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Muss der Mieter seine Heizkörper selber entlüften ?

gefragt von SamarraSamarra am 17.11.2008 um 18:44 Uhr

Einige Heizkörper werden in unserer Wohnung nicht richtig warm bis unten, manche nur zur Hälfte (wir wohnen im Dachgeschoss). Selbst wenn sie voll aufgedreht sind, ändert sich ausser Rauschen und Gluckern nichts.

Wir haben einen Hausmeister mit im Aufgang wohnen. Weil er zum Einzug auch einmal behilflich war und die Heizkörper entlüftet hat, bin ich davon ausgegangen, dass ich ihn auch jetzt wieder um Hilfe bitten kann. Eben hat er mir aber mitgeteilt, dass sich jeder Mieter selber darum zu kümmern hat. Wie sieht die Rechtslage aus ?

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Recht x 34.970 wohnen x 7.274 heizung x 1.547 mieter x 720 entlueften x 24

baer1
beantwortet von baer1 am 17. November 2008 18:45
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Ist Sache des Vermieters.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 17. November 2008 18:47

Ach was !

Ich dreh seit Jahr und Tag am Heizkörper und bin froh, wenn ich keinen sehe...

Kommentar von 7ee69ce6c4bf6d2090b5a7eacb9dfb43smallthebrain am 17. November 2008 18:51

so sieht das aus. lieber mach ich das selbst als den vermieter in der wohnung zu haben.


linguini
beantwortet von linguini am 17. November 2008 18:48
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du musst nur oben die ventile an deinen heizkörpern öffnen und die luft entweichen lassen. heizkörper voll aufdrehen, eimer bereit halten, ventil aufdrehen und warten bis die luft raus ist und nur noch wasser kommt, ventil zudrehen, fertig.

Kommentar von 7ee69ce6c4bf6d2090b5a7eacb9dfb43smallthebrain am 17. November 2008 18:52

nicht unten?!

Kommentar von Penibly am 17. November 2008 18:59

Meine sind auch oben. Hab zum Aufdrehen so ein winziges "Schlüsselchen"...

Kommentar von EWG1126 am 16. Dezember 2008 22:13

Dann solltest du aber auch Wasser nachfüllen, das Gluckern ist eindeutig ein Zeichen von etwas zu wenig Wasser + Luft im System.


grisu05
beantwortet von grisu05 am 17. November 2008 18:47
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Konsultiere einen Anwalt oder mache es einfach selber. Das ist ja wirklich keine juristische Abklärung wert.

Kommentar von Ea35a73f3e3cf8fd4ab2d59fb2a9dd93smallzj1000 am 17. November 2008 18:57

Auf jeden Fall sofort klagen. DH


anonym
beantwortet von Ingeruhn am 17. November 2008 23:30
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nun ja, so ein Mieter ist einfach zu faul, um so eine einfache Sache selbst durchzuführen. Da muss der Vermieter kommen und dies erledigen. Dieser Mieter kann wohl gar nichts selbst. So einer der so zwei linke Hände hat, gehört doch gar nicht in eine Wohnung. Da kann man sich vorstellen wie die Wohnung zugrunde gerichtet wird. Wenn man zu faul oder zu dumm ist, oben am Heizkörper kurz das Schräubchen aufzudrehen und den zu entlüften. Als Vermieter würde ich da die Heizungsfirma kommen lassen, und die Kosten dem Mieter auferlegen, denn für die Wartung von Heizgeräten, auf die der Mieter alleine Einfluss hat, da ist der Mieter zuständig. Auf die Heizkörper hat nur der Mieter Einfluss, somit ist der Mieter für diese Wartun zuständig. logisch


anonym
beantwortet von teufelchen2008 am 17. November 2008 20:43
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Also ... jetzt bitte nicht böse sein ... aber was brichst du dir dabei ab, wenn du deine Heizkörper selber entlüftest??? Ist doch allemal angenehmer, als fremde Leute durch deine Wohnung tabsen zu lassen!!!


anonym09
beantwortet von anonym09 am 17. November 2008 19:26
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Egal, wessen Sache es ist, frag mal, ob der Wasserdruck noch stimmt.

Wenn nicht, sollte der Hausmeister Wasser auffüllen.

Dann mußt du auch nicht mehr so oft entlüften.


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 17. November 2008 19:05
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Normalerweise ist die Entlüftung die Sache des Vermieters, sofern nicht im Mietvertrag etwas anderes geregelt ist.

Einigen Stellungnahmen hier ist zu entnehmen, daß die betreffenden GF-Teilnehmer gerne auf die Entlüftung durch den Vermieters oder dessen Beauftragten verzichten und es lieber selbst machen. Nicht alle Mieter haben eine derartige Vermieterphobie.


Mismid
beantwortet von Mismid am 17. November 2008 19:01
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kommt drauf an was im Mietvertrag steht. Wenn dort steht, daß der Mieter für die Wartung aufkommen muß, muß es der Mieter auch beauftragen oder selbstmachen (Kleinreparaturregel)


anonym
beantwortet von Turtok am 17. November 2008 18:53
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eigentlich ist es sache des vermieters aber selber kannst du es auch machen .


Igitta
beantwortet von Igitta am 17. November 2008 18:50
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Nein, ist Sache des Vermieters.


dasgibtstrafe
beantwortet von dasgibtstrafe am 17. November 2008 18:47
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selbst ist der MANN oder die FRAU!


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 17. November 2008 18:46
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Die beste Antwort bekommst Du bestimmt beim Mieterverein, die kennen sich am Besten aus. Einfach mal anrufen und fragen, dann bist Du auf der "sicheren" Seite.


hapebue
beantwortet von hapebue am 17. November 2008 18:44
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nein

Kommentar von 022fcdfc49b3efae3e48bc4fa0bf00b1smallhapebue am 17. November 2008 18:45

keine rechtslage heizung = vermieter


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