Hallo. Mein Freund möchte zu mir ziehen, sprich sich bei mir polizeilich melden. Muss ich das meinen Vermieter mitteilen?
ja sollte er schon wissen. gerade weil auch nebenkosten wie wasser/abwasser nach im haushalt lebender personen berechnet wird.

die frage hatten wir heute schon umgekehrt :D

Du benötigst das Einverständnis des Vermieters...
braucht sie nicht.

Nein, du musst dies nicht deinem Vermieter mitteilen, ausser, die Nebenkosten werden nach Personen umgelegt, dann wäre eine kurze Mitteilung an den Vermieter nötig. Erlaubnis des Vermieters braucht er keine und den Perso muss er dem Vermieter auch nicht vorlegen. Der Mietvertrag muss auch nicht geändert werden, wozu auch.
Wenn Du eine Lebensgemeinschaft mit Deinem Freund bildest, musst Du den Vermieter informieren und um Erlaubnis fragen (die er dir geben muss, es sei denn Dein Freund hat den Vermieter bedroht etc.) Wenn Dein Freund nur so bei dir einziehen will, brauchst Du auch eine Erlaubnis als Untermieter. Leute lest mal § 553 BGB! Siehe auch meine Antwort oben. Die Frage der Nebenkosten ist eine ganz andere -eigene Frage- und hat mit dem Einzug nur nebenbei was zu tun. Wir haben es hier mit Rechtsfragen zu tun und nicht mit Orakeldeutung ala Malkia.
Nein, natürlich nicht. Du bist die Hausherrin in Deinen vier Wänden und bestimmst ganz allein, wer wann über die Schwelle darf.
Für den Fall, daß die Betriebskosten abweichend von den gesetzgebersichen Vorgaben nach Personen verteilt werden, kannst Du Dich zurücklehnen.
In einem solchen Fall muß der Vermieter regelmäßig, also rd. alle vier Wochen, durch die Mietbereiche toben (wenn denn die Mieter ihn überhaupt reinlassen) und die wohnenden Personen ermitteln, so jedenfalls immer mehr Gerichte.
Viel Glück.

auf jeden fall. zusätzlich steigen eure nebenkosten

Ja, natürlich. Schließlich wird er dann an den Nebenkosten beteiligt.
Würde ich auf jeden Fall machen. Der Mietvertrag wurde mit dir als Einzelmieterin abgeschlossen. Nun ändert sich die Sache, da ja jetzt dann zwei Leute in der Wohnung wohnen.
ja. Offiziell würde er dein Mitbewohner, dass muss definitiv beim Vermieter angemeldet werden.

wieso muss er sich polizeilich melden???da musst zum meldeamt gehn nicht zur polizei oder???da kriegst dann nen meldezettel aber melden musst es nicht beim vermieter was ich weiß aber würde es tun ...
bienemaja79 am 3. September 2009 09:34 Eine Polizeiliche Meldeadresse hinterlegen normalerweise welche die auf bewährung sind oder aus dem Gefängnis kommen..
Nina2407 am 3. September 2009 10:34 achso ok danke :) hab ich nicht gewusst

Wenn er da nn wirklich bei dir wohnt musst du das deinem Vermieter mitteilen da er dann die Nebenkosten für deine Wohnung erhöhen muss...
wieso muss er die kosten erhöhen? der vermieter muss gar nix. das kommt rein auf den mietvertrag an und den kennst du nicht.

Ja, ihr solltet euren Vermieter darüber in Kenntnis setzen, der Vermieter möchte schließlich wissen, welche Mieter in seinem Haus wohnen und es kann sein, dass eure Nebenkostenpauschale neu berechnet wird. Außerdem könnt ihr überlegen, ob du deinen Freund mit in den Mietvertrag aufnehmen willst.
Erst mal in den Mietvertrag schauen, falls das offen bleibt, den Vermieter informieren.

natürlich muss der Vermieter Wissen wer alles in seinem Haus wohnt, auch werden die Betriebskosten Wasser, Abwasser Müllabfuhr höher.
Ja er muss es wissen, da dein Freund ja nicht einfach nur ein Gast ist, der auf einen Kaffee zu Besuch kommt :-)
Die Frage ist tatsächlich etwas witzig gestellt. Dein Freund muss sich bei Dir nicht polizeilich melden! Wenn ein Freund mehr als 6 Wochen bei dir wohnt gilt er nicht mehr als Besucher. Der Vermieter muss bei der Aufnahme einer weiteren Person in die Wohnung informiert werden! Er hat das Recht, sich den Personalausweis dieser Person vorlegen zu lassen, damit er die Identität kennt. Er hat das Recht, einer Aufnahme einer dritten Person in die Wohnung zu widersprechen, wenn er gewichtige Gründe dafür hat (er ist zB von diesem Menschen bedroht worden. Er muss nicht zustimmen, aber er muss informiert werden. Ob er dann die Betriebskosten erhöht und/oder der Neue mit in den Mietvertrag aufgenommen wird, ist dann eine zweite Frage. Mit einer Aufnahme des Freundes in die Wohnung will frau ja was bezwecken zB. Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz für den Freund anmelden, der Vermieter muss also informiert werden. Wenn noch Fragen, frag.
Malkia am 3. September 2009 21:46 Also, das ist mitnichten der größte Quatsch, den ich bisher hier gelesen habe.
Tja, Experte/Expertin! Dann lies doch mal § 553 BGB. "Unter bestimmten Umständen hat der Mieter das Recht, vom Vermieter die Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung nach § 553 BGB zu fordern". Diese Umstände sind z.B. -Gründung einer Lebensgemeinschaft mit einem/einer Dritten. Die Gründe müssen dem Vermieter rechtzeitig mitgeteilt werden. Weiteres lies mal unter www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/untermiete.html Liebe Fragestellerin, Du hast einen Mietvertrag als Einzelperson mit Deinem Vermieter gemacht?! Dann ist Dein Freund auch nicht Vertragspartner des Vermieters. Wenn Du ihn aber in Deine Wohnung "aufnimmst" (alles was über einen Besuch hinausgeht) entstehen rechtliche Untermiet-Konsequenzen. Dir Malkia viel Spass beim Lesen des BGB, Du selbsternannter Experte des Mietrechts.
Wenn das heißt, er zieht dauerhaft zu dir in die Wohnung, dann muss das dein Vermieter natürlich wissen.
ganz genau
leute, das stimmt mal wieder nur zur hälfte. nur wenn im mietvertrag der abrechnungsmasstab die personenzahl im hause sind, ist das richtig. wenn in den wohnungen wasserzähler vorhanden sind, stimmt eure aussage nicht. erzählt hier keinen rechtlichen blödsinn aus dem bauch heraus nur um punkte fürne antwort zu bekommen!