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MUSS der Verkäufer mir den iPod Touch geben?

gefragt von Fiat500 am 02.06.2009 um 10:50 Uhr

Hallo, habe mir einen iPod Touch ersteigert. Der Marktwert liegt bei 320€ (32GB). Ich habe ihn für nen 1€ ersteigert. Muss er mir den geben? Er weigert sich...Da stand nichts von Mindestpreis. Muss er ihn mir geben?


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Trilobit
beantwortet von Trilobit am 2. Juni 2009 10:51
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Ja. Du kannst ihn auf Herausgabe der Gerätes verklagen.

Um Einstellgebühren zu umgehen, wird häufig 1 Euro als Startgebot festgesetzt. Es gibt mehrere Urteile, dass das dann auch der Preis ist, für den die Ware abgegeben werden muss - man hätte den Startpreis ja höher ansetzen können.


Feathi
beantwortet von Feathi am 2. Juni 2009 10:51
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Jap muss er. Gibt schon mehrer Gerichtsurteile (so wurde ein Yacht im wert mehrer Tausend Euro für 150€ ersteigert) Er hat selbst schuld wenn er den mindestpreis vergisst einzugeben


anonym
beantwortet von ChaosX am 2. Juni 2009 10:52
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Da hat er Pech gehabt, das Gerät gehört dir.


EGon42
beantwortet von EGon42 am 2. Juni 2009 10:54
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Ja, er muss leisten:

Siehe: http://pages.ebay.de/help/policies/seller-non-performance.html

Die Frage die sich stellt ist eher die: bist Du bereit, einen Anwalt einzuschalten bzw. Dein Recht einzuklagen?


anonym
beantwortet von valy12 am 2. Juni 2009 11:00
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der rechtmäßig abgeschlossene kaufvertrag ist ein verpflichtungsgeschäft für käufer und verkäufer. der käufer verpflichtet sich zur zahlung, der verkäufer verpflichtet sich zur warenlieferung.


patrick234
beantwortet von patrick234 am 2. Juni 2009 11:06
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Ja muss er dir, da ihr beide ja einen Vertrag abgeschlossen habt.

Glück für dich Pech für ihn


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