muß der vater eines kindes angegeben werden. das kind ist noch nicht auf der welt und die beiden sind auseinander. muß man dann bei der geburt den vater angeben oder nicht?

Dann steht in der geburtsurkunde : Vater unbekannt.
Das sollte man einem Kind nicht antun,es sieht danach aus : die mutter weiß es nicht .

nein, nur dann kannste auch keinen Unterhalt einfordern
wenn du unterhalt haben willst und er nicht zahlt, dann ja
ich würde es schon. Es geht ja auch um den Unterhalt. Das KInd wird auch später wissen wollen, wer der Erzeuger ist
Angeben musst du ihn nicht aber dein Kind hat ein Recht darauf zu erfahren wer es ist!!!
Nicht unbedingt, aber willst Du auf Unterhalt verzichten?
der verdient noch nix und macht auch keine anstalten was verdienen zu gehen

Wenn sie keinen Unterhalt für das Kind haben will, dann nicht. Dann kann sie auf Unbekannt sagen. Besser wäre es aber schon, weil sie dann vom Kindesvater Unterhalt bekommen kann.

wenn man Unterhalt haben will schon ..und ich finde auch so hat der Vater ein Recht auf sein Kind ...klar kann man unbekannt angeben ...

ich glaube nicht, denn es soll ja frauen geben, die nicht wissen wer der vater ist, bzw seinen namen nicht mal kennen.
mit sicherheit...ausser du sagst es ist von einen ons passiert,trotzdem wirst du gefragt wer in frage kommt...dann müsstest vaterschaftstests machen...also zu jeden kind wird ein vater zugeordnet
ErsterSchnee am 5. Juli 2009 12:57 stimmt nicht, es gibt unzählige (auf dem Papier) "vaterlose" Kinder
dann lag ich falsch,sorry,sonst wärs doch zu einfach,nur sagen ich kenne ihn nicht...is doch ne frechheit....

Nein, muß man nicht. Das Kind hat aber ein Recht auf beide Eltern - und die sollten nicht aus rein egoistischen Gründen so einen Kleinkrieg anzetteln...

Die sind zwar auseinander, aber er kann doch die Vaterschaft anerkennen.

Nö, aber dann kann man auch keine Ansprüche geltend machen.

Dann steht in der geburtsurkunde : Vater unbekannt.
Das sollte man einem Kind nicht antun,es sieht danach aus : die mutter weiß es nicht .
Dem Kind den Vater vorzuenthalten, wäre egoistisch und fies. Jeder hat das Recht, seine Eltern zu kennen. Auf den Unterhalt des Vaters zu verzichten, wäre unsozial. Das wäre noch ein weiteres Kind, das vom Jugendamt und dadurch also aus den leeren Kassen der Steuerzahler bezahlt wird. Damit wird das Kind sozial abgestempelt. Die Mutter sollte mal überlegen, dass sie nicht allein auf der Welt ist, sondern für das Kind verantwortlich ist. Im Kindergarten, in der Schule, überall wird das Kind ausgelacht, weil Vater unbekannt. Echt unsozial und egoistisch! Das Wohl des Kindes ist wichtiger als die Allüren der Mutter.