Der leibliche Vater meines (noch ungeborenen) Kindes hat bisher nicht sonderlich viel Interesse an dem Baby gezeigt - Was mir auch ganz recht ist. Das alleinige Sorgerecht habe ja ich, ihm steht ja trotzdem das normale Umgangsrecht zu. Nun die Frage: Mein neuer Partner würde das Kind gerne adoptieren, muss der leibliche Vater da zustimmen oder kann ich das alleine entscheiden?

es ist ja noch nicht geboren, also ist der der Vater der das sagt. Fertig
Ist es nicht sogar so, dass wenn ihr noch vor der Geburt heiraten würdet, dass das Kind dann ohnehin automatisch als Kind Deines Ehemannes gelten würde?? Dann würdet ihr den Adoptionskram sparen und der leibliche Vater müsste (wenn er will) die Sache anfechten??!!
Das stimmt. Aber eine Hochzeit ist noch nicht in Planung - und so kurzfristig wird das auch nicht mehr gehen.
Wenn Du ohnehin willst, dass der leibliche Vater in die Geburtsurkunde kommt, dann käme die Alternative ja eh nicht in Frage...
Wünsch Dir ne tolle Geburt und dass die Sache mit der Adoption stressfrei klappt!
Genau!
Und vielen Dank. Ich hoffe ich bekomme noch raus wie ich das gemacht wird. Ansonsten eben wirklich nochmal mit dem Jugendamt sprechen.
oder ProFamilia??!

Wenn der leibliche Vater nicht auf der Geburtsurkunde eingetragen ist und ihr auch auf dem Jugendamt nichts anderes vereinbart habt, hat er kein Mitspracherecht. Dein neuer Partner kann das Kind dann adoptieren. Der leibliche Vater verliert sein Umgangsrecht nur dann, wenn du es so willst, nicht, wenn du es ihm trotzdem einräumst. Allerdings braucht er dann keine Alimente zu bezahlen.
Das er dann nichts mehr zu zahlen hat ist selbstverständlich!
Mir ist es nur wichtig zu wissen ob er einer Adoption zustimmen muss und ob er dann auch wirklich alle Rechte verliert.
teardrop1109 am 28. August 2008 12:14 Ja, dann verliert er alle Rechte an seinem Kind. Das steht außer Frage. Er ist dann darauf angewiesen, was du ihm evtl. zubilligst.
Buegelfee am 28. August 2008 12:15 wenn er auf der Geburtsurkunde ist dann hat er Rechte und Pflichten. Ich glaub du willst dir ein Hintertürchen auflassen.
Nein, ich will nur das alles rechtens abläuft!
Das stimmt doch nicht! Wenn das Kind adoptiert ist, dann hat es doch keine Ansprüche mehr gegen seine leiblichen Eltern-man hat doch noch nie gehört, dass adoptierte Kinder irgendwelches Geld von ihren leiblichen Eltern fordern konnten!
teardrop1109 am 28. August 2008 12:29 Das steht hier doch auch nicht, dass das Kind dann noch irgendwelche Ansprüche an den lbl. Vater stellen kann. Ganz im Gegenteil.
Sorry-ich meinte nicht Deine Antwort!!! :o) Du hast nämlich recht.
Ich war der Meinung, dass ich Buegelfees Antwort kommentiert hatte-dass sie sich ein Hintertürchen offen lassen will und dass das Kind Ansprüche gegen den Mann hat, der in der Geburtsurkunde steht-auch wenn es adoptiert wurde!
teardrop1109 am 28. August 2008 12:43 Jep, das kann vorkommen, ist mir auch schon passiert:) War ganz überrascht, was dieser Thread hier schon für Ausmaße angenommen hat, als ich eben diesen Kommentar schreiben wollte. Meine Güte.
Hätte ich, ehrlich gesagt, auch nicht gedacht. Und viel schlauer bin ich nun auch nicht. ;-)
sicherlich, da der leibliche Vater neben seiner Pflichten (Unterhalt) ja auch das Recht auf Umgangsrecht hat. Wenn er einer Adoption zustimmt, verzichtet er ja komplett darauf. Das hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun.
Ja genau das ist meine Frage. Aber hier scheinen sich die Meinungen ja zu teilen...
Der Vater muß zustimmen. Ganz sicher
Er hat zur Zeit kein Interesse am ungeborenem Baby, das kann sich aber noch ändern.
Hat er auch nach der Geburt überhaupt kein Interesse an seinem Kind, wird er mit großer Wahrscheinlichkeit froh sein, wenn er nichts für das Kind bezahlen muß, und deshalb einer Adoption zustimmen.
So lange kennst Du Deinen neuen Partner wohl auch noch nicht und eine Adoption muß gut überlegt sein, denn die erlischt nicht bei einer Trennung. ( was ich Euch natürlich nicht wünsche)
Deshalb würde ich an Deiner Stelle erst mal mich auf die Geburt vorbereiten und abwarten, was danach passiert. Wünsche Euch Dreien viel Glück.
LG pacole1
In Ordnung, vielen Dank! Ich werde mich auch auf jedenfall noch einmal genauer in einer Stelle wie proFamlia oder beim Jugendamt erkundigen. Den Neuen kenn ich doch schon über 3 Jahre - Die Adoption muss auch noch nicht jetzt passieren - vielleicht erst in ein paar Monaten in einem Jahr o.ä.
Ich wollte einfach nur schonmal vorab hören, wie das eventuell läuft. Somit danke ich euch für Eure, mal mehr und mal weniger konstuktiven, Beiträge.
wenn du das alleinige sorgerecht hast nicht!
Verliert er dann auch das Umgangsrecht?
gute frage!will er denn überhaupt umgang haben!ihr könnt ja auch sagen das dein neuer partner der leibliche vater ist.
Das weiß ich ehrlich gesagt nicht. Er hat sich in der Schwangerschaft nie nach mir oder dem Kind erkundigt... Aber wie gesagt, lügen möchte ich nicht und in die Geburtsurkunde sollte schon der leibliche Vater.
oder du gehst einen mittelweg und läst erstmal eintragen vater unbekannt! und schaust ob er sich von alleine rührt!mit einmal reinstecken wird mann nicht vater sondern wenn mann zu seinem kind steht und an ihm interessiert ist!
MikeMolto am 28. August 2008 12:01 Wenn das Kind adoptiert ist, hat meines Erachtens der leibl. Vater keinerlei Rechte und Pflichten dem Kind gegenüber. Gleichwohl denke ich aber, das er einer Adoption zustimmen müßte.
der Vater muß zustimmen!!!
Wieso bist du dir da so sicher? Es scheint ja auch andere Meinungen zu geben...
Buegelfee am 28. August 2008 12:17 aber ist ja auch Quatsch. 1. Sie will das der leibliche Vater in der Urkunde steht. 2. Sie will anschließend gleicht das Kind von ihrem jetzigen Partner adoptieren lassen... 3. ich stell mir die Frage wie alt die Mutter ist...
Was soll denn das? Du hälst es wohl für richtig, wenn ich falsche Tatsachen angebe!
Buegelfee am 28. August 2008 12:26 Tatsache ist doch das der leibliche Vater weder an dir noch an seinem ungeborenen Kind irgendein Interesse hat. Also warum willst du den steinigen Weg gehen? Erkläre doch später deinem Kind wie alles war.
Geht einfach noch vor der Geburt zum Jugendamt und laßt die Vaterschaft durch den (neuen) Partner anerkennen -- dann gilt es rechtmäßig als sein Kind.
Oder heiratet -- jedes Kind, was in einer Ehe geboren wird, gilt automatisch als Kind des Ehepartners (auch, wenn er nicht der leibliche Vater ist).
Buegelfee am 28. August 2008 12:17 sie will doch das Kind net anlügen!
Heiratet vor der Geburt ;) Dann ist alles geritzt!
Naja in die Geburtsurkunde soll schon der leibliche Vater rein. Mein Kind anlügen möchte ich nicht!
Warum solltest du dein Kind damit anlügen? Als Baby kann es damit sowieso noch nichts anfangen und wenn das Kind älter ist und das nötige Verständnis hat, kann man ihm erklären, dass der Vater immer derjenige ist, der Interesse und Liebe für das Kind aufbringt. Auch wenn es einen anderen Erzeuger hat.
genau und dein kind hat dann ja auch unterhaltsanspruch vom leiblichen vater!
Das mußt du selbst wissen... einen Tod mußt Du sterben. Wenn Du ihn in der Geburtsurkunde haben willst, aber der andere soll der Vater sein, hab ich das Gefühl das es DIR noch schwer an Reife fehlt.
Was für ein Quatsch!
Er ist und bleibt nunmal der leibliche Vater - und dieser gehört auch in die Geburtsurkunde!
Alles andere wäre, wie auch Jademaus schon sagte, Urkundenfälschung!
HÄ? Was soll das sein? Wenn dein Partner damit einverstanden ist ist es doch keine Urkundenfälschung. meinst du das Jugendamt will genau wissen wer dieses Kind letztendlich gezeugt hat?
Ich wollte eigentlich nur, dass alles richtig und rechtens abläuft - ohne Hintertürchen, ohne Hintergedanken.
Der leibliche Vater könnte das aber anfechten.
Natürlich zeig mir den! "Hallo Hallo, ich bin der Wahre... der Echte... ich will die nächsten 25 Jahre für dieses Kind bezahlen"!
Also wenn du keine vernünfitgen Kommentare dazu abgeben kannst, dann bitte ich Dich, das doch zu unterlassen - Es nervt!!!
das wäre Urkundenfälschung
Das kommt auch gar nicht in Frage - Habe ich ja schon geschrieben.
wenn man einen anderen als den leiblichen Vater einträgt.
also ich geh. Ich glaub die Dame möchte gerne hören, dass was sie tut das Richtige ist.
Nein, ich wollte kontsruktive Beiträge, die mir weiterhelfen und kein blödes Daher-Geschwafel von irgendwelchen Weibern, die heute anscheinend schlechte Laune haben!
Tja beleidigen das kannst du. Ich denke dabei bleibt es auch.