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Muss der Vater von unehelichen Kindern unter Umständen auch Unterhalt für die Mutter der Kinder zahlen?

gefragt von Lilli63 am 18.01.2008 um 23:41 Uhr

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Reply


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 18. Januar 2008 23:43
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Ja, solange die nichteheliche Mutter wegen der Betreuung der Kinder nicht arbeiten kann.

Kommentar von Lilli63 am 18. Januar 2008 23:58

Vielen lieben Dank an euch alle für die superschnellen Antworten!!


Wieselchen
beantwortet von Wieselchen am 18. Januar 2008 23:42
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Ja, bis das Kind drei Jahre alt ist.

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 18. Januar 2008 23:45

Die Begrenzungauf drei Jahre war verfassungswidrig, da sie eine Ungleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Mütter darstellte. Befristunggibt es nicht mehr.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathias Münch am 18. Januar 2008 23:49

Nicht ganz: Der Anspruch auf Betreuungsunterhalt besteht mindestens drei Jahre nach der Geburt und verlängert sich, solange die Mutter das Kind selbst betreuen muss, etwa weil kein Betreuungsplatz zur Verfügung steht oder das Kind betreuungsintensiv ist.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 18. Januar 2008 23:52

Exakt.

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 19. Januar 2008 00:12

@Mathias Müch Schon richtig. Die Befristung, die bis vor kurzem noch galt, ist aber damit faktisch weg. Früher bestand nicht einmal mehr die Möglichkeit, die Unterhaltsbedürftigkeit nach 3 Jahren zu prüfen.


koira1975
beantwortet von koira1975 am 18. Januar 2008 23:44
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Ja, wenn alle Vorgaben stimmen, hat sie natürlich auch Anspruch siehe § 1615 l BGB.


strick4a
beantwortet von strick4a am 18. Januar 2008 23:51
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Ja, und ich mache es im Interesse meiner Kinder und deren Mutter auch gerne, sogar ohne dementsprechende Gesetze!


Dominique Borchert
beantwortet von Dominique Borchert am 26. Januar 2008 12:57
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Ja eindeutig.Auch oder erst recht wenn die mutter hartz4 bezieht





anonym
beantwortet von nicki18 am 15. März 2008 21:10
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ja muss er ich war in dieser situation


kristin0207
beantwortet von kristin0207 am 7. Juni 2008 23:56
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Ja. Das nennt man Betreuungsunterhalt und das ist im BGB geregelt: § 1615 BGB


Sklave
beantwortet von Sklave am 6. August 2008 20:21
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Leider ja....was völlige quatsch ist und nur faule frauen geld einbringt damit sie den ganzen tag spahzieren gehen während der vater arbeitet und nichts von seinem gehalt hat. Geschweige den von seinem Kind, da die Mutter auch bestimmt wann der Vater das Kind sehen darf. Es gibt so dreiste Frauen die haben bis zu drei kinder von drei vätern und schnorren sich so durchs leben... Schönen gruss an alle die so einen quatsch schreiben wie "Schliesslich ist Sie nicht von alleine schwanger geworden" oder "sie erzieht das kind ja und braucht das Geld". Es gibt Grosseltern, Tanten und Väter die auf das Kind aufpassen könnten während die faule Schl.... arbeiten gehen kann.




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