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Muss der KV den Unterhaltsvorschuss dem Jugendamt zurückzahlen wenn er zum Zeitpunkt

gefragt von kathis1989kathis1989 am 21.04.2009 um 0:01 Uhr

des Vorschusses nicht zahlungsfähig ist??

Habe vom Amt ein Schreiben bekommen, dass ich Unterhaltsvorschuss beantragen MUSS.

Der Kindsvater arbeitet zwar, aber verdient nur 800-900 Euro und ist somit nicht unterhaltszahlungsfähig. Nun ist meine Frage, muss der KV den Unterhlat zurückzahlen?

Wir haben eh vor in nächster Zeit zusammen zu ziehen sobald ich eine neue Whg gefunden habe, ich weiß aber noch nicht wann es so weit ist, und da ich ohne dem Unterhalt von 125€ schlecht alle ausgaben decken kann brauch ich ihn. Jedoch möchte ich nicht, dass der KV und mein Partner Schulden hat, die ich ja dann auch habe, wenn ich mit ihm zusammen ziehe, zwar nicht offiziell, aber ich werde es ja auch merken, wenn wir das wieder zurückzahlen müssten.

´Hoffe es ist verständlich geschrieben. schonmal Danke für die antworten

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Unterhalt x 2.059 Rückzahlung x 130 Kindsvater x 5

anonym
beantwortet von Rudi17 am 21. April 2009 09:45
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Möglichkeit 1: der vater verdient nie genug, das heist, Selbstbehalt x Unterhaltsbetrag, den er für dich und deine Tochter zahlen müsste, rst darüber könnte das JA an ihn ran treten.das heist, wenn sich sein Einkommen nicht grundlegend ändert, erst in ca 18 Jahren, das nächste, du beantragst keinen Unterhaltsvorschuß. das heist du wirst ja irgendeinen Titel haben, auf Grund dessen unterhalt gezahlt wird, lass ihn auf Null abändern vom Kindesvater, er ist fein raus und muss nicht mehr zahlen, damit auch das JA nicht mehr, wenn du es nicht wünscht.


aurata
beantwortet von aurata am 21. April 2009 00:17
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Ist doch ganz einfach: du brauchst das Geld, der Kindesvater kann es nicht zahlen, also tritt der Staat in VORLEISTUNG und hilft euch allen.

Deine Frage war, ob es keine Möglichkeit gibt, dass er die Hilfe, also eine Anleihe NICHT zurückzahlen muss? Hm.

Ja, wenn er nie mehr zahlungsfähig wäre, dann wäre da auch nichts zu holen, also muss er auch nichts zurück zahlen. Aber das ist doch keine Lösung.

Vielleicht kann KV irgendwo einen kleinen Nebenjob ergattern und somit diese Zwangslage meistern - ohne die Hilfe vom Staat?


Onnlein
beantwortet von Onnlein am 21. April 2009 00:13
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Wie Du es auch drehst und wendest - es bleibt immer gleich. Im Endeffekt zahlt er fuer das Kind, ob nun direkt beim Zusammenleben oder indirekt als Schuldentilgung. Zusammenziehen spart immerhin beiden Geld.


KerstinLisa
beantwortet von KerstinLisa am 21. April 2009 00:03
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er muß es zurückzahlen,hab es durch

Kommentar von 01bee582b7acc3291933336ecd43d269smallkathis1989 am 21. April 2009 00:05

gibts da keine chance dass, ers nicht zahlen müsste, weil es wäre ja unlogisch, wenn wir zusammenziehen würden und er dann schulden vom unterhlat zurück zahlen müsste, obwohl er in dem moment mit seinem Kind zusammen lebt und davor nicht zahlungsfähig war.

Kommentar von 27ca1034667ac6403d47982b9aac8a70smallKerstinLisa am 21. April 2009 00:09

doch,gibt es,heiraten und die vaterschaft anerkennen.

Kommentar von 01bee582b7acc3291933336ecd43d269smallkathis1989 am 21. April 2009 00:10

VAterschaft hat er ja anerkannt und mim heiraten wollt ich mir eigentlich noch ein wenig zeit lassen ;-)

Kommentar von 27ca1034667ac6403d47982b9aac8a70smallKerstinLisa am 21. April 2009 00:22

sollte auch keine grunglage dafür sein. aber was anderes weiß ich nicht.


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