaufvertrag ist ein verpflichtungsgeschäft für käufer und verkäufer. der käufer verpflichtet sich zur zahlung, der verkäufer verpflichtet sich zur warenlieferung.

Ja muss er dir, da ihr beide ja einen Vertrag abgeschlossen habt.
Glück für dich Pech für ihn