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Muss der GEZ-Bescheid trotz Befreiungsantrag erstmal bezahlt werden?

gefragt von carola111carola111 am 02.06.2008 um 14:41 Uhr

oder besser mit der Zahlung warten bis der Befreiungsantrag angenommen wird? Folgender Fall: Hatte im April rechtzeitig den Befreiungsantrag bei der GEZ gestellt. Den Eingang haben sie mir im Mai bestätigt mit der Auflage innerhalb von 4 Monaten die Bestätigung der Behörde von Hartz IV einzusenden.Noch im Mai erging der Bescheid, den ich sofort bestätigen ließ und diesen zur Begründung meines Antrages zusandte. Heute am 2.6. kam die Zahlungsaufforderung der GEZ, die Gebühren zu zahlen. Es dürfte sich jedoch nur um eine Überschneidung handeln. Wir sind schon seit Jahren von der GEZ befreit-nicht aus Faulheit, sondern wegen Erwerbsunfähigkeit und Kindersegen.Sollten wir mit der Zahlung warten?


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YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 2. Juni 2008 14:44
1x
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Am besten, ihr ruft bei denen mal an - über die Teilnehmer-Nummer dürfte schnell rauszubekommen sein, ob es sich um eine Überschneidung handelt, und falls nicht, wie weiter zu verfahren ist.

Hotline-Nr. 0180 5051 500 (14 Ct/Min)


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 2. Juni 2008 14:46
1x
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Ich würde mal anrufen oder mailen:

http://www.gez.de/service/kontakt/index.html

Wenn es nicht rasch zu klären ist, lieber erst mal zahlen. Die haben an diesem Punkt schrecklich wenig Humor.



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