In diesem Fall befindet sich die Hausarztpraxis ca. 15 km vom Patienten entfernt. Ist der Hausarzt verpflichtet, einen schwerkranken Patienten in dessen Wohnung nach Anforderung zu besuchen?
Muss nicht, denn es gibt ja auch den ärztlichen Bereitschaftsdienst, muss ja nicht gleich der Notarzt sein

Verpflichtet nicht, aber die meisten Hausärzte bieten Hausbesuche bei alten Leuten an. Wie es am Wochenende aussieht..da würde ich mich nicht auf den Hausarzt verlassen, sondern notfalls die Feuerwehr rufen. Oder halt den Notarzt.

Nein, verpflichtet ist er nicht. Leider. Aber, wenn es dem Patienten schlecht geht...112 Rettung rufen, ab in die Klinik. Die sind wenigstens immer da und Kompetent !!

Ja, der Hausarzt muss Hausbesuch machen. Deswegen is ja auch HAUSarzt. Die Fachärzte sind dazu allerdings nicht verpflichtet und tun es auch kaum noch, weils kein Geld mehr dafür gibt von den Kassen.
Auch ein Hausarzt muss keine Hausbesuche machen. Der Hausarzt bekommt für den Hausbesuch übrigens genauso wenig Homnorar, wie der Facharzt, nach dem neuen EBM nämlich unterm Strich NICHTS. Ausnahmen sind natürlich dringende Notfälle. Hier gilt grundsätzlich der § 323c StGB und es gibt auch ein Honorar, für das aber bspw. ein Schlüsseldienst nicht kommen würde.

Wegen Husten kommt kein Hausarzt heraus, und auch nicht der Notdienst am Wochenende...! Hier ist der Patient in der Pflicht, sich einen fahrbaren Untersatz zu organisieren und i.d. Praxis zu kommen. DEN FALL HATTE ICH! Wegen Husten forderte der Vater eines Patienten (15 J) einen Hausbesuch an... Er hätte keine Möglichkeit zu fahren. Da fragt man sich, haben die noch alle Tassen im Schrank? Atemnot, hypertensive Krise, Lumbago, das alles ist akzeptabel, aber HUSTEN?
Das kommt sehr auf den Einzelfall an und dafür reichen die Informationen nicht aus.
wenn ein Patient anruft, ist es seine Pflicht
Wo steht das rechtssicher geschrieben ???
Nein. Dann wären Hausärzte ja nur noch unterwegs...
Nach der Einführung der letzten Stufe der Gesundheitsreform ist es nun sogar so, dass ein Hausbesuch medizinisch begründbar sein muss. Allein die Tatsache, dass ein Patient nicht in die Praxis kommen kann, ist kein Grund für einen Hausbesuch. Nur wenn es die Schwere der Erkrankung dem Patienten unmöglich macht, in die Praxis zu kommen DARF der Hausarzt den Hausbesuch durchführen.
rotwolf am 30. Mai 2009 13:35 Wegen Husten kommt kein Hausarzt heraus, und auch nicht der Notdienst am Wochenende...! Hier ist der Patient in der Pflicht, sich einen fahrbaren Untersatz zu organisieren und i.d. Praxis zu kommen. DEN FALL HATTE ICH! Wegen Husten forderte der Vater eines Patienten (15 J) einen Hausbesuch an... Er hätte keine Möglichkeit zu fahren. Da fragt man sich, haben die noch alle Tassen im Schrank? Atemnot, hypertensive Krise, Lumbago, das alles ist akzeptabel, aber HUSTEN?
Wirklich schwer krank?Der Hausarzt schätzt meistens ein ob ein Hausbesuch dringend notwendig ist