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muß der vater angegeben w erden?

gefragt von blumenschneggeblumenschnegge am 05.07.2009 um 12:54 Uhr

muß der vater eines kindes angegeben werden. das kind ist noch nicht auf der welt und die beiden sind auseinander. muß man dann bei der geburt den vater angeben oder nicht?


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Karolus3
beantwortet von Karolus3 am 5. Juli 2009 12:59
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Dann steht in der geburtsurkunde : Vater unbekannt.
Das sollte man einem Kind nicht antun,es sieht danach aus : die mutter weiß es nicht .


eddali
beantwortet von eddali am 5. Juli 2009 12:55
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nein, nur dann kannste auch keinen Unterhalt einfordern


anonym
beantwortet von newcomer am 5. Juli 2009 12:55
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wenn du unterhalt haben willst und er nicht zahlt, dann ja


anonym
beantwortet von micky2009 am 5. Juli 2009 12:55
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ich würde es schon. Es geht ja auch um den Unterhalt. Das KInd wird auch später wissen wollen, wer der Erzeuger ist


anonym
beantwortet von paula211 am 5. Juli 2009 13:00
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Angeben musst du ihn nicht aber dein Kind hat ein Recht darauf zu erfahren wer es ist!!!


romeo27
beantwortet von romeo27 am 5. Juli 2009 12:55
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ja klar wenn man ihn kennt !


anonym
beantwortet von Kellerassel am 5. Juli 2009 12:55
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Nicht unbedingt.


Dini1
beantwortet von Dini1 am 5. Juli 2009 12:55
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wenn du untehalt von ihm haben willst ja!


anonym
beantwortet von bine64 am 5. Juli 2009 12:56
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Nicht unbedingt, aber willst Du auf Unterhalt verzichten?

Kommentar von Simple_avatar8smallblumenschnegge am 5. Juli 2009 13:07

der verdient noch nix und macht auch keine anstalten was verdienen zu gehen


xynatura
beantwortet von xynatura am 5. Juli 2009 12:56
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Wenn sie keinen Unterhalt für das Kind haben will, dann nicht. Dann kann sie auf Unbekannt sagen. Besser wäre es aber schon, weil sie dann vom Kindesvater Unterhalt bekommen kann.


legnAkraD
beantwortet von legnAkraD am 5. Juli 2009 12:56
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wenn man Unterhalt haben will schon ..und ich finde auch so hat der Vater ein Recht auf sein Kind ...klar kann man unbekannt angeben ...


Piranha84
beantwortet von Piranha84 am 5. Juli 2009 12:56
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ich glaube nicht, denn es soll ja frauen geben, die nicht wissen wer der vater ist, bzw seinen namen nicht mal kennen.


anonym
beantwortet von DonCorleone78 am 5. Juli 2009 12:56
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mit sicherheit...ausser du sagst es ist von einen ons passiert,trotzdem wirst du gefragt wer in frage kommt...dann müsstest vaterschaftstests machen...also zu jeden kind wird ein vater zugeordnet

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 5. Juli 2009 12:57

stimmt nicht, es gibt unzählige (auf dem Papier) "vaterlose" Kinder

Kommentar von DonCorleone78 am 5. Juli 2009 13:17

dann lag ich falsch,sorry,sonst wärs doch zu einfach,nur sagen ich kenne ihn nicht...is doch ne frechheit....


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 5. Juli 2009 12:57
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Nein, muß man nicht. Das Kind hat aber ein Recht auf beide Eltern - und die sollten nicht aus rein egoistischen Gründen so einen Kleinkrieg anzetteln...


BruenoDerStar
beantwortet von BruenoDerStar am 5. Juli 2009 12:57
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Die sind zwar auseinander, aber er kann doch die Vaterschaft anerkennen.


FraeuleinSchmidt
beantwortet von FraeuleinSchmidt am 5. Juli 2009 12:58
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Nö, aber dann kann man auch keine Ansprüche geltend machen.


Karolus3
beantwortet von Karolus3 am 5. Juli 2009 12:59
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Dann steht in der geburtsurkunde : Vater unbekannt.
Das sollte man einem Kind nicht antun,es sieht danach aus : die mutter weiß es nicht .


anonym
beantwortet von delphitest am 27. August 2009 20:18
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Dem Kind den Vater vorzuenthalten, wäre egoistisch und fies. Jeder hat das Recht, seine Eltern zu kennen. Auf den Unterhalt des Vaters zu verzichten, wäre unsozial. Das wäre noch ein weiteres Kind, das vom Jugendamt und dadurch also aus den leeren Kassen der Steuerzahler bezahlt wird. Damit wird das Kind sozial abgestempelt. Die Mutter sollte mal überlegen, dass sie nicht allein auf der Welt ist, sondern für das Kind verantwortlich ist. Im Kindergarten, in der Schule, überall wird das Kind ausgelacht, weil Vater unbekannt. Echt unsozial und egoistisch! Das Wohl des Kindes ist wichtiger als die Allüren der Mutter.


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