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Muss der Mieter es wissen?

gefragt von kiko18kiko18 am 03.09.2009 um 9:30 Uhr

Hallo. Mein Freund möchte zu mir ziehen, sprich sich bei mir polizeilich melden. Muss ich das meinen Vermieter mitteilen?


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blue7
beantwortet von blue7 am 3. September 2009 09:31
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ja sollte er schon wissen. gerade weil auch nebenkosten wie wasser/abwasser nach im haushalt lebender personen berechnet wird.

Kommentar von 59fa89a9660bcc3e85e001e71b30f611smallKnabberstange am 3. September 2009 09:33

ganz genau

Kommentar von Simple_avatar4smallloehkl am 3. September 2009 12:16

leute, das stimmt mal wieder nur zur hälfte. nur wenn im mietvertrag der abrechnungsmasstab die personenzahl im hause sind, ist das richtig. wenn in den wohnungen wasserzähler vorhanden sind, stimmt eure aussage nicht. erzählt hier keinen rechtlichen blödsinn aus dem bauch heraus nur um punkte fürne antwort zu bekommen!


Maja99
beantwortet von Maja99 am 3. September 2009 09:31
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Ja logo.Er ist ja nicht einfach nur Besuch.


FaulesTier
beantwortet von FaulesTier am 3. September 2009 09:32
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die frage hatten wir heute schon umgekehrt :D

Kommentar von Simple_avatar2smallkiko18 am 3. September 2009 09:33

??? Der Mieter will zu mir ziehen, muss ich das meinen Freund sagen :O

Kommentar von Simple_avatar2smallkiko18 am 3. September 2009 09:50

:O


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 3. September 2009 09:37
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Du benötigst das Einverständnis des Vermieters...

Kommentar von parisien am 3. September 2009 11:42

braucht sie nicht.


Malkia
beantwortet von Malkia am 3. September 2009 21:52
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Nein, du musst dies nicht deinem Vermieter mitteilen, ausser, die Nebenkosten werden nach Personen umgelegt, dann wäre eine kurze Mitteilung an den Vermieter nötig. Erlaubnis des Vermieters braucht er keine und den Perso muss er dem Vermieter auch nicht vorlegen. Der Mietvertrag muss auch nicht geändert werden, wozu auch.

Kommentar von Simple_avatar4smallloehkl am 7. September 2009 10:58

Wenn Du eine Lebensgemeinschaft mit Deinem Freund bildest, musst Du den Vermieter informieren und um Erlaubnis fragen (die er dir geben muss, es sei denn Dein Freund hat den Vermieter bedroht etc.) Wenn Dein Freund nur so bei dir einziehen will, brauchst Du auch eine Erlaubnis als Untermieter. Leute lest mal § 553 BGB! Siehe auch meine Antwort oben. Die Frage der Nebenkosten ist eine ganz andere -eigene Frage- und hat mit dem Einzug nur nebenbei was zu tun. Wir haben es hier mit Rechtsfragen zu tun und nicht mit Orakeldeutung ala Malkia.


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 4. September 2009 10:38
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Nein, natürlich nicht. Du bist die Hausherrin in Deinen vier Wänden und bestimmst ganz allein, wer wann über die Schwelle darf.

Für den Fall, daß die Betriebskosten abweichend von den gesetzgebersichen Vorgaben nach Personen verteilt werden, kannst Du Dich zurücklehnen.

In einem solchen Fall muß der Vermieter regelmäßig, also rd. alle vier Wochen, durch die Mietbereiche toben (wenn denn die Mieter ihn überhaupt reinlassen) und die wohnenden Personen ermitteln, so jedenfalls immer mehr Gerichte.

Viel Glück.


phaseeve
beantwortet von phaseeve am 3. September 2009 09:31
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auf jeden fall. zusätzlich steigen eure nebenkosten


anonym
beantwortet von Kellerassel am 3. September 2009 09:31
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Das sollte man.


emjay
beantwortet von emjay am 3. September 2009 09:31
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Ja, natürlich. Schließlich wird er dann an den Nebenkosten beteiligt.


uwe8888
beantwortet von uwe8888 am 3. September 2009 09:31
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Muß nicht, aber würde


anonym
beantwortet von absolom01 am 3. September 2009 09:31
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Würde ich auf jeden Fall machen. Der Mietvertrag wurde mit dir als Einzelmieterin abgeschlossen. Nun ändert sich die Sache, da ja jetzt dann zwei Leute in der Wohnung wohnen.


anonym
beantwortet von Chupavaca am 3. September 2009 09:32
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ja. Offiziell würde er dein Mitbewohner, dass muss definitiv beim Vermieter angemeldet werden.


schildi
beantwortet von schildi am 3. September 2009 09:32
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das ist doch logisch


Nina2407
beantwortet von Nina2407 am 3. September 2009 09:32
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wieso muss er sich polizeilich melden???da musst zum meldeamt gehn nicht zur polizei oder???da kriegst dann nen meldezettel aber melden musst es nicht beim vermieter was ich weiß aber würde es tun ...

Kommentar von 168c2c144451bae4a7cb67aeca6706dfsmallbienemaja79 am 3. September 2009 09:34

Eine Polizeiliche Meldeadresse hinterlegen normalerweise welche die auf bewährung sind oder aus dem Gefängnis kommen..

Kommentar von 5e6cf0941709acfb7a3cb28d02cf99a0smallNina2407 am 3. September 2009 10:34

achso ok danke :) hab ich nicht gewusst


bienemaja79
beantwortet von bienemaja79 am 3. September 2009 09:32
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Wenn er da nn wirklich bei dir wohnt musst du das deinem Vermieter mitteilen da er dann die Nebenkosten für deine Wohnung erhöhen muss...

Kommentar von Simple_avatar4smallloehkl am 3. September 2009 12:22

wieso muss er die kosten erhöhen? der vermieter muss gar nix. das kommt rein auf den mietvertrag an und den kennst du nicht.


moon73
beantwortet von moon73 am 3. September 2009 09:33
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Ja, ihr solltet euren Vermieter darüber in Kenntnis setzen, der Vermieter möchte schließlich wissen, welche Mieter in seinem Haus wohnen und es kann sein, dass eure Nebenkostenpauschale neu berechnet wird. Außerdem könnt ihr überlegen, ob du deinen Freund mit in den Mietvertrag aufnehmen willst.


anonym
beantwortet von 338194 am 3. September 2009 09:35
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Erst mal in den Mietvertrag schauen, falls das offen bleibt, den Vermieter informieren.


hell11
beantwortet von hell11 am 3. September 2009 09:38
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natürlich muss der Vermieter Wissen wer alles in seinem Haus wohnt, auch werden die Betriebskosten Wasser, Abwasser Müllabfuhr höher.


pandabaer1982
beantwortet von pandabaer1982 am 3. September 2009 10:35
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Ja er muss es wissen, da dein Freund ja nicht einfach nur ein Gast ist, der auf einen Kaffee zu Besuch kommt :-)


loehkl
beantwortet von loehkl am 3. September 2009 12:14
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Die Frage ist tatsächlich etwas witzig gestellt. Dein Freund muss sich bei Dir nicht polizeilich melden! Wenn ein Freund mehr als 6 Wochen bei dir wohnt gilt er nicht mehr als Besucher. Der Vermieter muss bei der Aufnahme einer weiteren Person in die Wohnung informiert werden! Er hat das Recht, sich den Personalausweis dieser Person vorlegen zu lassen, damit er die Identität kennt. Er hat das Recht, einer Aufnahme einer dritten Person in die Wohnung zu widersprechen, wenn er gewichtige Gründe dafür hat (er ist zB von diesem Menschen bedroht worden. Er muss nicht zustimmen, aber er muss informiert werden. Ob er dann die Betriebskosten erhöht und/oder der Neue mit in den Mietvertrag aufgenommen wird, ist dann eine zweite Frage. Mit einer Aufnahme des Freundes in die Wohnung will frau ja was bezwecken zB. Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz für den Freund anmelden, der Vermieter muss also informiert werden. Wenn noch Fragen, frag.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 3. September 2009 21:46

Also, das ist mitnichten der größte Quatsch, den ich bisher hier gelesen habe.

Kommentar von Simple_avatar4smallloehkl am 7. September 2009 10:49

Tja, Experte/Expertin! Dann lies doch mal § 553 BGB. "Unter bestimmten Umständen hat der Mieter das Recht, vom Vermieter die Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung nach § 553 BGB zu fordern". Diese Umstände sind z.B. -Gründung einer Lebensgemeinschaft mit einem/einer Dritten. Die Gründe müssen dem Vermieter rechtzeitig mitgeteilt werden. Weiteres lies mal unter www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/untermiete.html Liebe Fragestellerin, Du hast einen Mietvertrag als Einzelperson mit Deinem Vermieter gemacht?! Dann ist Dein Freund auch nicht Vertragspartner des Vermieters. Wenn Du ihn aber in Deine Wohnung "aufnimmst" (alles was über einen Besuch hinausgeht) entstehen rechtliche Untermiet-Konsequenzen. Dir Malkia viel Spass beim Lesen des BGB, Du selbsternannter Experte des Mietrechts.


anonym
beantwortet von ImmoBurg am 3. September 2009 16:58
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Wenn das heißt, er zieht dauerhaft zu dir in die Wohnung, dann muss das dein Vermieter natürlich wissen.


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