Ein Kunde hat bei einem Telefon- und Internetnetanbieter einen Vertrag abgeschlossen. Für den Anschluss wurde eine andere Firma XY beauftragt. Kosten dafür einmalig 20 Euro. Bei der telefonischen Terminvereinbarung ist ein Missverständnis aufgetreten. Kunde wollte sicherstellen, dass der Zugang zum Anschlussraum (Mietwohnung) gewährleistet ist und hat darauf bestanden, dass der Termin nicht am Anfang der Woche sondern einen Tag später stattfindet. Es gab trotzdem am Anfang der Woche einen Anruf von dem Servicetechniker Firma, wieso niemand anwesend sei. Es wurde ein neuer Termin vereinbart. Jetzt erhält der Kunde eine Rechnung über fast 80 Euro für die Anfahrt und Wartezeit des Servicetechnikers. Es wurde Widerspruch eingelegt. Die Firma XY besteht trotzdem auf der Zahlung. Muss der Kunde zahlen?

meines erachtens Nein. Ich würde auf jeden Fall gegen die Rechnung widersprechen mit der Begründung das der Kunde das nicht zu verantworten hat und telefonisch ein anderer Termin vereinbart wurde. da der Rechnung schon widersprochen wurde muss man nun warten ob die nen gerichtliches Mahnverfahren einleiten und sollte dann beim Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Wollen die ihren Anspruch dann durchsetzen, müssen die nen Gerichtsverfahren machen.
Und da hast du gute Chancen das die das dann nicht machen, bzw. das du gewinnst.
(Die Beantwortung erfolgt durch einen Laien und stellt keine Rechtsberatung da! Rechtsberatung bekommst du nur beim Anwalt)

Also- wenn der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass er an dem von der Firma vorgeschlagenen Termin NICHT da sein kann, dann braucht er das auch nicht zu zahlen!
Wie wurde das denn seitens der Firma bestätigt? Wurde dem Kunden irgendwie telefonisch ein neuer Termin (mit Datum) mitgeteilt? Oder wurde das nur vom Kunden so empfunden, dass man sich einvernehmlich auf den Tag darauf verständigt hat?

Kommt darauf an was im Vertrag steht.Wenn der Kunde einen Pauschalpreis für den Anschluß und die Freischaltung zahlen muß kann die Firma XY nicht hergehen und auf einmal was verlangen.Das wäre dann ein Vertragsbruch.
..gute antwort! DH!