Wenn im Haus die Elektroanlage gecheckt wird um die Betriebssicherheit zu erhöhen können diese Kosten den Mietern als sonstige Betriebsausgaben aufgebrummt werden?

Nö. Man bezahlt doch Miete. Wenn ich eine Woche einen Mietwagen hatte, muss ich den auch nicht waschen, polieren und aussaugen. Wir sind auch Vermieter, sowas gehört zur Instandhaltung des Gebäudes, und das Gebäude gehört uns, was hat der Mieter damit zu tun?!
Ja, diese Kosten können umgelegt werden
Wenn ich natürlich einen alten Link auskrame, dann sieht das etwas anders aus.
Aber hier ist ein Urteil des BGH:
http://www.streifler.de/betriebskosten-3A-kosten-fuer-die-revision-der-elektroan...
krauthexe am 1. Januar 2008 18:33 DH
Liebe Hexe, leider Nein, siehe Posting The Questor. Das sind keine Betriebskosten in Sinne der Betriebskostenverordnung. Siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv/gesamt.pdf
Dann war es mein Fehler.Danke für den Hinweis.Man lernt eben nie aus.
Hexe, du hattest vom Gefühl her Recht. Und der BGH hat dein Gefühl bestärkt.
Siehe meine Antwort um 18:27
Danke!Was lehrt uns das?Öfter auf die erste Eingebung vertrauen...:-))