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Muß der Hausarzt den Patienten in jedem Fall bei Anforderung zu Hause aufsuchen?

gefragt von Annalena am 17.01.2009 um 17:39 Uhr

In diesem Fall befindet sich die Hausarztpraxis ca. 15 km vom Patienten entfernt. Ist der Hausarzt verpflichtet, einen schwerkranken Patienten in dessen Wohnung nach Anforderung zu besuchen?

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gesundheit x 60.061 arzt x 2.907 hausarzt x 107 hausbesuch x 14

anonym
beantwortet von rebertho am 17. Januar 2009 17:43
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Muss nicht, denn es gibt ja auch den ärztlichen Bereitschaftsdienst, muss ja nicht gleich der Notarzt sein


Engelchen46
beantwortet von Engelchen46 am 17. Januar 2009 17:41
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Verpflichtet nicht, aber die meisten Hausärzte bieten Hausbesuche bei alten Leuten an. Wie es am Wochenende aussieht..da würde ich mich nicht auf den Hausarzt verlassen, sondern notfalls die Feuerwehr rufen. Oder halt den Notarzt.


Stedie
beantwortet von Stedie am 17. Januar 2009 17:40
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Nein, verpflichtet ist er nicht. Leider. Aber, wenn es dem Patienten schlecht geht...112 Rettung rufen, ab in die Klinik. Die sind wenigstens immer da und Kompetent !!


miniwo
beantwortet von miniwo am 17. Januar 2009 17:40
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Ja, der Hausarzt muss Hausbesuch machen. Deswegen is ja auch HAUSarzt. Die Fachärzte sind dazu allerdings nicht verpflichtet und tun es auch kaum noch, weils kein Geld mehr dafür gibt von den Kassen.

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 30. Januar 2009 23:10

Auch ein Hausarzt muss keine Hausbesuche machen. Der Hausarzt bekommt für den Hausbesuch übrigens genauso wenig Homnorar, wie der Facharzt, nach dem neuen EBM nämlich unterm Strich NICHTS. Ausnahmen sind natürlich dringende Notfälle. Hier gilt grundsätzlich der § 323c StGB und es gibt auch ein Honorar, für das aber bspw. ein Schlüsseldienst nicht kommen würde.


dasgibtstrafe
beantwortet von dasgibtstrafe am 17. Januar 2009 17:40
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nur im Notfall und nach vorheriger Absprache


rotwolf
beantwortet von rotwolf am 30. Mai 2009 13:37
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Wegen Husten kommt kein Hausarzt heraus, und auch nicht der Notdienst am Wochenende...! Hier ist der Patient in der Pflicht, sich einen fahrbaren Untersatz zu organisieren und i.d. Praxis zu kommen. DEN FALL HATTE ICH! Wegen Husten forderte der Vater eines Patienten (15 J) einen Hausbesuch an... Er hätte keine Möglichkeit zu fahren. Da fragt man sich, haben die noch alle Tassen im Schrank? Atemnot, hypertensive Krise, Lumbago, das alles ist akzeptabel, aber HUSTEN?


Berthe
beantwortet von Berthe am 17. Januar 2009 18:26
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Das kommt sehr auf den Einzelfall an und dafür reichen die Informationen nicht aus.


anonym
beantwortet von newcomer am 17. Januar 2009 17:40
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wenn ein Patient anruft, ist es seine Pflicht

Kommentar von wallenstein am 20. Januar 2009 08:49

Wo steht das rechtssicher geschrieben ???

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 30. Januar 2009 23:07

Nein. Dann wären Hausärzte ja nur noch unterwegs...

Nach der Einführung der letzten Stufe der Gesundheitsreform ist es nun sogar so, dass ein Hausbesuch medizinisch begründbar sein muss. Allein die Tatsache, dass ein Patient nicht in die Praxis kommen kann, ist kein Grund für einen Hausbesuch. Nur wenn es die Schwere der Erkrankung dem Patienten unmöglich macht, in die Praxis zu kommen DARF der Hausarzt den Hausbesuch durchführen.

Kommentar von 8c4df3560e1c0a1672f086585099eed3smallrotwolf am 30. Mai 2009 13:35

Wegen Husten kommt kein Hausarzt heraus, und auch nicht der Notdienst am Wochenende...! Hier ist der Patient in der Pflicht, sich einen fahrbaren Untersatz zu organisieren und i.d. Praxis zu kommen. DEN FALL HATTE ICH! Wegen Husten forderte der Vater eines Patienten (15 J) einen Hausbesuch an... Er hätte keine Möglichkeit zu fahren. Da fragt man sich, haben die noch alle Tassen im Schrank? Atemnot, hypertensive Krise, Lumbago, das alles ist akzeptabel, aber HUSTEN?


konny27
beantwortet von konny27 am 17. Januar 2009 17:40
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Wirklich schwer krank?Der Hausarzt schätzt meistens ein ob ein Hausbesuch dringend notwendig ist


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