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Muss der Händler ein bei ihm gekauftes Gerät (Drucker) zurücknehmen?

gefragt von Albert Albert am 13.01.2007 um 23:50 Uhr

Drucker ist defekt, gekauft am 13.01.2005 defekt heute am 13.01.2007. Hat genau die Garantiezeit von 2 Jahre gehalten, sehr merkwürdig oder? Was tun?


Reply


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 14. Januar 2007 09:15
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Für Garantieansprüche wäre es von Vorteil gewesen, wenn Du dem Händler das Gerät am 13ten noch gebracht hättest bzw. den Händler noch am 13ten angerufen hättest. Aber wahrscheinlich ist der Drucker nach Geschäftsschluss kaputt gegangen.

An Deiner Stelle würde ich morgen früh direkt zum Händler und mit Freundlichkeit versuchen, die Sache zu klären. Weise auf das Wochenende hin. Vielleicht wird aus Kulanzgründen die Sache schnell geklärt. Viel Glück. LG

Kommentar von Simple_avatar7small Albert am 14. Januar 2007 09:34

Danke für die schnelle Antwort. Du hast Recht der Drucker ist gestern gegen 22 Uhr kaputt gegangen. Da habe ich den Händler nicht mehr erreichen können. Aber ich werde es morgen versuchen und auf das Wochenende hinweisen. Danke nochmals. Gruß Albert


Westi
beantwortet von Westi am 14. Januar 2007 10:15
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Versuche es auf jeden Fall. Ich aber sehe schlechte Chancen. Viele wollen nicht glauben, dass es 2 Garantien gibt. Dir 1. über 6 Mon. und die 2. über den restlichen Zeitraum der gesetzlichen Garantiefrist von 2 Jahren (also 1,5 J.). Welche man Händlergarantie nennt. Bei 1. muss der Händler/Produzent dem Käufer ein Fehlverhalten nachweisen, da er das i.d.R. nicht kann, repariert er/tauscht aus/gibt das Geld zurück. Bei 2. ist es umgekehrt. Der Käufer muss dem Händler/Produzenten eine Fehlproduktion nachweisen. Das widerum kann ER nicht. Wenn nicht aus Kulanz, wird er Dir vermutlich nicht entgegen kommen müssen. Trotzdem: Bon Chance! LG

Kommentar von Simple_avatar7small Albert am 14. Januar 2007 10:26

Danke Westi, werde es auf jeden fall versuchen.




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